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Anspruch auf Teilzeitarbeit - auch für “suspendierte” Eltern?
19. Juni 2005

von Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido Fuchs

Möchten Arbeitnehmer nach dem sogenannten Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) eine Elternzeit für sich in Anspruch nehmen, so müssen sie dies nicht nur fristgerecht zuvor bei dem Arbeitgeber anmelden, sondern unter anderem auch erklären, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes sie diese Elternzeit für sich nutzen wollen. Wenn sich nun der Arbeitnehmer auf zwei Jahre Elternzeit unter vollständiger Suspendierung von der Arbeitspflicht festlegt, stellt sich die Frage, ob er während der Elternzeit auch einen Antrag auf eine Teilzeitarbeit während dieser Elternzeit stellen kann, um auch während dieser  Elternzeit teilweise doch wieder arbeiten zu können.

In der täglichen Praxis kommen dieser Wunsch und die damit verbundenen Fragen recht häufig vor. Sie sind für beide Beteiligte des Arbeitsverhältnisses - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - von grosser praktischer Bedeutung. Allerdings ist es bisher äusserst umstritten, ob für den Arbeitnehmer während der Elternzeit ein solcher Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht oder nicht. [Anwalt News weiter…]

OVG Rhlpflz: Private Vermittlung von Oddset-Wetten vorläufig zulässig
2. Juni 2005

Die private Vermittlung von sog. Oddset-Wetten (Sportwetten mit festen Gewinnquoten) darf nicht mit sofortiger Wirkung verboten werden, so entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in zwei Eilverfahren.

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