BVerfG: Ermittlung von Mobilfunkdaten durch IMSI-Catcher verstö
14. Oktober 2006
Die Ermittlung von Mobilfunkdaten durch IMSI-Catcher verstößt nicht gegen Grundrechte. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 22.08.2006 (Az.: 2 BvR 1345/03). Dabei lehnte es sowohl einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis als auch gegen die informationelle Selbstbestimmung und die allgemeine Handlungsfreiheit ab.
| Autor: | Rechtsanwalt Marc Tarrach |
| Kategorie: | Neuigkeiten, Oeffentliches Recht, Strafrecht |
| Stichwörter: | BVerfG, Ermittlung von Mobilfunkdaten durch IMSI-Catcher |

