Übersicht > Verbraucherrecht, Zivilrecht allgemein

LG München I: Prepaid Guthaben auf Handy-Karten
26. Januar 2006

Urteil vom 26.01.2006, Az.: 12 O 16098/05

Ein interessantes Urteil für Handybenutzer mit Prepaid-Tarifen hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I am 26.01.2006 verkündet. Auf die Klage einer Verbraucherzentrale hin untersagte es einem Mobilfunknetzbetreiber im Zusammenhang mit so genannten Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen einige in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelungen gegenüber Verbrauchern zu verwenden oder sich auf diese zu berufen.

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Vererben von Immobilien soll künftig teurer werden
19. Januar 2006

von Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Hermes

Hinsichtlich des Themas “Erben und Vererben” machen sich viele Menschen immer noch zu wenig Gedanken. Vielmehr verlässt sich der Großteil Aller darauf, dass alles nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ordnungsgemäß seinen Weg gehen wird. Doch macht es durchaus schon zu Lebzeiten Sinn, nichts dem Zufall zu überlassen und sich frühzeitig Gedanken über die Übertragung - insbesondere von Immobilien - zu machen.

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Aktueller Hinweis: Abmahnungen gegenüber eBay Händlern
9. Januar 2006

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare zu den aktuellen eBay-Abmahnungen.

Weitere ausführliche Tipps finden Sie auch in >>> unseren Publikationen <<< (Rubrik Computerrecht).

Pressemitteilung:

Online-Handel: Vermehrt Abmahnungen gegenüber eBay Händlern

Eine neue Abmahnwelle für gewerbliche Händler auf der Internet-Auktionsplattform eBay beobachtet derzeit Rechtsanwalt Christian Solmecke: “Je mehr Menschen eBay nutzen, desto härter wird dort offenbar der Wettbewerb. Erschreckend ist, wie viele Abmahnungen derzeit unberechtigt erfolgen.” Aus Angst vor hohen Verfahrenskosten zahlen Händler die oft überhöhten Gebühren der gegnerischen Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Gevelsberger Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare ist Spezialist für Abmahnungen im Internet. Nachfolgend gibt er Tipps zum korrekten Online-Handel.

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Einstweilige Verfügung des LG Bochum:Hinweis auf Widerrufsrecht auf der eBay-
4. Januar 2006

Wer bei eBay geschäftlich Waren anbietet, muss auch über das bestehende 14tägige Widerrufsrecht belehren. Nach § 355 II BGB muss diese Belehrung dem genutzten Kommunikationsmittel entsprechend deutlich gestaltet sein. Das Landgericht Bochum hatte nunmehr über einen Fall zu entscheiden, in dem der Verkäufer nicht direkt auf der Angebotsseite über das Widerrufsrecht belehrt hatte. Vielmehr mussten potentielle Käufer zunächst auf den kleinen eBay “mich-Button” klicken, um weitere Informationen über den Verkäufer und das Widerrufsrecht zu erhalten.

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