BVerfG: Verfassungswidrigkeit einer Wohnungsdurchsuchung bei Tage ohne richterliche Anordnung und unter Einsatz eines Drogenspürhundes
11. Oktober 2006
Das Bundesverfassungsgericht hat eine ohne richterliche Anordnung erfolgte Wohnungsdurchsuchung für verfassungswidrig erklärt. Damit hob es das amtsgerichtliche Urteil auf, in dem allein deswegen von Gefahr im Verzug ausgegangen wurde, weil um 18 Uhr kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss mehr erwirkt werden konnte. Aufgrund des Richtervorbehaltes müssten die Länder bei Tage sowohl innerhalb als auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten für die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters Sorge tragen, stellte das BVerfG klar (Beschluss vom 28.09.2006, Az.: 2 BvR 876/06).
| Autor: | Rechtsanwalt Marc Tarrach |
| Kategorie: | Neuigkeiten, Oeffentliches Recht, Strafrecht |
| Stichwörter: | BVerfG |

