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BGH: Haftung des Geschäftsführers bei Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen trotz Insolvenzreife
22. Juli 2009

von Christoph Wink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

Mit Urteil vom 08.06.2009 (II ZR 147/08) hat der BGH entschieden, dass den GmbH-Geschäftsführer, der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach der Insolvenzreife des Unternehmens leistet, eine Erstattungspflicht nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG trifft. Solche Zahlungen sind - im Gegensatz zu der Erstattung der Arbeitnehmeranteile - mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar. [Anwalt News weiter…]

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