Übersicht > Urheber-, Patent- und Markenrecht, Wirtschaftsrecht

LG Oldenburg: Zum Begriff der
23. Februar 2006

LG Oldenburg Urteil vom 11. 1. 2006 - 5 S 740/05

In einem umgestalteten Bullenstall hat der Beklagte eine Beachparty durchgeführt. Dabei wurden Musik-CDs abgespielt und Videos auf einer Großleinwand präsentiert. 83 Personen zahlten einen Eintritt von 13 Euro. Beworben wurde die Verwanstaltung unter dem Motto “Die legendäre Beachparty geht in die vierte Runde!!!“.
[Anwalt News weiter…]

BMJ: EU-Justizminister beschlie
21. Februar 2006

Der Rat der europäischen Justizminister hat heute in Brüssel die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die so genannte Vorratsdatenspeicherung beschlossen.

[Anwalt News weiter…]

VG Ansbach: Klage wegen Rundfunkgebühren für digitales Fernsehen abgewiesen
21. Februar 2006

VG Ansbach AN 5 K 05. 04537
21.02.2006

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach unter Leitung des Vorsitzenden Richters
am Verwaltungsgericht, Eckhard Nagel, hat die Klage eines Fernsehzuschauers in Fürth
gegen einen Gebührenbescheid des Bayerischen Rundfunks abgewiesen. Der Kläger hatte
zur Begründung vorgebracht, dass er seit der Umstellung der terrestrischen Ausstrahlung
der Hörfunk- und Fernsehprogramme im Großraum Nürnberg von der analogen auf digitale
Technik seinen bisher genutzten Fernseher nicht mehr gebrauchen könne und deshalb
keine Gebühren bezahlen müsse.

[Anwalt News weiter…]

LG München I: Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen für unzulässig erklärt
9. Februar 2006

Urteil vom 19.01.2006, Az.: 7 O 23237/05, nicht rechtskräftig (Berufung anhängig beim OLG München, Az. 6 U 1818/06).
Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung der eingeräumten Nutzungsbefugnis dar. Der Erwerber dieser Rechte kann diese daher nicht an Dritte weiterübertragen.
Dies hat das Landgericht München I in einem am 19.01.2006 verkündeten Urteil entschieden. Darin wird der Beklagten verboten, ihre Kunden zur Vervielfältigung von Software der Klägerin zu veranlassen. Diese hatte eine derartige Einschränkung in ihre Lizenzbestimmungen aufgenommen. Die Beklagte hatte “gebrauchte” Lizenzen an Software angeboten, die von anderen Nutzern nicht mehr benötigt wird. Die Kunden wurden aufgefordert, sich die betreffende Software selbst zu kopieren oder von der Homepage der Klägerin herunterzuladen. Die für Urheberstreitsachen zuständige 7. Zivilkammer sah hierin einen unzulässigen Eingriff in das allein der Klägerin zustehende Vervielfältigungsrecht an ihrer Software. Denn die Beklagte konnte ihren Kunden wegen der dinglich wirkenden Einschränkung in den Lizenzbestimmungen der Klägerin keine zur Vervielfältigung berechtigenden Lizenzen verschaffen. Auch der so genannte “Erschöpfungsgedanke”, dass also ein einmal mit dem Willen des Rechtsinhabers in Verkehr gebrachtes Produkt grundsätzlich weiterveräußert werden darf, führt nach den Ausführungen der Kammer zu keiner anderen Einschätzung, da nicht (z.B. auf CD-ROM) bereits von der Klägerin vervielfältigte Software weiterverbreitet wurde, sondern zur Herstellung neuer (nicht von der Klägerin autorisierter) Vervielfältigungen aufgefordert wurde.

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: IT-Recht
Stichwörter:

Verbände: Vorratsdatenspeicherung ist inakzeptabel
7. Februar 2006

In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete “Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten” aus. EU-Pläne sehen vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werden soll, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das Europäische Parlament im Dezember grünes Licht gab, steht die Entscheidung der EU-Justizminister noch aus.

[Anwalt News weiter…]

Suche

Sonstiges


Newsletter:

RSS (Anleitung)