BFH: Aufwendungen für ein Erststudium können Werbungskosten sein
24. August 2006
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll. Der erforderliche Veranlassungszusammenhang kann bei jeder beruflichen Bildungsmaßnahme erfüllt sein. Mit Urteil vom 20. Juli 2006 VI R 26/05 hat der BFH nunmehr entschieden, dass die gleichen Grundsätze für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Hochschulstudium gelten und diese Aufwendungen zum Werbungskostenabzug führen können.
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Steuerrecht |
| Stichwörter: | BFH |

