Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Darstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Angebotsseite bei eBay in Form einer externen Grafik wettbewerbswidrig ist (Beschluss vom 06.11.2007 - Az. 6 W 203/06). Die Einblendung der Widerrufsbelehrung mittels einer externen Grafikdatei werde den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn das Angebot auch über einen WAP-Zugang erreichbar sei. Die Widerrufsbelehrung werde dann nämlich aus technischen Gründen nicht angezeigt, wenn auf das Angebot mittels der WAP-Technik zugegriffen werde. Ein Wettbewerbsverstoß liege daher jedenfalls dann vor, wenn der Betreiber der eBay-Plattform für das entsprechende WAP-Portal ausdrücklich wirbt.
Ob die Entscheidung auch dann gilt, wenn der Händler bei eBay keinen Hinweis auf die Nutzung der WAP-Technik erteilt hat, hat das OLG offen gelassen. Die eBay-Händler sollten aber dennoch in Zukunft darauf achten, sämtliche Verbraucherinformationen direkt in den Quelltext bei eBay einzubinden.
Wir beraten Sie gerne, wie man im Internet und insbesondere bei eBay rechtssicher wirbt. Eine erste rechtliche Orientierung ermöglichen Ihnen unsere FAQ zum Thema Abmahnung bei eBay.
Während die Mehrzahl der eBay-Händler ihre Widerrufsbelehrung mittlerweile auf ein 1-monatiges Widerrufsrecht umgestellt hat, verwenden immer noch einige wenige Händler bei eBay eine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist. Dabei hat sich die 14-tägige Widerrufsfrist zur klassischen Abmahnfalle entwickelt. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Widerrufsfrist bei eBay 1 Monat beträgt und eine Widerrufsbelehrung mit einer kürzeren Frist zur Abmahnung berechtigt: OLG Naumburg (Urteil vom 13.07.2007 - Az.: 10 U 14/07 ), Kammergericht Berlin (Beschluss vom 18.07.2006, Az.: 5 W 156/06), Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 24.08.2006, Az. 3 U 103/06; Beschluss vom 12.01.2007, Az. 3 W 206/06) und Landgericht Paderborn (Urteil vom 28.11.2006, Az. 6 O 70/06). Abmahnfähig ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 26.03.2007, Az. 3 W 58/07) sogar eine Widerrufsbelehrung, die bei eBay lediglich eine Widerrufsfrist von 4 Wochen statt 1 Monat vorsieht. Allen gewerblichen Händlern bei eBay kann daher zur Vermeidung kostenintensiver Abmahnungen nur geraten werden, ihre Widerrufsbelehrungen schnellstmöglich dieser Rechtsprechung anzupassen. [Anwalt News weiter…]
Wie der Online-Dienst Heise (www.heise.de) berichtet, hat das Amtsgericht Hamburg-Altona mit Urteil vom 11.12.2007 (316 C 127/07) einer Klage gegen die Kanzlei Rasch stattgegeben und diese zur Zahlung von Rechtsverfolgungskosten eines von der Musikindustrie und Kanzlei Rasch zu Unrecht beschuldigten Bürgers verurteilt. [Anwalt News weiter…]
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 12.12.07 (VIII ZR 11/07) mit der Frage befasst, wie detailliert ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen ist, das auf einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) gestützt wird und hierzu entscheiden, dass die ausdrückliche Mitteilung der im Mietspiegel für die Wohnung angegebenen Spanne nicht erforderlich ist.
Im entschiedenen Fall war der Kläger Vermieter, die Beklagten Mieter einer Wohnung in Berlin. Durch Schreiben vom 29. Oktober 2003 verlangte der Kläger die Zustimmung zur Erhöhung der Bruttokaltmiete um monatlich 73 € ab dem 1. Januar 2004 und erläuterte dieses Verlangen u.a. wie folgt:
“Bei der Wohnfläche von 136,28 qm beträgt damit die verlangte Miete je Qua-dratmeter monatlich nettokalt 3,43 €. Die ortsübliche Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum wird dadurch nicht überschritten. Zur Begründung verweise ich auf den öffentlich bekannt gemachten Berliner Mietspiegel 2003 für die westlichen Bezirke. Ihre Wohnung ist in das Mietspiegelfeld J1 einzuordnen. Gemäß § 558 BGB nF reicht es zur Begründung des Erhöhungsverlangens aus, dass der verlangte Mietzins innerhalb der Mietzinsspanne des maßgeblichen Mietspiegelfeldes liegt. …”
Das Amts- und auch Landgericht hat die auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichtete Klage abgewiesen; das Mieterhöhungsverlangen sei bereits formell unwirksam, weil der Kläger nur das Mietspiegelfeld mitgeteilt habe, ohne auch die dort vorgesehene Mietspanne ausdrücklich anzugeben.
