Übersicht > Neuigkeiten, Verbraucherrecht

AG München verurteilt Branchenbuchverlag zur Rückzahlung von Honorar
27. Februar 2008

Das Amtsgericht München hat einen Branchenbuchverlag zur Rückzahlung von Honorar verurteilt (Urteil vom 4.10.07, Az. 264 C 13765/07), weil das Kleingedruckte in dem Vertrag eine leicht übersehbare Klausel enthielt. Nach Auffassung des Gerichts ist eine Klausel über eine Zahlungspflicht unwirksam, wenn sie so geschickt in einem Vertrag versteckt wird, dass sie für den Vertragspartner überraschend ist.

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OLG Köln zur Unzulässigkeit von Werbung mit Rabattaktionen
26. Februar 2008

Nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 15.02.2008 (Az. 6 U 140/07) ist die Werbung mit einer Rabattaktion unzulässig, wenn der frühere Preis ohne den Nachlass nicht zeitnah vor der Werbeaktion gefordert worden ist. Bei einer Werbung mit Rabattgewährung gehe der Verbraucher davon aus, dass ihm mit dieser Aktion ein gegenüber der früheren Situation günstigeres und vorteilhaftes Angebot gemacht werde. Wurde der höhere Preis aber schon längere Zeit vor der Aktion nicht verlangt, werde der Verbraucher irregeführt, so dass eine unlautere Wettbewerbshandlung gegeben sei.

Im Streitfall hat das OLG einem Möbelhaus durch Urteil verboten, in Zeitungsanzeigen mit einem XXLWochenende mindestens 26 % + Rabatt auf alles zu werben. Gegen die Werbeaktion hatte der Kölner Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e. V. geklagt und bereits vor dem Landgericht Köln Recht bekommen.

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Filesharing - Wenn die Kriminalpolizei vor der Türe steht
25. Februar 2008

Die Abmahnwelle durch die Kanzlei Rasch, die verschiedene Urheber aus der Musikbranche vertritt, nimmt kein Ende. Die (insbesondere finanziellen) Auswirkungen, die wirtschaftlich letztlich der Abmahnkanzlei zugute kommen (in Form von Abmahnkosten) sind zum Teil existenzbedrohend. [Anwalt News weiter…]

KG Berlin: Widerrufsbelehrung ohne Hinweis auf Wertersatzpflicht ist abmahnfähig
20. Februar 2008

Eine Widerrufsbelehrung, die keinen Hinweis darauf enthält, dass der Verbraucher im Fall eines Widerrufs unter Umständen Wertersatz leisten muss, ist wettbewerbswidrig. Dies hat das KG Berlin durch Beschluss vom 9.11.2007 (Az. 5 W 276/07) entschieden.

Da von verschiedenen Gerichten in der Vergangenheit die Auffassung vertreten wurde, dass die Verwendung der gängigen Wertersatzklausel bei eBay rechtswidrig sein soll (Landgericht Berlin, Beschluss vom 15.03.2007, -52 O 88/07-; Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 8.8.2007 - 13 O 76/07), haben sich offensichtlich mehrere eBay-Händler dazu entschlossen, die Wertersatzklausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung gänzlich wegzulassen. Diese Maßnahme schützt nach der nun ergangenen Entscheidung des KG Berlin aber ebenfalls nicht vor Abmahnungen. Wer in seiner Widerrufsbelehrung nicht darauf hinweist, dass der Verbraucher im Falle des Widerrufs unter bestimmten Voraussetzungen für eine Verschlechterung der Ware bzw. deren Untergang Wertersatz schuldet, kann gemäß § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG und § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB abgemahnt werden.

Solange zu dem Thema Wertersatzklausel bei eBay keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, sollten eBay-Händler zur Vermeidung von Abmahnungen ihre Widerrufsbelehrung dahingehend anpassen, dass Wertersatz für Verschlechterungen der Waren, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind, nicht verlangt wird. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer rechtssicheren Widerrufsbelehrung behilflich.

LG Braunschweig: Markenrechtsverletzung durch Google Adwords
20. Februar 2008

Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 30.01.2008 (Az.: 9 O 2958/07 445) entschieden, dass die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword beim Schalten einer Anzeige im Rahmen einer Google-Adword-Kampagne grundsätzlich eine Markenrechtverletzung darstellt. Damit hielt das Gericht an seiner bereits mehrfach in früheren Entscheidungen vertretenen und vom OLG Braunschweig bestätigten Rechtsprechung fest (LG Braunschweig, Urteil vom 07.03.2007 ? Az. 9 O 2382/06 und Beschluß vom 04.10.2006 ? Az. 901678/06; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.12.2006 ? Az. 2 W 177/07, Urteil vom 12.07.2007 ? Az. 2 U 24/07 und Beschlüsse vom 28.09.2007 ? Az. 2 U 66/07 und Az. 2 U 61/07).

