LAG Hamm: Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Kündigung
19. Juli 2007
von Christoph Wink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 05.03.2007 (11 Sa 1338/06) entschieden, dass eine Kündigung, die der Arbeitgeber wegen Wegfalls der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit erklärt, nicht durch ein dringendes betriebliches Erfordernis bedingt ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anderweitig beschäftigen kann; hierbei sind nach Ansicht des LAG Hamm auch die Arbeitsplätze einzubeziehen, auf denen der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Auslaufens der Kündigungsfrist dem betrieblichen Weisungsrecht unterstehende Leiharbeitnehmer einsetzt. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Arbeitsrecht, Neuigkeiten |
| Stichwörter: | betriebsbedingt, KSchG § 1, Kündigung, LAG Hamm, Leiharbeitnehmer |

