BNotK: Erbeinsetzung von Schwiegerkindern
20. Juli 2006
“Wie das Blut so rinnt das Gut!” Entsprechend diesem alten Sprichwort haben Schwiegerkinder kein gesetzliches Erbrecht. Aber auch in Testamenten und Erbverträgen setzen Schwiegereltern ihre Schwiegerkinder nur äußerst selten zu Erben ein oder wenden ihnen Vermächtnisse zu. Allenfalls dann, wenn die Ehe des einzigen Abkömmlings kinderlos geblieben ist, denken Eltern in manchen Fällen daran, auch das Schwiegerkind testamentarisch als Erbe oder Vermächtnisnehmer einzusetzen. Die hieraus möglicherweise resultierenden Probleme werden häufig übersehen.
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| Autor: | Rechtsanwalt Rolf Michael |
| Kategorie: | Erbrecht |
| Stichwörter: | BNotK |

