StA Augsburg: Staatsanwalt fordert hohe Strafe für Filesharer
12. Juni 2006
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beim AG Augsburg Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen Filesharer gestellt. Auf dem Rechner des Mannes wurden 46 Musikstücke sichergestellt. Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen. Insgesamt also 460 Tagessätze. “Diese Forderung ist viel zu hoch”, erläutert der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. “Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht Cottbus einen Filesharer, der 272 Lieder angeboten hat, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Selbst dieses Urteil war schon überzogen.”
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Aktuelle Kanzleiinfos, Filesharing-Recht, IT-Recht, Pressemitteilungen, Strafrecht, Urheber-, Patent- und Markenrecht |
| Stichwörter: | Filesharing |

