MICHAEL Rechtsanwaelte

OVG NRW: Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück darf ausgebaut werden

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 13. Juli 2006 die Urteile in Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums vom 28. Dezember 2004, mit dem die Verlängerung der Start- und Landebahn des internationalen Verkehrsflughafens Münster/Osnabrück (FMO) von 2170 m auf 3600 m zugelassen worden ist, verkündet. Dem waren drei volle Verhandlungstage vorangegangen.

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JM BW: Vermieterrechte dürfen nicht länger hinter Mieterrechten zurückstehen

Unter Federführung des Justizministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) will Baden-Württemberg mit einer Bundesratsinitiative das Mietrecht reformieren. Das Mietrechtsreformgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahre 2001 soll so geändert werden, dass sich die Rechtstellung der Vermieter wieder verbessert. ?Auch um den privaten Wohnungsbau zu stärken, dürfen wir es nicht länger zulassen, dass die Rechte der Vermieter so weit hinter den Mieterrechten zurückstehen?, sagte Goll, dessen Gesetzesvorlage heute im Landeskabinett beschlossen wurde und nun in den Bundesrat eingebracht wird.

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BGH: Bei Nikotinrückständen keine Pflicht zu Malerarbeiten

BGH Urteil vom 28. Juni 2006 – VIII ZR 124/05

Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Ver-unreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum , Zum Inhalt einer Verpflichtung zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung

Die Beklagten waren vom 3. Januar 2000 bis zum 31. Januar 2004 Mieter einer Wohnung des Klägers in Hockenheim. Mit Schreiben vom 19. Januar 2004 forderte der Kläger die Beklagten unter Fristsetzung zur Vornahme von Tapezier- und Reinigungsarbeiten sowie zu weiteren Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf. Dies lehnten die Beklagten ab. Mit seiner Klage hat der Kläger von den Beklagten unter anderem Zahlung von Schadensersatz wegen der Kosten von Maler- und Reinigungsarbeiten an Wänden und Decken (4.996,89 €) sowie an Türen und Türrahmen (2.177,50 €), der Reinigung von Fenstern (727,50 €) sowie der Küche einschließlich der mitvermieteten Einbauküche und des Kellers (308 €) begehrt. Die Beklagten haben im Wege der Widerklage die Auszahlung einer Mietkaution verlangt. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen und der Widerklage im Wesentlichen stattgegeben. Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die  vom Berufungsgericht zugelassene  Revision des Klägers zurückgewiesen.

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LG Coburg: Verkehrssicherungspflichten des Vermieters

Zum Schadensersatz des Vermieters gegenüber dem Mieter, wenn dessen Pkw durch Teile der Gebäudeanlage beschädigt wird

Der Sommer hat nicht nur schöne Seiten. Nicht selten ist er Quell von teilweise verheerenden Stürmen. Dass dabei herumfliegende Gegenstände erhebliche Schäden anrichten können, liegt auf der Hand. Von dem Besitzer dieser vom Winde verwehten Sachen Ersatz zu verlangen, kann aber ein schwieriges Unterfangen werden. Dessen sogenannte Verkehrssicherungspflichten dürfen nämlich nicht überspannt werden.

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OVG Saarland: Meldeauflage für Fu

Nach dem Niedersächsischen OVG hat nunmehr auch das OVG Saarland die polizeilichen Meldeauflagen für einen Fußballfan bestätigt. Mit Beschluss vom 19.06.2006 (Az.: 6 F 27/06) hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den gegen das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken gerichteten Eilantrag eines saarländischen Fußball-Fans zurückgewiesen, mit dem er sich gegen die polizeiliche Auflage gewandt hat, sich während der Fußballweltmeisterschaft zwischen dem 09.06.2006 und 21.06.2006 zu bestimmten Uhrzeiten bei der zuständigen Polizeiinspektion zu melden.

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OVG NRW: Verantwortlichkeit von Waldeigentümern

Waldeigentümer und Waldbesitzer sind für die Entsorgung von Abfall, den andere im Wald ablegen, nicht verantwortlich

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit einem am 13.06.2006 verkündeten Urteil entschieden, dass Waldeigentümer und Waldbesitzer, in deren Wald dritte Personen Abfall ablegen, für die Entsorgung dieses Abfalls nicht verantwortlich sind.

