Internetabos: Münchener Anwältin verschickt massenhaft Mahnungen
16. April 2008
Wie heise online (www.heise.de) mit News vom 09.04.08 berichtet, warnen derzeit mehrere Verbraucherzentralen vor Forderungen, die für angeblich im Internet geschlossene Abo-Verträge geltend gemacht werden. Die Forderungen bewegen sich zwischen € 60,- und € 80,- zzgl. Rechtsverfolgungskosten. Verbunden mit den Mahnungen sind zugleich Drohungen, den Vorgang der Schufa zu melden - die Rechtswidrigkeit dieser Drohung wurde jüngst durch das AG Plön (wir berichteten) bestätigt. Wie heise berichtet, werden derzeit standesrechtliche Maßnahmen gegen Rechtsanwältin Günther geprüft.
Leider fühlen sich viele der angeschriebenen “Kunden” so unter Druck gesetzt, dass sie zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten ohne weitere Prüfung zahlen. Dabei sind die Umstände des Vertragsschlusses (die von den Seitenbetreibern selbstverständlich beweisen werden müssen) in den meisten Fällen mehr als fragwürdig.
Hinzu kommt, dass es sich bei den angeblich abgeschlossenen Verträgen um sog. Dauerschuldverhältnisse handelt, die zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Dies wird häufig übersehen; auch erhalten “Kunden” von den Internet-”Dienstleistern” regelmäßig keine Kündigungsbestätigung. Wer zahlt, schafft damit ungewollt Fakten für die Zukunft und setzt sich weiteren Forderungen aus.
Daher bietet sich vor der Zahlung eine Prüfung des Vorganges an. Da es sich dabei um eine Vertragsangelegenheit handelt, übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Vertretung.
Quelle:
Heise-News (www.heise.de) vom 09.04.08
Seiten: 1 2
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Aktuelle Kanzleiinfos, IT-Recht, Verbraucherrecht |
| Stichwörter: | Abo-Vertrag, Günther, Internetabo, Net Content Ltd., Online Content Ltd. |

