Klausel “Unfreie Sendungen werden nicht angenommen” kann zur Abmahnung führen
24. April 2007
“Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.” Diese Klausel verwenden viele Online-Händler im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrung, um nicht das Strafporto im Falle der unfreien Rücksendung tragen zu müssen. Das OLG Hamburg hat nun aber in einem Beschluss vom 17.01.2007 (Az. 312 O 929/06) entschieden, dass diese Klausel wettbewerbswidrig ist und zur Abmahnung berechtigt.
| Autor: | Rechtsanwalt Marc Tarrach |
| Kategorie: | Ebay Recht, IT-Recht |
| Stichwörter: | Abmahnung, eBay, unfreie Sendungen, Widerruf, Widerrufsbelehrung |

