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LG Bückeburg: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist kein Grund zur Abmahnung!
15. Mai 2008

Nach Auffassung des LG Bückeburg soll eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in der Regel einen nur unerheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen (Urteil vom 22.04.2008, Az. 2 O 62/08). Wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wären sämtliche Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung unbegründet. Die Abmahner könnten dann auch keine Abmahnkosten mehr verlangen. Allerdings steht die Entscheidung des LG Bückeburg im klaren Widerspruch zur derzeit vorherrschenden Rechtsprechung. Mit Ausnahme des nun ergangenen Urteils des LG Bückeburg haben bislang alle Gerichte entschieden, dass eine falsche Widerrufsbelehrung grundsätzlich einen erheblichen Wettbewerbsverstoß begründe, da der Verbraucher durch eine unrichtige Widerrufsbelehrung von der Wahrnehmung seines Widerrufsrechtes abgehalten werden könne. Bei dem nun ergangenen Urteil des LG Bückeburg handelt es sich daher um eine Einzelentscheidung, die nicht verallgemeinerungsfähig ist.

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Rechtsanwaltskammer Hamm warnt vor Kanzlei “Weber & Partner” aus Münster
15. Mai 2008

Die Rechtsanwaltskammer Hamm berichtet, dass die vermeintliche Anwaltskanzlei „Weber & Partner” aus Münster bundesweit Briefe verschicke, in denen den Empfängern vorgeworfen werde, einen Parkunfall verursacht und sich in strafbarer Weise vom Unfallort (Unfallflucht i.S.d. § 142 StGB) entfernt zu haben. Die Empfänger werden zur Erstattung des angeblichen Schadens einschließlich Anwaltskosten aufgefordert.

Die RAK Hamm stellt hierzu klar, dass im Kammerbezirk keine Rechtsanwältin Astrid Weber aus Münster zugelassen sei. Eine Zahlung sollte daher in keinem Fall, insbesondere ohne vorherige Prüfung des Vorganges, erfolgen.

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