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6. BFH-Senat: Gemischt-veranlasste Aufwendungen sind aufteilbar
14. September 2006

Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung will der 6. Senat des BFH die Kosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Reise in Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufteilen, wenn hierfür ein objektiver Maßstab zur Verfügung steht. Er hat deshalb den Großen Senat des BFH angerufen und ihm die Frage zur Entscheidung vorgelegt (Beschluss vom 20.07.2006, Az.: VI R 94/01).

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Autor: Rechtsanwalt Marc Tarrach
Kategorie: Neuigkeiten, Steuerrecht
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