KG Berlin: Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag
30. Juli 2006
Der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts wies am 28. Juli 2006 in zwei Fällen Ansprüche von Prominenten zurück, mit denen sich diese generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten.
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| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Medien- und TK-Recht, Zivilrecht allgemein, Zivilrecht und Zivilverfahren |
| Stichwörter: | KG Berlin, Urteil |