Das Gericht hat jedoch zugleich einschränkend festgestellt, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann vorliege, wenn die fremde Marke auch nachweislich als Keyword verwendet wurde. Voraussetzung für eine Markenrechtsverletzung sei, dass der Verletzte beweist bzw. im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubhaft macht, dass das geschützte Zeichen auch tatsächlich als sogenanntes Keyword i.S.v. § 14 MarkenG genutzt worden ist. Sei es durch direkte Eingabe durch den Verletzer oder über die quasi automatische Hinzufügung durch die Google-Standardoption “weitgehend passende Keywords”.

KG Berlin: AGB-Klausel “Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig” ist wettbewerbswidrig
19. Februar 2008

Eine Klausel in AGB mit der Formulierung “Teillieferung und Teilabrechnungen sind zulässig” ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen (§§ 323 Abs. 1, Abs. 4, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) unvereinbar und verstößt gegen das Klauselverbot in § 309 Nr. 2a BGB. Dies hat das KG Berlin mit Beschluss vom 25.01.2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.

Wer in seinen AGB eine derartige Klausel verwendet, kann wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden. Nach Auffassung des KG Berlin enthalten § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB und § 309 Nr. 2 a BGB, soweit sie wie Leistungsverweigerungsrechte des Verbrauchers und Rücktrittsrechte desselben nach einem Verzug des Schuldners sicherstellen, Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

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OLG Düsseldorf bestätigt Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN-Zugang
19. Februar 2008

Das OLG Düsseldorf hat entschieden (Beschluss vom 27.12.2007 - Az. I- 20 W 157/07), dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Nach Auffassung des Gerichts seien dem Anschlussinhaber, der ein WLAN-Netz betreibt, zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. So könnten für die verschiedenen Nutzer eines Computers Benutzerkonten mit eigenem Passwort installiert werden, die dann einem aus diesem Kreis stammenden Verletzer (hier: Urheberrechtsverletzungen) den Schutz der Anonymität rauben könnten. Das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf ein WLAN-Netz könne dessen Betreiber in der Regel durch eine Verschlüsselung minimieren, die eine Vielzahl von WLAN-Routern als mögliche Einstellung standardmäßig vorsehen.

Das OLG Düsseldorf hat sich damit den Rechtsauffassungen des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 22.02.2007 -Az. 2-3 O 771/06), des OLG Köln (Beschluss vom 08.05.2007 - Az. 6 U 244/06) und des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 26.10.2006 - Az. 5 W 152/06) angeschlossen, die in vergleichbaren Fällen ebenfalls eine Störerhaftung bei unerlaubtem Filesharing angenommen haben.

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LG Dresden und LG Leipzig: AGB sind Pflicht !
18. Februar 2008

Sowohl das Landgericht Dresden als auch das Landgericht Leipzig haben entschieden, dass Online-Händler im Rahmen ihrer AGB darüber informieren müssen, wie die Verträge auf ihren Internetseiten zustande kommen. Wer einen Hinweis zum Vertragsschluss unterlässt, kann nach Auffassung der Gerichte sogar wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden. 

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WDR sendet Dokumentation zum Thema eBay-Abmahnungen (25.02.2008, 22:00h)
18. Februar 2008

Im Rahmen des Magazins “die story” sendet der WDR am 25. Februar um 22:00h eine 45-minütige Dokumentation rund um das Thema eBay-Abmahnungen.

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BFH: GmbH-Geschäftsführer haften auch bei Insolvenz für nicht abgeführte Lohnsteuer
13. Februar 2008

Mit Urteil vom 05.06.2007 (VII R 65/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass  GmbH-Geschäftsführer auch bei Insolvenz der Gesellschaft für schuldhaft nicht abgeführte Lohnsteuer gem. § 69 AO persönlich einstehen müssen - ein mögliches Anfechtungsrecht des späteren Insolvenzverwalters steht dem nicht entgegen.  [Anwalt News weiter…]

Sie haben eine Abmahnung wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes erhalten ? Wir helgen Ihnen weiter !
13. Februar 2008

Sie betreiben einen Online-Shop oder einen eBay-Shop und haben nun eine Abmahnung in Ihrer Post gefunden ? 

