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Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und Rückgabebelehrung berechtigt zur Abmahnung
27. Februar 2007

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden (Urteil vom 01.11.2006 - Az. 3-08 0 164/06), dass die gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und Rückgabebelehrung zur Abmahnung berechtigt. Online-Händler sollten sich daher entscheiden, ob sie den Verbauchern entweder eine Widerrufsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung einräumen.

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