BGH: Betriebskostenabrechnung auch bei differierenden Flächenangaben formell ordnungsgemäß
2. September 2008
von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Rahmen seines Urteils vom 28.05.08 hat sich der BGH (VIII ZR 281/07) mit der Frage befasst, ob Betriebskostenabrechnungen formell ordnungsgemäß erstellt worden sind, wenn diese für mehrere (aufeinander folgende) Abrechnungsperioden erteilt werden und dabei die Flächenangaben ohne nähere Erläuterungen variieren. [Anwalt News weiter...]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
| Stichwörter: | Betriebskostenabrechnung, BGB § 259, BGB § 556, BGH |