In diesem Fall sollten Sie unbedingt reagieren und die Abmahnung von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung einfach unberücksichtigt lassen. Hierdurch können Ihnen erhebliche Nachteile entstehen. Höchstwahrscheinlich wird die Gegenseite ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Dadurch würden Verfahrenskosten anfallen, welche die Kosten der Abmahnung noch übersteigen. 

Auch raten wir davon ab, die von der Gegenseite geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben. Möglicherweise ist die Unterlassungserklärung viel zu weit gefasst, so dass Sie auch bei anderen Verstößen die Vertragsstrafe zahlen müssen. Überdies sollten Sie berücksichtigen, dass Sie sich durch Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung für die Dauer von 30 Jahren verpflichten, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, müssen Sie für jeden einzelnen Verstoß  die Vertragsstrafe zahlen.

Die Kosten der Abmahnung müssen Sie nur dann bezahlen, wenn die Abmahnung inhaltlich gerechtfertigt und der Gegner auch zur Abmahnung berechtigt war. Im Wettbewerbsrecht sind nur Mitbewerber und Wettbewerbsvereine berechtigt, Unternehmer abzumahnen. Mitbewerber ist dabei nur derjenige, der auch tatsächlich im Wettbewerb mit Ihnen steht, also gleiche oder gleichartige Waren verkauft wie Sie. Inhaltlich gerechtfertigt ist eine Abmahnung nur dann, wenn das Ihnen vorgeworfene Verhalten auch tatsächlich wettbewerbswidrig ist. Mit Hilfe unserer FAQ können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, welche Verstöße insbesondere beim eBay-Handel abmahnfähig sind.

Um finanzielle Risken zu vermeiden, scheuen Sie sich daher nicht, uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung vorzulegen. Schildern Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-0) oder per E-Mail den Sachverhalt. Wir beraten Sie dann, wie auf die Abmahnung sinnvoller Weise reagiert werden kann.

Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen
12. Februar 2008

Nach einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale ist der Deutsche Schutzverband  gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) erfolgreich gegen Anbieter von vermeintlich kostenlosen Leistungen gerichtlich vorgegangen:

Nach Angaben der Wettbewerbszentrale wurde den Unternehmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. mit Sitz in Großbritannien auf Antrag des DSW von dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 35/07 und 3-08 O 36/07) untersagt, Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern im Internet unter Angabe von Preisen anzubieten, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist. Die Unternehmen hatten seinerzeit auf zahlreichen Internetseiten, z. B.:
• www.routenplaner-server.com,
• www.kochrezepte-server.com,
• www.grafik-archiv.com,
• www.genealogie.de
Leistungen angeboten, die nicht als kostenpflichtig erkennbar waren.

Bereits im Mai des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Darmstadt auf Antrag der Wettbewerbszentrale die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 24.000,– € verurteilt (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06). Ferner hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 15.06.2007 (Az. 96 O 21/07 ) die Internetservice AG mit Sitz in der Schweiz zur Unterlassung verurteilt. Weitere Verfahren gegen Anbieter von Kostenfallen seien noch nicht abgeschlossen, so die Wettbewerbszentrale.

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Neue Adressbuchformulare unter dem Namen “Ihr örtliches Branchenbuch” sind im Umlauf
12. Februar 2008

In den letzten zwei bis drei Jahren fanden viele kleinere Gewerbetreibende Briefe von Adressbuchverlagen in der Post, welche sich als böse Überraschung entpuppten. Viele glaubten, es handele sich um einen bloßen Korrekturabzug. Später stellte sich das Ganze jedoch als eine um mehrere tausend Euro teure Fehlinvestition heraus.

Wir haben in der Vergangenheit bereits darüber berichtet, dass die Kanzlei MICHAEL zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen einen Adressbuchverlag aus Rostock, die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft, vertreten hat. Nun erreichen uns Anfragen von Mandanten, die in den letzten Tagen ein ähnliches Formular von einem Verlag namens SGW aus Kastellaun erhalten haben.

