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OLG Düsseldorf: Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe zu persönlich haftendem Gesellschafter im Impressum
16. Dezember 2008

Mit Urteil vom 04.11.2008 (I-20 U 125/08) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass das - auch nur zeitweise - Fehlen der Angaben zu dem persönlich haftenden Gesellschafter einen Verstoß gegen §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG darstellt. Ein solcher Verstoß gegen eine gesetzlich ausdrücklich zum Zwecke des Verbraucherschutzes bestehende Informationspflicht sei auch stets erheblich i.S.d. § 3 UWG.

Dies gelte jedoch dann nicht, wenn die Impressumseite wegen deren Überarbeitung technisch bedingt kurzfristig unerreichbar sei. [Anwalt News weiter…]

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