BGH: Unberechtigte Mängelrüge kann zum Schadensersatz führen
24. Januar 2008
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, die er aufgewendet hat, um einen vom Käufer beanstandeten, aber tatsächlich nicht vorhandenen Mangel des Kaufgegenstands zu beseitigen. Mit Urteil vom 23.01.2008 (Az. VIII ZR 246/06) hat der BGH entschieden, dass ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen eine zum Schadensersatz führende Vertragsverletzung darstellt, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstands nicht vorliegt. Wer von einem Verkäufer die Beseitigung eines Mangels verlangt, sollte sich daher auch wirklich sicher sein, dass die Kaufsache tatsächlich mangelhaft ist.
| Autor: | Rechtsanwalt Marc Tarrach |
| Kategorie: | Neuigkeiten, Zivilrecht allgemein |
| Stichwörter: | BGH, Mängelbeseitigung, Mängelrüge, Schadensersatz |

