“… bis das der Tod euch scheidet…” ist in etwa 1/3 aller in Deutschland geschlossenen Ehen nicht die Realität. Hier scheidet statt dessen der Familienrichter. Unter welchen Voraussetzungen aber kann eine Ehe überhaupt geschieden werden? Gibt es für einen scheidungsunwilligen Partner Möglichkeiten, dies zu verhindern oder zumindest zu verzögern?
Gemäß dem Zerrüttungsprinzip kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, dass heißt, wenn keine Lebensgemeinschaft mehr besteht und deren Wiederherstellung auch nicht zu erwarten ist. Um leichtfertige Scheidungen zu vermeiden, sieht der Gesetzgeber eine Mindesttrennungsdauer von einem Jahr vor. Darunter kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn deren Fortsetzung für den Antragsteller -begründet durch die Person des Ehepartners- eine unzumutbare Härte darstellen würde. Hier werden strenge Anforderungen gestellt. Neben dem Scheitern der Ehe müssen zusätzlich schwerwiegende Gründe, wie z. B. besondere psychische Belastungen glaubhaft gemacht werden. Der die Scheidung beantragende Ehepartner trägt für diese Behauptungen die volle Beweislast. Der scheidungsunwillige Partner hätte demnach die durch seine Person (angeblich) begründete unzumutbare Härte zu bestreiten. [Anwalt News weiter…]