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Beim Bundeskartellamt haben sich zahlreiche Privatverbraucher darüber beschwert, dass Ihnen Energieversorgungsunternehmen drohen, die Strom- bzw. Gaslieferung einzustellen, wenn sie Preiserhöhungen nicht bezahlen.
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Durch die Medienberichte der letzen Tage hat sich herausgestellt, dass von der Masche der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft weit mehr Menschen betroffen sind als zunächst erwartet. Die Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare vertritt nunmehr schon über 200 Mandanten in dieser Sache gegen den Telefonbuchverlag und Herbert Rossa.
Betroffene können den aktuellen Stand in dieser Sache zunächst einmal über unsere Sonderseite zum Thema MR oder per Telefon unter 02332 704166 erfragen.
Nach dem Bericht im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, werden am kommenden Donnerstag (28.09) auch SAT 1 (Sendung Akte 06, 22.15 h) und am kommenden Dienstag (26.09) Kabel 1 (Sendung Bizz, 23.15 h) über das Thema berichten. In der Sendung bizz soll dem MR Geschäftsführer Herbert Rossa das berühmte “Fass ohne Boden” verliehen werden.
In seiner morgigen Ausgabe wird der SPIEGEL (Ausgabe 36/2006) über die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft berichten. Bereits heute ist der Artikel als E-Paper online zu kaufen. Darin wird MR als derzeit aktivstes Adressbuchunternehmen dargestellt:
MR gilt hierzulande lediglich als eifrigster Abzocker. Neben den Rostockern sind mindestens 30 weitere Firmen mit ähnlichen Formularen aktiv, manche europaweit. Die Masche ist immer ähnlich. Das MR-Formular mit Branchenbuch-
Briefkopf sieht aus, als käme es von den „Gelben Seiten“. Durch das Wort „Korrekturabzug“ wird zudem suggeriert, dass bereits ein geschäftlicher Kontakt besteht. Und wer unterschreibt, muss zahlen.
Über den Zusammenhang zwischen dem MR Geschäftsführer Herbert Rossa und der Frima Branchenklick bzw. weiteren dubiosen Adressbuchverlagen berichtet der SPIEGEL Folgendes:
Vieles deutet darauf hin, dass einige der Adressbuch-Schwindler europaweit verdrahtet sind. So führt die Spur von MR in Rostock in den Raum Ingolstadt und von dort in die Schweiz zu einem internationalen Netzwerk von dubiosen Adressbuchverlagen. Ingolstadt und Umgebung gilt als eines der Zentren hiesiger Adressbuch-Spezies.
Dort lernte auch MR-Geschäftsführer Rossa. Der 44-Jährige, der auch mal mit E-Mail-Adressen operiert, die mit „conan007“ beginnen, war früher bei dem Online-Adressbuchportal Branchenklick beschäftigt. Die Firma arbeitete mit dem Branchenbuch-Trick, bis das Landgericht Hamburg sie im vergangenen Jahr vorläufig stoppte. Einige Zeit später verließ Rossa Ingolstadt und zog nach Rostock, wo er das nahezu gleiche Geschäft startete, mit fast identischem Formular. Selbst der Text des Kleingedruckten wirkt abgeschrieben.
Mittlerweile dürfte der Druck, der auf Herbert Rossa lastet, erheblich gestiegen sein:
Die Rostocker Staatsanwälte ermitteln bereits gegen MR wegen Betrugsverdachts. Bis jetzt sind über hundert Strafanzeigen eingegangen. Ihre Münchner Kollegen ermitteln gegen Heller. Und in der Schweiz sammeln Fahnder Material gegen Lüdenbach.
Der gesamte Text des Artikels ist dem aktuellen SPIEGEL zu entnehmen, der ab morgen am Kiosk erhältlich ist.
Von Rechtsanwalt Christian Solmecke
In einem viel diskutierten Urteil des Landgerichts Hamburg wurde der Heise-Verlag verpflichtet, seine Internetforen auf rechtsverletzende Äußerungen zu überprüfen und solche Beiträge ggfs. zu löschen. Gegen diese Entscheidung legte der Heise Verlag beim OLG Hamburg Berufung ein. Obwohl der Verlag die Berufung verloren hat, feiert er die Entscheidung als Erfolg.
