Übersicht > Filesharing-Recht, IT-Recht, Medien- und TK-Recht, Strafrecht

LG Frankenthal: filesharing - Keine Verwertbarkeit von Providerauskünften im Urheberrechtsverfahren
30. Juni 2008

Mit Beschluss vom 21.05.2008 (6 O 156/08) hat das LG Frankenthal (Pfalz) der gängigen Praxis der Abmahnkanzleien bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen einen Riegel vorgeschoben. Hiernach stellt die Weitergabe von Daten (hier: Information über den Anschlussinhaber bei einer dynamischen ip-Adresse) durch einen Provider an Behörden (so auch an die Staatsanwaltschaft) in der Regel einen nicht gerechtfertigten Grundrechtseingriff dar - die Verwendung der hierdurch erzielten Informationen im Zivilverfahren (insbesondere im Urheberrechtsprozess) sei damit nicht zulässig.

Mit dieser Begründung wiesen die Richter den Antrag der Inhaber der Rechte an dem PC-Spiel “The Witcher” auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Anschlussinhaber, der an der Internettauschbörse bittorrent bzw eMule (hier war wohl der Vortrag der Antragstellerin widersprüchlich) teilgenommen haben und den Upload dieses Spiels ermöglicht haben soll, zurück. [Anwalt News weiter…]

GmbH-Reform: Das MoMiG Kommt!
30. Juni 2008

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz soll die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Ein wesentliches Ziel der GmbH-Reform ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, da in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt werden.

Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wer das Musterprotokoll verwendet, muss den Gesellschaftsvertrag zwar nach wie vor notariell beurkunden lassen - bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr niedrigen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft als neue GmbH-Variante soll ohne Mindeststammkapital auskommen und Unternehmensgründungen zusätzlich erleichtern. Das Mindestkapital der klassischen GmbH bleibt dagegen bei 25.000 €. Schließlich sind noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden.

Niedersächsische Richter halten Doppelbesteuerung von Bauherren mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer für europarechtswidrig
30. Juni 2008

Das Niedersächsische Finanzgericht hat gegenüber der derzeit geltenden Doppelbesteuerung von Bauherren erhebliche Bedenken geäußert. Wer ein unbebautes Grundstück erwirbt und mit dem Verkäufer des Grundstücks oder einem ihm nahestehenden Unternehmer einen Bauerrichtungsvertrag schliesst, muss sowohl für die Kosten des Erwerbs als auch die Kosten für die Baumaßnahme Grunderwerbsteuer zahlen. Da in diesem Fall ein einheitlicher Leistungsgegenstand vorliegt, werden die Erwerbskosten und die Baukosten für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zusammengerechnet. Die Baukosten unterliegen aber nicht nur der Grunderwerbsteuer, sondern zusätzlich auch der Umsatzsteuer. Ob diese Besteuerungspraxis mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, wollen nun die Richter des Nierdersächsischen Finanzgerichtes von dem Europäischen Gerichtshof klären lassen, denn ihrer Auffassung nach verstößt die Doppelbesteuerung gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall legte ein Ehepaar Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein, demzufolge der Bau eines Einfamilienhauses und der Kauf des Grundstücks als ein einheitlicher Leistungsgegenstand angesehen und die Baukosten in die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage mit einbezogen worden sind. Die Richter des 7. Senates des Finanzgerichtes bewerteten diese Besteuerungspraxis als einen unzulässigen “Belastungscocktail”. Die doppelte Steuerbelastung mit der Grunderwerbssteuer und der Umsatzsteuer auf die Bauleistungen stelle einen Verstoß gegen das Gebot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Richtlinie 2006/112 EG des Rates v. 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) und seiner Vorgängervorschriften dar. Aus diesen folgt, dass umsatzsteuerliche Mehrfachbelastungen zu vermeiden sind. Eine Grunderwerbsteuer auf die Bauleistungen wirke jedoch wie eine zusätzliche “Sonderumsatzsteuer” (Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 2.4.2008, 7 K 333/06).