Der Bundesgerichtshof hingegen entschied, dass das Mieterhöhungsverlangen in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden sei: “Es ist in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise begründet worden (§ 558a Abs. 1 und 3 BGB). Nach diesen Bestimmungen hat der Vermieter, der sein Erhöhungsverlangen auf einen qualifizierten Mietsspiegel stützt, dem Mieter die Angaben des Mietspiegels für die Wohnung mitzuteilen. Bei dem Berliner Mietspiegel 2003 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel; er enthält ein Raster aus mit Buchstaben und Ziffern bezeichneten Feldern, in denen für bestimmte Kategorien von Wohnungen jeweils eine bestimmte Mietspanne ausgewiesen ist. In einem solchen Fall ist nur die genaue Angabe des - nach Auffassung des Vermieters - für die Wohnung einschlägigen Mietspiegelfelds erforderlich, um den Mieter auf die im Mietspiegel für die Wohnung vorgesehene Spanne hinzuweisen und ihm eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die geforderte Miete innerhalb der Spanne liegt. Die Spanne muss im Erhöhungsverlangen entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht ausdrücklich genannt werden, wenn der Mieter sie in dem vom Vermieter angegebenen Mietspiegelfeld ohne weiteres ablesen kann. Der Mietspiegel selbst muss dem Erhöhungsverlangen auch nicht beigefügt werden, wenn er - wie im vorliegenden Fall - im Amtsblatt veröffentlicht und damit allgemein zugänglich ist.”
Quelle:
Über die Entscheidung informiert die aktuelle Pressemitteilung des BGH. Die Entscheidung wird im Volltext in Kürze über die Homepage des Bundesgerichtshofs (www.bundesgerichtshof.de) abrufbar sein.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat in einer Pressemitteilung vom 13.12.2007 bekannt gegeben, dass bei einer Überprüfung von 80 eBay-Shops gravierende Verbraucherschutz-Lücken festgestellt worden seien. Von den 80 überprüften eBay-Shops seien 20 Händler als “Privatverkäufer” getarnt gewesen, um so wesentliche Verbraucherrechte wie die Gewährleistungsrechte oder das Widerrufsrecht umgehen zu können.
[Anwalt News weiter…]
Das Gesetz gibt dem Unternehmer ein Wahlrecht, ob er den Verbrauchern entweder ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht gewährt. In der Vergangenheit haben wir bereits darüber informiert, dass Widerrufsrecht und Rückgaberecht keinesfalls gleichzeitig eingeräumt werden dürfen. Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.11.2006 entschieden (Az. 3-08 0 164/06), dass die gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und Rückgabebelehrung zur Abmahnung berechtigt. Der Unternehmer sollte sich deshalb entscheiden, ob er eine Widerrufsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung verwendet. Um dem Händler diese Entscheidung zu erleichtern, stellen wir im Folgenden einmal die Vor- und Nachteile der Widerrufsbelehrung gegenüber der Rückgabebelehrung vor.
[Anwalt News weiter…]
Wir haben auf unserer Website bereits darüber informiert, dass MR sämtliche Prozesse am Amtsgericht Rostock verloren hat und überdies der Geschäftsführer von MR zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt worden ist (Beitrag). Davon unbeeindruckt verschickt MR weiterhin munter Rechnungen und Mahnungen. Adressaten sind vor allem diejenigen, die auf Druck von MR den ersten Jahresbeitrag in Höhe von 1.249 € bereits bezahlt haben. Von ihnen verlangt MR nun die Zahlung des zweiten Jahresbeitrages, da schließlich ein Vertrag über 24 Monate geschlossen worden sei. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung werden gerichtliche Schritte angedroht.
