Übersicht > Miet- und Wohnungseigentumsrecht

BGH: Bei Miete gilt Samstag nicht als Werktag
16. August 2010

Der Samstag gilt bei Mietzahlungen nicht als Werktag. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Hintergrund der Entscheidung ist die gesetzliche Bestimmung (§ 556b Abs. 1 BGB), wonach die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten ist.

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