Für die Bauherren hat diese Bewertung durch das Niedersächsische Finanzgericht positive Auswirkungen. Nach Schätzungen sind etwa 40 Prozent der Bauherren von der Regelung, bei der ein einheitlicher Leistungsgegenstand zur Doppelbesteuerung führt, betroffen. Gehören auch Sie dazu, sollten Sie schnell handeln. Haben Sie einen Grunderwerbsteuerbescheid erhalten, demzufolge Sie aufgrund eines einheitlichen Leistungsgegenstandes mit Bauleistungen Grunderwerbssteuer zahlen sollen, so können Sie bis einen Monat nach dessen Erhalt im Rahmen der Rechtsbehelfsfrist einen Einspruch einreichen und so die Steuerfestsetzung anfechten.

DAD verschickt neue “Auftragsformulare” und Rechnungen - UPDATE2
24. Juni 2008

Bei dem dem DAD (Deutscher Adressdienst GmbH), Hamburg, GF Inga Kruskop, besteht nach der neuen Auftrags- und Rechnungswelle der letzten Wochen offenbar Eile - die ersten Mahnungen wurden bereits verschickt.

In einschlägigen Internetforen finden sich mittlerweile massenhaft Beiträge unter der Rubrik “Abzocke im Internet”. Auch uns erreicht eine Vielzahl von Anfragen zu der Thematik. Damit wir Ihre Anfrage überprüfen können, senden Sie uns eine eMail an ferber@rae-michael.de und nehmen Sie dabei bitte kurz zu den folgenden Fragen Stellung und übermitteln die folgenden Unterlagen:

  1. Ablichtung des (ausgefüllten) Formulars
  2. Wie hat sich der DAD an Sie gewandt (Post oder Fax) ?
  3. Welche Unterlagen hat Ihnen der DAD geschickt (Adressformular, separates Anschreiben [s.u. Linkhinweis], AGB) ?
  4. Bei vorgedruckten Adressdaten im Formular: inwieweit waren diese (zu irgendeinem Zeitpunkt) korrekt ?
  5. Wer hat das Formular unterzeichnet ? War diese(r) zeichnungsberechtigt/bevollmächtigt ?
  6. Ablichtung der geführten Korrespondenz
  7. Ihre eMail-Adresse

   

Wir werden zeitnah zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen.

    

Linkhinweis:

Die aktuellen Texte des DAD (AGB, Anschreiben, Adressformular) können Sie hier einsehen.

LG Rostock: Weiterer Erfolg in Sachen MR Branchen und Telefon
10. Juni 2008

Für sämtliche Betroffene, die im Jahr 2006 das “Trickformular” von MR Branchen und Telefon unterschrieben haben, besteht Grund zur Hoffnung, dass in dieser Angelegenheit nun endlich Rechtsklarheit geschaffen wird. Zwar hat bereits im Juni 2007 das Amtsgericht Rostock entschieden, dass MR Branchen und Telefon auf Grund einer arglistigen Täuschung kein Vergütungsanspruch zusteht. Da MR Branchen und Telefon jedoch gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, konnte sich keiner der Betroffenen bislang wirklich sicher sein, ob sie die Eintragungsgebühren von über 2.000 € noch an MR Branchen zahlen müssen oder nicht. Nach dem nun ergangenen Beschluss des Landgerichts Rostock vom 9.6.2008 (Az. 1 S 180/07) können die Betroffenen endlich aufatmen. Das Landgericht Rostock hat darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO mangels Aussicht auf Erfolg zurückzuverweisen. Da das Gesetz für diesen Fall vorschreibt, dem Berufungsführer eine Stellungnahme zu gewähren, hat MR Branchen zwar noch die Möglichkeit sich zu den vom Landgericht vertretenen Rechtsansichten zu äußern. Dies wird aller Voraussicht nach jedoch nicht dazu führen, dass das Gericht seine ausführlich begründete Entscheidung ändern wird.