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Das neue Hartz IV Gesetz hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht

Zum 1. Januar 2005 wurde das so genannte Arbeitslosengeld II durch das Harz IV Gesetz eingeführt. Die neuen Regelungen haben einschneidende Folgen für all diejenigen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Was allerdings bisher kaum jemand weiß: Auch für die Erben von Langzeitarbeitslosen kann das neue Gesetz negative Konsequenzen haben.

Kern des neuen Hartz IV Gesetzes ist die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Das neue Arbeitslosengeld I berechnet sich – ebenso wie bislang das Arbeitslosengeld – nach dem ursprünglichen Einkommen. Neu ist jedoch, dass das Arbeitslosengeld I nur noch für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten (18 Monate bei über 55-Jährigen) gezahlt wird. Nach diesen Zeitraum hat der Langzeitarbeitslose – ähnlich wie bei der früheren Sozialhilfe – nur noch einen Anspruch auf bedarfsabhängige pauschalierte Regelleistungen. Es gilt dabei, dass eigenes Vermögen zunächst in einem bestimmten Umfang aufgebraucht werden muss, bevor das Arbeitslosengeld II in Anspruch genommen werden kann.

Wie schon bei der Sozialhilfe, gilt nun a (mehr …)

Vererben von Immobilien soll künftig teurer werden

von Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Hermes

Hinsichtlich des Themas „Erben und Vererben“ machen sich viele Menschen immer noch zu wenig Gedanken. Vielmehr verlässt sich der Großteil Aller darauf, dass alles nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ordnungsgemäß seinen Weg gehen wird. Doch macht es durchaus schon zu Lebzeiten Sinn, nichts dem Zufall zu überlassen und sich frühzeitig Gedanken über die Übertragung – insbesondere von Immobilien – zu machen.

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Enterbung bei Erbunwürdigkeit

von Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Hermes, Gevelsberg

Grundsätzlich ist man als Erblasser frei in seiner Entscheidung, wen man als Erben seines Vermögens einsetzen möchte. Soweit man nächste Angehörige von der Erbfolge ausschließen möchte, reicht es hierfür bereits aus, wenn man in seinem Testament oder durch Verfügungen im Erbvertrag anordnet, dass eine bestimmte Person als Erbe ausgeschlossen sein soll. In diesem Fall ist die enterbte Person auch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Dies bedarf keiner Begründung und erstreckt sich im Zweifel auch auf die Abkömmlinge der enterbten Person.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass den nächsten Angehörigen, d. h. den Kindern, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers, im Falle der Enterbung ein gesetzliches Pflichtteilsrecht zusteht. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. In den meisten Fällen wird der Erblasser daher kaum verhindern, dass die nächsten Angehörigen zumindest im verminderten Umfang am Nachlass beteiligt werden. Der Entzug dieses Pflichtteilsrechtes und damit eine tatsächliche Enterbung nächster Angehöriger gelingt daher nur in Fällen so genannter Erbunwürdigkeit. Hier sieht das Gesetz einen abschließenden Katalog von Gründen vor, die einen Pflichtteilsentzug rechtfertigen. So kann der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich tötet oder zu töten versucht, den Erblasser daran hindert, ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten oder aufzuheben, den Erblasser durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung veranlasst hat, ein Testament zu errichten oder aufzuheben, oder wer sich diesbezüglich einer Urkundenfälschung schuldig gemacht hat. (mehr …)

Was passiert mit dem Wohnungsrecht bei einer Heimunterbringung?

von Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Hermes, Gevelsberg

Häufig erfolgt die Übertragung von Immobilien an die nächste Generation zu Lebzeiten nur gegen Einräumung eines lebenslangen Wohnungsrechtes zu Gunsten des Übergebers. Dabei versteht das Gesetz unter Wohnungsrecht ein dingliches Nutzungsrecht dahingehend, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Es wird als beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt und ist im Grundbuch einzutragen. Was aber geschieht mit diesem Wohnungsrecht, wenn der Berechtigte dauerhaft auf eine auswärtige Heimunterbringung angewiesen ist?

Grundsätzlich erlischt das Wohnungsrecht, wenn dessen Ausübung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauernd ausgeschlossen ist. Ein alters- oder gesundheitsbedingter Umzug in ein Heim stellt einen solchen tatsächlichen Grund nicht dar und führt somit nicht zum Erlöschen des Wohnungsrechtes, da nicht sicher vorherzusehen ist, ob sich der gesundheitliche Zustand des Berechtigten wieder bessert. (mehr …)