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Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung - Was ist sinnvoller ?
19. Dezember 2007

Das Gesetz gibt dem Unternehmer ein Wahlrecht, ob er den Verbrauchern entweder ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht gewährt. In der Vergangenheit haben wir bereits darüber informiert, dass Widerrufsrecht und Rückgaberecht keinesfalls gleichzeitig eingeräumt werden dürfen. Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.11.2006 entschieden (Az. 3-08 0 164/06), dass die gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und Rückgabebelehrung zur Abmahnung berechtigt. Der Unternehmer sollte sich deshalb entscheiden, ob er eine Widerrufsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung verwendet. Um dem Händler diese Entscheidung zu erleichtern, stellen wir im Folgenden einmal die  Vor- und Nachteile der Widerrufsbelehrung gegenüber der Rückgabebelehrung vor.

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MR Branchen und Telefon verschickt weiterhin Mahnungen
19. Dezember 2007

Wir haben auf unserer Website bereits darüber informiert, dass MR sämtliche Prozesse am Amtsgericht Rostock verloren hat und überdies der Geschäftsführer von MR zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt worden ist (Beitrag). Davon unbeeindruckt verschickt MR weiterhin munter Rechnungen und Mahnungen. Adressaten sind vor allem diejenigen, die auf Druck von MR den ersten Jahresbeitrag in Höhe von 1.249 € bereits bezahlt haben. Von ihnen verlangt MR nun die Zahlung des zweiten Jahresbeitrages, da schließlich ein Vertrag über 24 Monate geschlossen worden sei. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung werden gerichtliche Schritte angedroht.

Da das Amtsgericht Rostock sämtliche mit MR geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung als nichtig erachtet hat, raten wir dringend davon ab, ohne Einholung eines Rechtsrates weitere Zahlungen an MR zu leisten. Auf Grund der Nichtigkeit der Verträge können Sie  von MR vielmehr verlangen, dass die bereits gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Wenn Sie bereits an MR gezahlt haben und nun zu weiteren Zahlungen aufgefordert worden sind, können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden Sie dann im Einzelfall beraten, welche Vorgehensweise sinnvoll erscheint.

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