Übersicht > Neuigkeiten, Verbraucherrecht, Zivilrecht allgemein

BGH: Abgrenzung zwischen “neuen” und “gebrauchten” Tieren
19. November 2006

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein sechs Monate altes Fohlen “gebraucht” im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) ist. Tiere sind zwar keine Sachen und demzufolge auch keine “Verbrauchsgüter”, jedoch sind die dafür geltenden Vorschriften auf Tiere entsprechend anzuwenden (§ 90a Satz 3 BGB). Die Unterscheidung zwischen “neuen” und “gebrauchten” Tieren – in der Praxis handelt es sich meist um Pferde – ist für die Frage von Bedeutung, ob beim Verkauf eines Tieres durch einen Unternehmer an einen Verbraucher die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB) auf ein Jahr abgekürzt werden kann, was nur beim Verkauf gebrauchter Sachen oder Tiere möglich ist (§§ 475 Abs. 2, 90a BGB). 

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AG Hannover: Anspruch auf Zurücknahme von Negativbewertungen bei eBay
19. November 2006

Das Amtsgericht Hannover hat durch Urteil vom 30. März 2006 (519 C 15904/05) entschieden, dass ein Anpruch auf Zurücknahme eines negativen Bewertungskommentars bei eBay gemäß §§ 280 I, 241 II BGB gegeben ist, wenn es sich um eine erwiesen unzutreffende Tatsachenbehauptung handelt. Ein Anspruch auf Zurücknahme einer Negativbewertung, die lediglich ein Werturteil enthält, bestehe dagegen solange nicht, wie mit ihr keine Verunglimpfung oder Schmähkritik verbunden ist.

LG Düsseldorf: Abwälzung des Versandrisikos auf den Verbraucher sowie Spa
19. November 2006

Mit einstweiliger Verfügung vom 13. November 2006 (Az: 12 O 401/06) hat das Landgericht Düsseldorf eine Klausel, die das das Versandrisiko bei eBay-Geschäften auf den Verbraucher abwälzt, für wettbewerbswidrig erklärt. Außerdem sah das Landgericht Düsseldorf eine Klausel, wonach Spaßbietern eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Kaufpreises in Rechnung wurde, als wettbewerbsrechtlich unzulässig an.

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