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Nachdem sich zahlreiche Kunden der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft GmbH weigern, die horrenden Rechnungen für den Eintrag in meinbranchenbuch.de zu zahlen, bietet MR nunmehr mehrern Kunden an, gegen Zahlung von 232 € incl. MwSt. aus dem Vertrag gelassen zu werden. Auch dabei handelt es sich offenbar um einen Trick. Die Stornierung soll nur für das Vertragsjahr 2006/2007 und offenbar nicht für das Folgejahr gelten. Das wird auch dadurch deutlich, dass nur die Rechnung in Höhe von 1249,03 €, nicht aber der gesamte Vertrag storniert werden soll. Es ist also damit zu rechnen, dass MR im nächsten Jahr wieder die volle Summe forden wird. Von der Unterzeichnung solcher Stornierungsangebote ist daher abzuraten.
Das Bundeskartellamt hat den regionalen Lottogesellschaften sowie dem Lotto- und Totoblock verschiedene Verstöße gegen das deutsche und europäische Kartellrecht untersagt. Es hat im Einzelnen verboten,
- gewerbliche Spielvermittler am Aufbau von stationären Vermittlungsstellen für Lotterien z.B. in Supermärkten und Tankstellen zu hindern,
- eine räumliche Marktaufteilung zwischen den 16 deutschen Lottogesellschaften vorzunehmen und
- die von den gewerblichen Spielevermittlern eingenommenen Spieleinsätze mit dem Ziel zu erfassen, die Spieleinsätze unter den Bundesländern wettbewerbsneutral aufzuteilen.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist sofort vollziehbar.
Das Bundeskartellamt befasst sich nicht mit der äußeren Rechtfertigung des staatlichen Wett- und Lotteriemonopols gegenüber privaten Anbietern wie z.B. Bwin. In den Untersuchungen des Amtes geht es ausschließlich um die Vermittlung und den Vertrieb der “staatlichen” Produkte der Lottogesellschaften und die räumliche Marktaufteilung dieser Lottogesellschaften.
Das Bundeskartellamt wendet sich in seiner Entscheidung zunächst gegen das Verhalten der Lottogesellschaften gegenüber den sog. „gewerblichen Spielevermittlern“. Diese gewerblichen Spielevermittler wie Faber, Tipp24 oder Jaxx vermitteln Lottospieler gegen Provision an die Lottogesellschaften, schließen jedoch selbst keine Spielverträge mit den Verbrauchern ab. Die Spielevermittler hatten sich zunächst auf die Anwerbung von Kunden im Internet, per Post und per Telefon beschränkt und wollen nun auch stationäre Annahmestellen z.B. in Supermärkten und Tankstellen aufbauen. Die Lottogesellschaften haben vereinbart, keine Spieleinsätze anzunehmen, die gewerbliche Spielevermittler im Wege dieser stationäre Vermittlung erzielen. Der Beschluss des Bundeskartellamts untersagt den Lottogesellschaften diesen Boykott. Das Verhalten der Lottogesellschaften stellt nach deutschen und europäischem Recht eine wettbewerbsbeschränkende Absprache, eine verbotene Aufforderung sowie den Missbrauch einer markbeherrschenden Stellung dar. Kartellamtspräsident Böge: „Der Lotteriestaatsvertrag lässt die gewerbliche Vermittlung der staatlichen Lotterieangebote durch Private ausdrücklich zu, ohne bestimmte Vermittlungswege vorzuschreiben oder auszuschließen. Es ist nicht ersichtlich, warum Lotterien über Internet, Post oder Telefon angeboten werden dürfen, die Vermittlung über stationäre Vermittlungsstellen aber unzulässig sein sollte.“
Weiterhin hat das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften eine Regelung untersagt, wonach sie ihre Tätigkeit absprachegemäß auf ihr jeweiliges Heimat-Bundesland beschränken. Diese räumliche Marktaufteilung verstößt ebenfalls gegen deutsches und europäisches Recht und war deswegen zu untersagen. Präsident Böge: „Die Regelung im Blockvertrag stellt eine klassische Gebietsaufteilung zwischen den Lottogesellschaften dar und ist wie eine Preisabsprache eine besonders schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung. Durch die Entscheidung des Bundeskartellamts wird der Wettbewerb der Lottogesellschaften untereinander belebt. Diese Wettbewerbsöffnung kommt dem Verbraucher zu Gute, da er künftig zwischen dem oft differierendem Angebot aller Lottogesellschaften auswählen kann.“
Schließlich hat das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften ein umfassendes Informationssystem untersagt, nach dem die Bundesländer im einzelnen über die Einnahmen der gewerblichen Spielevermittlung mit dem Ziel informiert werden, die Einnahmen wettbewerbsneutral entsprechend dem Umfang der sonstigen Einnahmen zu verteilen. Hierdurch kommen die Spieleinsätze letztlich dem Bundesland zugute, aus dem der Spieler stammt. Der Anreiz für die Lottogesellschaften bundeslandübergreifende Lotterieverträge mit Verbraucher zu schließen, wird dadurch begrenzt und die räumliche Marktaufteilung zwischen den Lottogesellschaften verfestigt.
