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Worauf kommt es bei der Testamentsgestaltung an ?
23. Mai 2005

von Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Hermes, Gevelsberg
Die bekannteste Form der erbrechtlichen Gestaltung ist das Testament. Dies kann der Erblasser sowohl eigenhändig, als auch in notarieller Form errichten. Auf jeden Fall sind strenge Formvorschriften zu beachten. Vor Allem privatschriftliche Testamente erweisen sich in der Praxis immer wieder als unwirksam. Das Testament muss eigenhändig - das heisst mit der  eigenen Handschrift - geschrieben und unterschrieben werden. [Anwalt News weiter…]

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