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BGH: Widerrufsbelehrung muss auch über die Rechte der Verbraucher informieren
19. Mai 2007

Der BGH hat mit Urteil vom 12. April 2007 (Az. VII ZR 122/06) zu den an eine Widerrufsbelehrung zu stellenden Anforderungen Stellung genommen. Danach muss ein Unternehmer im Rahmen der Widerrufsbelehrung nicht nur über die Pflichten des Verbrauchers, sondern auch über dessen Rechte im Falle des Widerrufs informieren. 

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