Da das Amtsgericht Rostock sämtliche mit MR geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung als nichtig erachtet hat, raten wir dringend davon ab, ohne Einholung eines Rechtsrates weitere Zahlungen an MR zu leisten. Auf Grund der Nichtigkeit der Verträge können Sie von MR vielmehr verlangen, dass die bereits gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Wenn Sie bereits an MR gezahlt haben und nun zu weiteren Zahlungen aufgefordert worden sind, können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden Sie dann im Einzelfall beraten, welche Vorgehensweise sinnvoll erscheint.
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) im Rahmen seiner Pressemitteilung vom 29.11.07 berichtet, konnte dieser im Rahmen zweier Verfahren Entscheidungen gegen die Online-Portale alphaload.de (LG Berlin - 96 O 175/07) und genealogie.de (LG Frankfurt a.M. -2/03 O 856/06), herbeiführen. [Anwalt News weiter…]
Das LAG Thüringen hat mit seiner Entscheidung (5 Ta 55/07) vom 19.06.07 (im Rahmen eines Prozeßkostenhilfeverfahrens) entschieden, dass eine Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung lediglich zu dem Zweck ausspricht, den Arbeitnehmer wegen des Eintritts einer Erkrankung zu sanktionieren. Die Kündigung ist danach - auch außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG - unwirksam. [Anwalt News weiter…]
Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 06.11.2007 – Az.: 315 O 888/07) ist die Werbung mit der Angabe „versicherter Versand“ irreführend und damit wettbewerbswidrig, da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB ohnehin das Versandrisiko trägt.
[Anwalt News weiter…]
Nun hat sich auch das OLG Köln der Rechtsauffassung angeschlossen, dass die üblicherweise verwendete Wertersatzklausel bei eBay zur Abmahnung berechtigt (Urteil vom 3. August 2007 - 6 U 60/07). Dass die gängie Wertersatzklausel bei eBay wettbewerbswidrig ist, haben bereits das Landgericht Karlsruhe (Beschluss vom 8.8.2007 - 13 O 76/07) und das Landgericht Berlin (Beschluss vom 15.03.2007, -52 O 88/07) entschieden. Anders als die beiden zuvor benannten Gerichte hat das OLG Köln allerdings angenommen, dass ein Wettbewerbsverstoß ausnahmsweise dann nicht vorliegt, wenn sich der eBay-Händler wörtlich an die Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV gehalten hat.
[Anwalt News weiter…]
Erst kürzlich haben wir darüber berichtet, welche Gefahren für Kreditnehmer bestehen, wenn sie für ihren Kredit eine Grundschuld als Sicherheit bestellen (Beitrag). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat nun angekündigt, den Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderungen zu verbessern. Die zunehmende Praxis von Banken, Forderungen aus Krediten an Finanzinvestoren zu verkaufen, beobachte sie mit Sorge. Wer sein Haus oder seinen Betrieb mit Hilfe eines Bankkredits finanziert und seine Raten ordentlich zahlt, müsse sicher sein, dass niemand sich aus den Sicherheiten bediene. Es dürfe nicht plötzlich ein Finanzinvestor vor der Tür stehen und Rückzahlung verlangen, mit der Zwangsvollstreckung drohen oder sogar die Zwangsvollstreckung durchführen.
[Anwalt News weiter…]
Nachdem zahlreiche eBay-Händler in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt worden sind, ist der eBay-Handel für viele Unternehmer zunehmend zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden. Auf Grund der unübersichtlichen Rechtsprechung ist es für die eBay-Händler kaum noch möglich, abmahnsichere Angebote bereitzustellen. Wir haben daher die am häufigsten gestellten Fragen von eBay-Usern zum Thema Abmahnung bei eBay in einer FAQ-Liste zusammengefasst. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch die FAQ-Liste eine ausführliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.