Der Adressbuchverlag betreibt ein Branchenverzeichnis unter der Internetseite www.ihr-oertliches-branchenbuch.com und verschickt nun unter diesem Namen zahlreiche Adressbuchformulare an Gewerbetreibende. In dem Formular findet der Adressat bereits seine persönlichen Daten wieder und wird aufgefordert , nach Überprüfung der Daten das Formular an die Firma SGW zurückzufaxen. Auf Grund der Überschrift “Ihr örtliches Branchenbuch” gehen viele Adressaten davon aus, es handele sich lediglich um einen kostenlosen Korrekturabzug des ihnen bekannten Branchenbuches der Deutschen Telekom: “Das Örtliche”

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eBay: Geplante Änderungen des eBay-Systems
12. Februar 2008

Auf Käufer und Verkäufer, die sich der Internetplattform eBay bedienen, kommen in den nächsten Wochen und Monaten umfassende Änderungen zu. [Anwalt News weiter…]

KG Berlin: Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstandes kann rechtsmissbräuclich sein
12. Februar 2008

Das Kammergericht Berlin hat entschieden (Beschluss vom 25.01.2008 - Az. 5 W 371/07), dass eine unverhältnismäßige Auswahl des fliegenden Gerichtsstandes in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten rechtsmissbräuchlich sein kann. Im Streitfall hat die Antragstellerin in den Jahren 2006 und 2007 in 268 Fällen Abmahnungen ausgesprochen, und zwar mehrheitlich wegen unzutreffender Widerrufsbelehrungen bei eBay. Dabei hat sie in der Mehrzahl der Fälle ihre wettberwerbsrechtlichen Ansprüche unter Berufung auf den fliegenden Gerichtsstand (§ 14 Abs. 1 Satz 2 UWG) bei Gerichten anhängig gemacht, die in erheblicher Entfernung zum Geschäfts-/Wohnsitz des Abgemahnten lagen. Nach Auffassung des KG Berlin hat sich die von der Antragstellerin praktizierte Gerichtsstandswahl  dadurch ausgezeichnet, dass sie offenkundig darauf abzielte, ein dem jeweiligen Gegner ortsfernes Gericht auszuwählen. Dies lege die Annahme des Rechtsmissbrauchs nahe, so das KG Berlin. 

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OLG Hamm: Nutzungs- und Verwertungsbefugnis im Rahmen von Softwarelizenzen beinhaltet keinen Verzicht auf den Copyrightvermerk
11. Februar 2008

Die umfassende und ausschließliche Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsbefugnis (§ 31 I, III UrhG) von Softwarelizenzen erlaubt es nicht auch, sich das Urheberpersönlichkeitsrecht anzumaßen und die Hinweise auf die Urheberschaft wegzulassen, insbeondere den Copyrightvermerk zu ändern oder die Software entsprechend zu vertreiben. Grundsätzlich hat der Urheber gemäß § 13 UrhG das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk - ergänzt durch die Entstellungs- und Änderungsverbote der §§ 14, 39 UrhG und die Pflicht zur Quellenangabe gemäß § 63 UrhG. Er kann sich, wenn jemand z.B. das Werk als eigenes bezeichnet, entsprechend hiergegen wehren. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm durch Urteil vom 07.08.2007 (Az. 4 U 14/07) entschieden.

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LAG Köln: Zur insolvenzfesten Gestaltung eines Abfindungsvergleichs
8. Februar 2008

In seinem Urteil vom 19.03.2007 (2 Sa 1258/06) hat sich das LAG Köln mit der Frage befasst, ob ein Abfindungsvergleich auch dann Bestand hat, wenn die darin vereinbarte Abfindung i.S.d. §§ 9,10 KSchG aufgrund eines nach Vergleichsabschluss eingetretenen Insolvenzfalles nicht mehr zur Auszahlung gelangt. [Anwalt News weiter…]

BGH: Betriebskostenumlage nach Personen - Rückgriff auf Einwohnermelderegister regelmä
6. Februar 2008

Mit Urteil vom 23.01.2008 (VIII ZR 82/07) hat der BGH entschieden, dass der Vermieter bei der Ermittlung der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliches Einwohnermelderegister zurückgreifen darf - dies sei keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietobjekt mit einer Vielzahl von Wohnungen. [Anwalt News weiter…]

Bundesrat berät über Kontopfändungsschutz (Einführung des sog. “P-Kontos”)
6. Februar 2008

Gläubigern ist es nach geltendem Recht möglich, in unbegrenzter Höhe in das Bankkonto ihrer Schuldner zu pfänden. Um Pfändungsschutz (in Höhe des Pfändungsfreibetrags)  zu erhalten, muss in der Regel eine Gerichtentscheidung herbeigeführt werden. 