Die Entscheidung ist auf den Seiten des Bundeskartellamtes im Internet abrufbar.
Gegen den Beschluss des Bundeskartellamts kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden.
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll. Der erforderliche Veranlassungszusammenhang kann bei jeder beruflichen Bildungsmaßnahme erfüllt sein. Mit Urteil vom 20. Juli 2006 VI R 26/05 hat der BFH nunmehr entschieden, dass die gleichen Grundsätze für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Hochschulstudium gelten und diese Aufwendungen zum Werbungskostenabzug führen können.
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Von Rechtsanwalt Christian Solmecke
Jüngst hat das KG Berlin entschieden, dass sich bei eBay das Widerrufsrecht regelmäßig auf 1 Monat statt 2 Wochen verlängert. Eine solche Verlängerung tritt immer dann ein, wenn die Widerrufsbelehrung nicht vor Vertragsschluss bzw. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform mitgeteilt worden ist.
Textform bedeutet per E-Mail oder per Fax, nicht aber die alleinige Anzeige am Bildschirm. Nun besteht aber bei eBay die Möglichkeit, dem Höchstbietenden wenige Sekunden nach Vertragsschluss eine E-Mail mit der Widerrufsbelehrung zukommen zu lassen. Fraglich ist, ob dies als Belehrung nach Vertragsschluss anzusehen ist (dann besteht ein einmonatiges Widerrufsrecht) oder ob dies als Belehrung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anzusehen ist.
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Immer mehr Internet-Nutzer lassen sich vertrauliche Kundendaten und Passwörter entlocken. Die Zahl dieser so genannten „Phishing“-Attacken, bei denen Betrüger mit gefälschten Webseiten Geheimzahlen abfragen, nimmt weiter zu. Das zeigen unter anderem die Statistiken der Polizei. „Der Passwort-Klau im Netz ist heute brisanter denn je – trotz regelmäßiger Warnungen“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Er fordert die Regierungsparteien auf, die gefährliche Betrugs-Masche so schnell wie möglich unter Strafe zu stellen. Der Polizei sind bislang die Hände gebunden. Rohleder: „Die Strafverfolgungsbehörden brauchen umgehend eine belastbare gesetzliche Grundlage, um gegen Phishing vorgehen zu können.“
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Das Geschäftsverbot für den Sportwetten-Anbieter Bwin stößt in der Internet-Branche auf großes Unverständnis. „Dass ein erfolgreiches Unternehmen ohne erkennbaren Grund von der Politik dicht gemacht werden soll, nützt niemandem“, kritisiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Das Land Sachsen, in dem Bwin sein deutsches Büro unterhält, hatte dem Online-Unternehmen am Donnerstag seine Tätigkeit untersagt. Bwin gründet sein privates Wett-Geschäft auf eine Lizenz aus DDR-Zeiten – eine Ausnahme vom sonst gültigen staatlichen Glücksspiel-Monopol.
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Die Musikindustrie teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass immer mehr Musik über kostenpflichtige Online-Downloads bezogen wird. Das erste Halbjahr 2006 weist im physischen Markt allerdings weiterhin einen Absatzrückgang von 3,4% auf, wenngleich sich die Absatzverluste im Vergleich zum Vorjahr (Halbjahr minus 9,9%, Jahr minus 10,1%) trotz des wegen der Fußballweltmeisterschaft schwachen Juni verlangsamt haben. Der Downloadmarkt freut sich mit geschätzten 10,2 Mio. verkauften Einzeltracks und 0,7 Mio. verkauften Bundles über ein Wachstum von knapp über 36%. “Das sind gute Zeichen, dennoch fällt die Marktentwicklung insgesamt schwächer aus als erhofft. Das anhaltend hohe Niveau der Nutzung illegaler Quellen im Internet und die ungelösten Probleme durch ausufernde private Vervielfältigung erweisen sich unverändert als gefährliche Bremsen für eine positive Marktentwicklung”, erklärt Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände.
