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Kanzlei MICHAEL setzt sich gegen MR Branchen beim OLG Frankfurt a.M. erfolgreich zur Wehr
29. November 2006

Die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft hat versucht, der Kanzlei MICHAEL gerichtlich zu untersagen, weiterhin auf ihrer Homepage, den Namen “MR Branchen und Telefon” zu verwenden. Den Antrag auf einstweilige Verfügung hatte bereits das Landgericht Frankfurt a.M. zurückgewiesen. Auf die dagegen eingelegte Beschwerde erteilte nun auch das Oberlandesgericht Franfurt a.M. der Rechtsauffassung von MR eine klare Absage (Beschluss vom 22.11.2006 - 6 W 200/06). Das OLG machte in seiner Entscheidung deutlich, dass MR unter keinem rechtlichen Gesichtpunkt der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zusteht. Die Kanzlei MICHAEL ist daher berechtigt, auch in Zukunft ihre Mandanten über den Sachstand gegen MR zu informieren.

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