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Das neue GmbH-Recht
4. November 2008

Seit dem 01. November 2008, ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten.

Es macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirt¬schaftsstandort Deutschland. Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleu¬nigung von Unternehmensgründungen. Hier wurde häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegen¬über ausländischen Rechtsformen wie zum Beispiel der englischen „Limited“ gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.

Des Weiteren wird durch ein Bündel von Maßnahmen die Attraktivität der GmbH nicht nur in der Gründung, sondern auch als “werbendes”, also am Markt tätiges Unternehmen erhöht, Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen werden ausgeglichen.

Nicht zuletzt werden die aus der Praxis übermittelten Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH durch verschiedene Maßnahmen bekämpft.

Hier finden Sie die wesentlichen Neuerungen und Änderungen des Gesetzes.
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