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Hinweis: Dieser Text darf mit Hinweis auf den Autor auch auf anderen Webseiten übernommen werden.
Von Rechtsanwalt Christian Solmecke
Das Kammergericht Berlin hat jetzt deutlich entschieden, dass Verbraucher beim Online-Handel vor Vertragsabschluss in Textform über ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Geschieht dies nicht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Nach dieser Entscheidung ist mit einer Abmahnwelle zu rechnen, mir der eBay Händler, die nicht entsprechend ihre Belehrungen anpassen, überzogen werden.
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Gevelsberg (ots). Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem heute veröffentlichten Beschluss.
“Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch”, macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich. “Für Händler hat die Entscheidung enorme Konsequenzen. Wer seine Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen.”
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In einer außergewöhnlichen und bislang in dieser Form in Deutschland einmaligen Entscheidung hat das Kammergericht Berlin festgestellt, dass die Widerrufsfrist für Verbraucher beim Handel über eBay einen Monat und nicht 14 Tage beträgt.
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Obwohl man den konkreten Rechtsstreit verloren habe, betonte das Unternehmen Usedsoft, dass das Urteil des OLG München gründsätzlich eine Bestätigung des Geschäftsmodells sei.
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Der niederländische Internet-Arzneihändler DocMorris darf seine erste deutsche Filiale weiter betreiben. Das entschied soeben das Landgericht Saarbrücken in einem Eilverfahren. Es wies den Antrag einer Saarbrücker Apothekerin auf sofortige Schließung der DocMorris-Filiale in der saarländischen Landeshauptstadt als unbegründet zurück.
Heute wird das Verwaltungsgericht Saarland über die Zukunft der ersten DocMorris Filiale in Deutschland entscheiden. Der Internetversender von Medikamenten hat mit dieser Filiale den ersten Schritt aus dem World Wide Web in die “reale Welt” gewagt. Eine Apothekerin klagt vor dem Landgericht Saarbrücken auf sofortige Schließung der Niederlassung des niederländischen Arzeimittelversenders. Mit dem Kauf der Apotheke verstößt DocMorris nach Ansicht der Apothekenverbände gegen das deutsche Fremdbesitzverbot. Demnach dürfen Apotheken nur von Pharmazeuten als Inhaber geführt werden. DocMorris beruft sich dagegen auf die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Gestern gab die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände zu diesem Thema eine Pressemitteilung heraus. Dazu nahm Saarlands Gesundheitsminister Josef Hecken seinerseits wie folgt Stellu [Anwalt News weiter...]
In dem vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und Hotelverband Deutschland (IHA) initiierten, gerichtlichen Verfahren des Rheinhotels Dreesen in Bonn gegen die VG Media konnte ein bedeutender Erfolg erzielt werden. Das Landgericht in Köln stellte in 1. Instanz fest, dass die Gebührenerhebung der VG Media für die Kabelweitersendung auf die Hotelzimmer zu Unrecht erfolgte! Aufgrund des bestehenden Vertrages zwischen VG Media und den großen Kabelnetzbetreibern dürfte die Kabelweiterleitung in vielen Hotels bereits abgegolten sein.
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Der Videojournalist Robert Tur hat Klage gegen die Video-Webseite YouTube eingereicht. Ein von ihm im Jahr 1992 gedrehtes Video über Unruhen in Los Angeles war kostenfrei über YouTube erhältlich.
Dazu berichtet das Online-Magazin irights.info:
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Die SPD-Landtagsfraktion Baden-Würtemberg macht Front gegen die Fernsehgebühr für internetfähige Computer. Nach dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss diese Gebühr vom 1.1.2007 an für alle internetfähigen Computer entrichtet werden, die in gewerblich genutzten Räumen stehen. Betroffen davon sind demnach vor allem Freiberufler, Handwerker und Landwirte. Dr. Rainer Prewo, mittelstandspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, hält diesen Gebührenzwang für „mittelstandsfeindlich, widersinnig und lebensfremd“.
