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vzbv: Verbraucherzentralen starten Offensive für digitale Verbraucherrechte
26. Juli 2006

Bei digitalen Medien sind Verbraucher nahezu ohne Rechte. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin veröffentlichte Studie. “Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum”, so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Zudem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern digitaler Medien mangelhaft. “Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden.”
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Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Kategorie: Strafrecht
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BGH: Reisebüro nicht zum Hinweis auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet
26. Juli 2006

Der für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über einen Fall der Haftung des Reisebüros gegenüber dem Reisekunden für ein Beratungsverschulden zu entscheiden. Es ging um eine Reiseversicherung.

Das Reisebüro hatte den Kunden, der eine dreimonatige USA-Reise buchte, nur auf eine Reiserücktrittskostenversicherung – die der Kunde auch abschloss -, jedoch nicht auf eine Reiseabbruchversicherung hingewiesen. Der Kunde musste die Reise schon auf dem Hinflug wegen einer Erkrankung abbrechen. Der Versicherer lehnte jegliche Leistung ab, weil es sich nicht um einen Rücktritt vor Reisebeginn, sondern um einen Abbruch der bereits angetretenen Reise gehandelt habe. Mangels einer Abbruchversicherung entstand dem Kunden in Gestalt der Kosten für bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen ein Schaden von rund 4.000 €, den er nunmehr von dem beklagten Reisebüro ersetzt verlangt.

Amtsgericht und Landgericht haben die Klage mit der Begründung abgewiesen, das Reisebüro brauche nicht ungefragt auf die Möglichkeit einer Abbruchversicherung hinzuweisen.

Der Bundesgerichtshof ist dieser Ansicht beigetreten.

Er hat zunächst klargestellt, dass hier das Reisebüro mit dem Reisekunden einen eigenen Reisevermittlungsvertrag mit Haftungsfolgen abgeschlossen hatte. Ein solcher Reisevermittlungsvertrag hat zwar normalerweise nur die Beratung des Kunden bei der Auswahl oder Zusammenstellung einer seinen Wünschen entsprechenden Reise zum Gegenstand, nicht hingegen die Versicherungsberatung. Anders kann es aber sein, wenn das Reisebüro ähnlich wie ein Reiseveranstalter auftritt.

Soweit danach eine Pflicht des Reisebüros zur Versicherungsberatung besteht, hat der Bundesgerichtshof jedoch in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen entschieden, dass das Reisebüro  ebenso wie der Reiseveranstalter – gemäß der vom Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 lit. i BGB-InfoV  getroffenen Entscheidung nur zum Hinweis auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskosten und einer Rücktransportkostenversicherung, nicht aber einer Reiseabbruchsversicherung verpflichtet ist. Der Bundesgerichtshof hat auch eine verhältnismäßig lange Reisedauer und einen hohen Reisepreis nicht für ausreichend gehalten, um weitergehende Aufklärungspflichten zu begründen.

Urteil vom 25. Juli 2006 - X ZR 182/05 -

AG Wuppertal – Entscheidung vom 4.2.2005 - 36 C 454/04 ./. LG Wuppertal – Entscheidung vom 6.7.2005 - 8 S 15/05)

Karlsruhe, den 25. Juli 2006

MeinBranchenbuch: Mahnungen nunmehr im Wochentakt
26. Juli 2006

Die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH hat offenbar das Mahntempo erhöht. Zahlreiche Anrufer berichten uns davon, dass mittlerweile die Mahnungen im Wochentakt verschickt werden. Zahlungswilligen Kunden werden parallel dazu vorgefertigte Ratenzahlungsvereinbarungen angeboten. Achtung, auch diese Vereinbarungen sind teilweise undurchsichtig. Oft gelten die Vereinbarungen nur für das Jahr 2006/2007. Es ist also damit zu rechnen, dass im kommenden Jahr nochmals die volle Summme fällig wird. Aktuell ist uns nunmehr bekannt geworden, dass die Gelben Seiten die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft abgemahnt haben. Umso mehr ist hier dazu zu raten, die geforderten Beträge nicht zu zahlen und den vermeintlichen Vertragsschluss anzufechten.

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