LG Stralsund: Verurteilung wegen vierfacher fahrlässiger Tötung rechtskräftig
18. Mai 2006
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen tateinheitlich begangener vierfacher fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts befuhr der zur Tatzeit 24 Jahre alte Angeklagte nach vorausgegangenem Alkohol- und Kokaingenuss am frühen Morgen des 4. Juni 2005 mit seinem Pkw die B 96 in Richtung Bergen. [Anwalt News weiter...]
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Neuigkeiten, Strafrecht, Verkehrsrecht |
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