Neben Kosten (Gericht und Kreditinstitut) treten zum Teil erhebliche praktische Schwierigkeiten ein, da die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Zahlung von Miete, Energieversorgung oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um diese Situation zu “entschärfen”, berät der Deutsche Bundestag derzeit über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes. [Anwalt News weiter…]

Kein Angst mehr vor Abmahnungen - Ihr rechtssicherer Online-Shop
5. Februar 2008

Für Online-Händler ist es kaum noch möglich, ihre Internetpräsenz rechtssicher zu gestalten. Wer Waren und Dienstleistungen über das Internet anbieten möchte, sieht sich einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften konfrontiert. Wie die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sind, ist selbst unter den Gerichten umstritten. Ständig ergehen neue Gerichtsentscheidungen, die den Online-Händlern zusätzliche Vorschriften auferlegen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, eine Abmahnung zu erhalten. Immer mehr Anwälte haben sich darauf spezialisiert, dass Internet nach Wettbewerbsverstößen zu durchsuchen, um diese dann kostspielig abzumahnen. Die Kosten einer Abmahnung können je nach Streitwert bis zu 1.000 € reichen.  

Wer sich nicht ständig mit neuen Abmahnungen auseinandersetzen, sondern sich lieber auf den Verkauf seiner Waren konzentrieren möchte, ist daher auf die Hilfe eines auf das Internet-Recht spezialisierten Rechtsanwalts angewiesen. Lassen Sie Ihren Online-Shop daher besser vorab überprüfen, bevor Sie eine Abmahnung erhalten. Dies erspart Ihnen Zeit, Geld und Nerven.

Kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-28) oder per E-Mail und wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Erstellung einer rechtssicheren Internetpräsenz.

Unser Angebot umfasst folgende Leistungen:

- Erstellung einer rechtssicheren Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

- Erstellung eines rechtssicheren Impressums   

- Erstellung rechtssicherer und individuell angepasster AGB

- Erstellung einer Datenschutzerklärung

- Überprüfung der Preisangaben und der Angaben zu Versandkosten

- Überprüfung von Werbeaussagen

- Regelmäßiger Nachcheck Ihrer Internetpräsenz    

Damit Ihre Internetpräsenz nicht nur zum Zeitpunkt der Überprüfung, sondern auch in Zukunft vor Abmahnungen sicher ist, bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Nachcheck an. Sobald sich eine Änderung der Rechtsprechung oder der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ergeben sollte, werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie darauf hinweisen, wie Sie die Änderungen in Ihre Internetpräsenz einzupflegen haben. 

AG Frankfurt a.M.: Telefonanbieter müssen Kunden auf mögliche Netzfehler hinweisen
5. Februar 2008

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat entschieden (Az. 32 C 1949/07-48), dass Telefonanbieter ihre Kunden auf mögliche Netz- und Übertragungsfehler und damit zusammenhängende Kosten hinweisen müssen. Das Gericht hat die Klage eines Inkassountnernehmens, das im Auftrag eines Telefonanbieters etwa 2.500 € einklagen wollte, abgewiesen. Die überhöhten Rechnungen waren in dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall dadurch zustande gekommen, dass sich das Mobiltelefon des Kunden wegen eines technischen Defekts im Minutenabstand in das Internet eingewählt hatte, ohne dass der Kunde dies bemerkte. Nach Auffassung des Gerichts spiele es in einem solchen Fall keine Rolle, worauf der Fehler zurückzuführen sei. Allein die Tatsache, dass es zu völlig überhöhten Kosten kam und im Minutenabstand eine Einwahl in das Internet erfolgte, hätte im Rahmen der Fürsorgepflicht des Anbieters zu einem entsprechenden Hinweis führen müssen. Da dieser aber unterblieben ist, sei die Zahlungsaufforderung nicht gerechtfertigt.

OLG Düsseldorf: Der Betreiber eines Usenet-Servers haftet nicht als Mitstörer
4. Februar 2008

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 15.01.2008 (Az. 1-20 U 95/07) entschieden, dass ein Usenet-Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte EMI Deutschland festgestellt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers “United Newsserver” eine Aufnahme einer Band, die bei EMI unter Vertrag ist, unerlaubt abrufbar war. EMI nahm deshalb ”United Newsserver” auf Unterlassung in Anspruch. Die beantragte einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.05.2007, Az: 12 O 151/07) erlassen. Das OLG Düsseldorf hob diese Entscheidung nun mit der Begründung auf, dass eine für eine Störerhaftung erforderliche Verletzung von Prüfpflichten nicht zu erkennen gewesen sei. Der Aufwand für eine solche Prüfung müsse noch verhältnismäßig sein.

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