FAQ Abmahnung bei eBay
[Anwalt News weiter…]
Das KG Berlin hat mit Urteil vom 07.09.2007 (5 W 266/07) klargestellt, dass weder unvollständige Angaben zu den Auslandsversandkosten noch die Angabe einer Telefonnummer in der Rückgabebelehrung zur Abmahnung berechtigen. Der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt (Urteil vom 17.6.2004 - Az. 6 U 158/03), wonach die Veröffentlichung einer Telefonnumer in der Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig ist, hat sich das KG Berlin dagegen ausdrücklich angeschlossen.
[Anwalt News weiter…]
In der letzten Zeit häufen sich Anfragen von Mandanten, die sich auf Internetseiten wie lebensprognose.com, smsfree24.de, genealogie.de oder nachbarschaft24.net angemeldet haben. Alle diese Seiten haben gemein, dass nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt. Bei Seiten wie smsfree24.de geht der Verbraucher bereits auf Grund des Namens der Website von einem kostenfreien Angebot aus. Darüber hinaus wird häufig mit den besonders hervorgehobenen Worten ”gratis” oder ”kostenlos” geworben. Lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dann völlig beiläufig darauf hingewiesen, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren abgeschlossen wird. Wer sich dennoch angemeldet hat, erhält kurze Zeit später eine Rechnung von dem Betreiber der Internetseite. Meistens handelt es sich um Beträge zwischen 60 und 120 €, die im voraus fällig werden.
[Anwalt News weiter…]
Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 17.08.2007 (10 Sa 512/07) entschieden, dass mittels SMS ein Arbeitsverhältnis weder wirksam gekündigt noch ein wirksamer Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann. [Anwalt News weiter…]
Der BGH hat durch Urteil vom 4.10.2007 (Az. I ZR 143/04) klargestellt, dass die Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Versandkosten nicht unbedingt auf derselben Seite stehen müssen, auf der die Ware umworben wird. Es reicht nach Ansicht des BGH vielmehr aus, wenn diese Informationen “jedenalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite” bereitgestellt werden. Die Entscheidung stellt damit für sämtliche Online- und eBay-Händler eine erfreuliche Erleichterung der Anforderungen dar.
[Anwalt News weiter…]
Wer wegen eines Zahlendrehers bei der IP-Adresse zu Unrecht abgemahnt wird, kann sich dagegen nach Ablauf einer Frist zur Abstandnahme mit einer negativen Feststellungsklage zur Wehr setzen. Dies entschied das Landgericht Stuttgart durch Urteil vom 16.07.2007 (Az. 17 O 243/07).
Die zum Thema “Wertersatzklausel bei eBay” kürzlich ergangenen Gerichtsentscheidungen führen zu weiteren erheblichen Rechts- unsicherheiten beim eBay-handel. Nahezu alle eBay-Händler verwenden im Rahmen ihrer Widerrufsbelehrung folgende Wertersatzklausel:
“Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.”
Diese Wertersatzklausel soll nun nach Auffassung des Landgerichts Berlin und des Landgerichts Karlruhe bei eBay wettbewerbswidrig sein und damit eine Abmahnung rechtfertigen. Die Wertersatzklausel genüge bei eBay nur dann den gesetzlichen Informationspflichten, wenn sie eine Ausnahme von der Wertersatzpflicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache vorsehe (Landgericht Berlin, Beschluss vom 15.03.2007, -52 O 88/07-; Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 8.8.2007 - 13 O 76/07). Wer die Wertersatzklausel weiterhin unverändert verwendet, muss also damit rechnen, dass er dafür von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden kann.
[Anwalt News weiter…]
Die Grundschuld hat sich in der Praxis zu dem gängigen Sicherungsmittel entwickelt. Als entscheidender Vorzug der Grundschuld gilt ihre hohe Flexibilität. Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Nach der Tilgung einer gesicherten Forderung kann die Grundschuld im Grundbuch stehen bleiben und ohne Notar- und Grundbuckosten als Sicherheit für eine neuen Kredit verwendet werden. Dieser Vorteil der Flexibilität der Grundschuld erweist sich jedoch zunehmend als unkalkulierbares Risiko, da viele Banken dazu übergegangen sind, Darlehensforderungen samt Grundschulden an zumeist ausländische Finanzinvestoren zu verkaufen.
[Anwalt News weiter…]
|
|