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vzbv mahnt auch HLX, Ryan Air, Germanwings und Easyjet ab
Nach Condor, Hapag Lloyd, LTU und Aer Lingus hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt weitere Unterlassungsverfahren gegen Hapag Lloyd Express (HLX), Ryan Air, Germanwings und Easyjet eingeleitet. Beanstandet wurde erneut die mangelnde Preistransparenz. Zusätzlich reklamierte der vzbv auch eine Irreführung über die Verfügbarkeit besonders günstiger Flüge. “Wenn Verbraucher mit einem Schnäppchenpreis angelockt werden, müssen sie auch erfahren, für welche Termine und Ziele dieses Angebot gilt”, sagte vzbv-Chefin Edda Müller. Schließlich wandte sich der vzbv gegen die Klausel eines Anbieters, nach der Steuererhöhungen den vertraglich vereinbarten Ticketpreis nachträglich erhöhen können.
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Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft kritisiert die Darstellung der Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest zum Thema “Reisebuchungen im Internet”, in denen insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haftungsregeln verschiedener Online-Reiseanbieter an den Pranger gestellt werden. Damit unterstützt eco gleichzeitig eine Stellungnahme des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR), der insbesondere die pauschale Aussage, der Verbraucher werde bei der Buchung seines Urlaubs über das Internet nicht ausreichend über rechtliche Fragen aufgeklärt, beanstandet. Darüber hinaus sei nicht erkennbar, auf welche Weise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen getestet worden sind und was unter “fairen” AGBs – so der Wortlaut im Bericht der Stiftung Warentest – zu verstehen sei.
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Die Parteien sind Mitgliedsbanken im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR). Der BVR hat mit dem Bundesverband der Deutschen Banken e.V., dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. sowie dem Bundesverband öffentlicher Banken e.V. das deutsche ec-Geldautomaten-System begründet. Es stellt sicher, dass ein ec-Karteninhaber durch Eingabe einer persönlichen Geheimzahl in einen Geldautomaten unter Verwendung der Karte Bargeld an allen Automaten der teilnehmenden Kreditinstitute, also nicht nur an solchen seines Kreditinstituts, bekommen kann. Die Kundenbank ist gegenüber den Betreibern von ec-Geldautomaten verpflichtet, die ausgezahlten Beträge an die Betreiber zu vergüten. Darüber hinaus erhalten die Betreiber ein Entgelt für diese Dienstleistung von der Bank des Kunden.
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Die Europäische Kommission hat am 28. Juli 2006 eine öffentliche Konsultation darüber eingeleitet, wie das Wachstum eines wirklichen EU-Binnenmarktes für digitale Online-Inhalte wie Filme, Musik und Spiele gefördert werden kann. Die Kommission will die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und die grenzüberschreitende Bereitstellung vielfältiger Dienste für Online-Inhalte fördern. Darüber hinaus will sie feststellen, wie europäische Technologien und Geräte auf den Märkten für kreative Online-Inhalte erfolgreich sein können. Die Beiträge zu dieser Konsultation werden eine Mitteilung der Kommission über Inhalte Online, die Ende dieses Jahres angenommen werden soll, mitgestalten. Antwortfrist ist der 13. Oktober 2006.
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Der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts wies am 28. Juli 2006 in zwei Fällen Ansprüche von Prominenten zurück, mit denen sich diese generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten.
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Das Landgericht Hamburg hat am 28. Juli 2006 die einstweilige Verfügung des Aachener Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH in allen wesentlichen Punkten bestätigt. WDR und Zeitsprung ist es hiermit unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro weiterhin untersagt, 13 Falschdarstellungen im Zweiteiler „Eine einzige Tablette“ zu verbreiten. Das Gericht hat sich zur Entscheidungsfindung einen Ausschnitt des Films angesehen und darauf basierend die einstweilige Verfügung in den wesentlichen Punkten ausdrücklich bestätigt.
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Wer seine meisten privaten Geschäfte über das Internet (z.B. eBay) abschließt, für den könnte www.auktionsversicherung.de eine günstige Rechtsschutzversicherung sein. Bereits ab 2,99 € im Monat wird dort weltweiter Rechtsschutz für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, gewährt.
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Kazaa soll legal werden. Wie die der Phonoverband IFPI heute in einer Pressemitteilung erklärt, haben die größten Tonträgerhersteller und der Betreiber des Kazaa P2P-Netzwerkes ihre internationalen Gerichtsverfahren durch einen globalen außergerichtlichen Vergleich beendet:
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Bei digitalen Medien sind Verbraucher nahezu ohne Rechte. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin veröffentlichte Studie. “Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum”, so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Zudem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern digitaler Medien mangelhaft. “Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden.”
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