LG Leipzig: Streit um Ampelmännchen entschieden
16. Juni 2006
Aktenzeichen: 05 O 7616/04
Ein sächsischer Unternehmer hatte isch vor einigen Jahren die Markenrechte an dem DDR-Ampelmännchen sichern lassen. Da er die Marke aber kaum nutzte, klagte eine Berliner Gesellschaft und beanspruchte die Markenrechte für sich. Die Klage hatte größtenteils Erfolg:
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Neuigkeiten, Urheber-, Patent- und Markenrecht, Wirtschaftsrecht |
| Stichwörter: | LG Leipzig, Urteil |

