Übersicht > Neuigkeiten, Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Vereins “Ehrlich währt am längsten”
14. Dezember 2006

Der schweizer Abmahnverein “Ehrlich währt am längsten” nimmt weiterhin massenhaft Abmahnungen von eBay-Händlern vor. Seit Oktober 2006 überschwemmt eine regelrechte Abmahnwelle des Vereins aus dem schweizerischen Zug Deutschland. In dem Formschreiben werden angebliche oder tatsächliche Wettbewerbverstöße abgemahnt. Der Abgemahnte wird aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Kosten in Höhe von 146,16 Euro zu erstatten. In der Unterlassungserklärung heißt es überdies, dass der Gegenstandswert vorläufig auf 25.000,00 Euro festgesetzt wird. Für die Zuständigkeit für Streitigkeiten aus der Unterlassungserklärung soll man das Amts- bzw. Landgericht Oldenburg anerkennen.

Dabei ist der dubiose Schweizer Verein gar nicht berechtigt, Abmahnungen auszsprechen. Überdies sind die meisten Abmahnungen auch in der Sache gar nicht berechtigt: Der Schweizer Abmahnverein scheint noch nicht einmal zu prüfen, ob tatsächlich Verstöße gegen die gesetzlichen Informationspflichten gewerblicher Händler vorliegen. Stattdessen werden massenhaft auch Händler abgemahnt, deren Angebote in keinster Weise zu beanstanden sind.  Ein weiteres Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen ist, dass der Verein noch gegen keinen einzigen Abgemahnten gerichtlich vorgegangen. 

BGH: Unverlangte Telefax-Werbung ist auch gegenüber Gewerbetreibenden wettbewerbswidrig
12. Dezember 2006

Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 01.06.2006 (Az.: I ZR 167/03) entschieden, dass die unaufgeforderte Übermittlung von Werbeschreiben per Telefax auch gegenüber Gewerbetreibenden wettbewerbswidrig ist.

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BAG: Sozialplan-Tarifvertrag darf Abfindung bei Kündigungsschutzklage ausschlie
12. Dezember 2006

Tarifvertragsparteien sind frei, im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der die sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsteilschließung für die davon betroffenen Arbeitnehmer ausgleicht oder mildert. Hieran sind sie durch die etwa von Rechts wegen eröffnete Möglichkeit des Betriebsrats oder Personalrats und des Arbeitgebers, einen Sozialplan abzuschließen, nicht gehindert. In einem solchen Tarifvertrag, der seinerseits den Abschluss eines Sozialplans nicht hindert, ist eine Regelung zulässig, welche die Zahlung einer Abfindung an betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer davon abhängig macht, dass diese gegen die Kündigung keine Kündigungsschutzklage erheben, wenn die schriftliche Kündigung einen entsprechenden Hinweis des Arbeitgebers enthält. Eine solche Regelung verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB).

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Herbert Rossa (Geschäftsführer von MR Branchen und Telefon) voraussichtlich im Dezember 2006 wegen gewerbsmä
1. Dezember 2006

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat gegen den Geschäftführer der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft, Herbert Rossa, Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges in 80 Fällen erhoben. Das Hauptverfahren wird voraussichtlich im Dezember eröffnet; nach Angaben der Staatsanwaltschaft Rostock geht es dabei um fünf Millionen Euro. Vom anstehenden Betrugsprozess lässt sich Herr Rossa aber offensichtlich nicht beeindrucken. Zahlreiche Mandanten erhalten nach wie vor Mahnungen mit der Androhung, gerichtliche Schritte einzulegen.

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