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OLG Köln: Abweichung von eBay-AGBs begründet keinen Wettbewerbsverstoß
10. Juni 2008

Mit Urteil vom 16.05.2008 (6 U 26/08) hat das OLG Köln entschieden, dass ein (gewerblicher) Verkäufer bei Transaktionen auf der Plattform eBay nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, die von den AGB abweichen, die von dem Plattformbetreiber eBay vorgegeben werden. [Anwalt News weiter…]

Ärger mit Onlineanbieter “mega-downloads.net”
6. Juni 2008

Die Verbraucherzentralen (unter anderem auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter http://www.vz-bawue.de) warnen in den vergangenen Wochen vor ”Mega-Ärger” mit dem Onlineanbieter www.mega-downloads.net[Anwalt News weiter…]

AG Hamm: Begriffe “free”, “gratis”, “umsonst” auf Homepage - grundsätzlich kein Vergütungsanspruch des Seitenbetreibers
3. Juni 2008

Mit seinem Urteil vom 26.03.2008 (17 C 62/08) hat das AG Hamm entschieden, dass ein Vergütungsanspruch  in der Regel ausscheidet, wenn auf einer Homepage Begriffe wie “free”, “gratis” oder “umsonst” verwendet werden, sich eine Entgeltpflicht erst aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt und durch die Gestaltung letztlich der Eindruck eines kostenlosen Angebotes erweckt wird. [Anwalt News weiter…]

Rechtsanwalt Achim Dahlmann zum Thema “Ärger mit der KFZ-Werkstatt” in der Aktuellen Stunde (WDR)
3. Juni 2008

Kaum ist der Wagen aus der Werkstatt, da ist er auch schon wieder kaputt. Das ist ärgerlich - besonders wenn derselbe Fehler wieder auftritt, der gerade erst behoben wurde. Welche Rechte hat der Kunde in diesem Fall ?

Zu dieser und anderen Fragen stand Rechtanwalt Achim Dahlmann letzte Woche Freitag in der Sendung Aktuelle Stunde im WDR Rede und Antwort.

Link zum Interview

GS Medien & Verlags GmbH: Formulare schon einmal da gewesen
1. Juni 2008

Die Formulare, die derzeit von der GS Medien & Verlags GmbH an zahlreiche Unternehmer verschickt werden, sind bereits von anderen Verlagen in der Vergangenheit verwendet worden. Ein nahezu identisches Formular hat bereits im Mai 2005 die Branchenklick GmbH  in den Verkehr gebracht. Nachdem Branchenklick die Verwendung des Formulars auf Grund der Verwechslungsgefahr zu den Gelben Seiten per einstweiliger Verfügung der DeTeMedien untersagt wurde, kam das Werbeschreiben im Jahre 2006 bei der MR Branchen und Telefon mbH tausendfach zum Einsatz. Die Kanzlei MICHAEL vertritt zur Zeit mehrere hundert Betroffene gegenüber MR, die das Formular damals in dem Glauben unterschrieben haben, es handele sich um einen einfachen Korrekturabzug der Gelben Seiten. Seine vermeintlichen Zahlungsansprüche konnte MR bis heute nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Rostock hat erstinstanzlich entschieden, dass der Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Außerdem wurde der Geschäftsführer von MR zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt.

Die GS Medien & Verlags GmbH hat sich davon jedoch nicht abhalten lassen, zu Beginn dieses Jahres ein ähnliches Formular an zahlreiche Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende zu verschicken. Täglich rufen uns mehrere Betroffene an, die das Formular der GS Medien & Verlags GmbH unterschrieben haben uns sich nun von einem möglichen Vertrag lösen möchten. Wenn auch Sie von der GS Medien & Verlags GmbH eine Rechnung erhalten haben, melden Sie sich am besten kurz telefonisch unter 02332/7041-28 oder per E-Mail (tarrach@rae-michael.de). Wir beraten Sie dann zu den Erfolgsaussichten und der empfohlenen Vorgehensweise. 

 

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