Kaufrecht: BGH entscheidet zugunsten der Verkäufer
30. Mai 2005
Am 23. Februar 2005 hat der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil im Kaufrecht verkündet. Ein Autokäufer hatte an seinem Auto einen Mangel festgestellt und diesen Mangel von einer Werkstatt beheben lassen.
Jetzt verlangte er vom Verkäufer die Reparaturkosten. Zu Unrecht wie der BGH nun feststellte. Zunächst hätte der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen. Erst nach Ablauf dieser Frist durfte er eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragen. Unterbleibt die Fristsetzung, können auch keine Reparaturkosten verlangt werden. Die Entscheidung gilt auch für alle anderen Kaufverträge, bei denen das Kaufobjekt einen Mangel aufweist und der Käufer zur Reparatur schreitet, ohne den Verkäufer zuvor zur Nacherfüllung aufzufordern. (Christian Solmecke, Rechtsanwalt)
Es folgt das BGH-Urteil vom 23.2.2005 (VIII ZR 100/04) im Volltext:
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Neuigkeiten, Zivilrecht allgemein, Zivilrecht und Zivilverfahren |
| Stichwörter: | BGH, Gewährleistung, Kaufrecht |

