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Die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH hat offenbar das Mahntempo erhöht. Zahlreiche Anrufer berichten uns davon, dass mittlerweile die Mahnungen im Wochentakt verschickt werden. Zahlungswilligen Kunden werden parallel dazu vorgefertigte Ratenzahlungsvereinbarungen angeboten. Achtung, auch diese Vereinbarungen sind teilweise undurchsichtig. Oft gelten die Vereinbarungen nur für das Jahr 2006/2007. Es ist also damit zu rechnen, dass im kommenden Jahr nochmals die volle Summme fällig wird. Aktuell ist uns nunmehr bekannt geworden, dass die Gelben Seiten die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft abgemahnt haben. Umso mehr ist hier dazu zu raten, die geforderten Beträge nicht zu zahlen und den vermeintlichen Vertragsschluss anzufechten.
Im Streit um die Verfallszeit von Prepaid-Guthaben verzichtet der Mobilfunknetzbetreiber O2 auf das Rechtsmittel der Revision gegen das Urteil des OLG München.
Siehe dazu unsere bisherige Berichterstattung zu dem Fall:
OLG München (Az: 29 U 2294/06)
LG München (Urteil vom 26.01.2006, Az.: 12 O 16098/05)
Wer bislang in seinen privaten Podcast oder im Bereich eines privaten webradios urheberrechtlich geschützte Musik verwenden wollte, hatte ein Problem. Die dafür notwendigen Liznzen waren entweder unbezahlbar oder wurden erst gar nicht erteilt. Das soll sich nun ändern. Die GEMA lässt nun für eine monatliche Gebühr, die zwischen 5 und 30 € liegt, die Verwendung von Musik zu. Die Voraussetzungen definiert die GEMA wie folgt: [Anwalt News weiter…]
Musikorganisationen fordern den Bundestag auf, den Urheberrechtsschutz in Deutschland nicht zu gefährden
Nach der Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel während ihres China-Besuchs, beim Urheberrechtsschutz “hart und klar” zu bleiben, haben der Deutsche Musikrat, die GEMA und die GVL an die Mitglieder des Deutschen Bundestages appelliert, diese Grundsätze auch in Deutschland zu beherzigen. Würde der heute im Bundestag in erster Lesung beratene Regierungsentwurf zum „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2) unverändert umgesetzt, käme dies einer Enteignung der Kreativen gleich.
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Das Kammergericht Berlin hatte in einem aktuellen Urteil (30. Juni 2006 Az : 5 U 127/05 ) darüber zu entscheiden, wie redaktionell versteckte Schleichwerbung in einer Online-Veröffentlichung zu behandeln ist. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass diese Werbung deutlich zu kennzeichnen ist.
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Der Kläger verlangt von der Beklagten, einer Finanz- und Wirtschaftsberatungs- und Vermittlungs AG, Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds. Das Landgericht Mannheim hat der Klage stattgegeben, da ein Mitarbeiter der Beklagten seine Pflicht zur sachgerechten Beratung des Klägers schuldhaft verletzt habe, und hat die Beklagte zur Leistung von Schadensersatz verurteilt.
Mit ihrer Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Beklagte geltend gemacht, dem Kläger sei der zutreffende und vollständige Prospekt über den geschlossenen Immobilienfonds (Dreiländerfonds DLF 94/17) vor der Beitrittserklärung übergeben worden und es habe hinreichend Gelegenheit bestanden, sich mit dem Inhalt des Prospektes zu befassen.
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Mit zwei Urteilen vom 21.06.2006 - 15 U 50/02 und 15 U 64/04 - hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz verurteilt. Nunmehr liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.
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Anlässlich der Debatte um die Eröffnung der DocMorris N.V. Apotheke in Saarbrücken und die teilweise unsachlichen Berichterstattung erklärt der Saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken:
„Die Erteilung der Betriebserlaubnis zum Betrieb einer Apotheke in Saarbrücken an Doc Morris N.V. ist rechtmäßig. Die Vorschriften des Apothekengesetzes stehen der Erteilung der Betriebserlaubnis an ein ausländisches Apothekenunternehmen wegen des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechts auf ein EU-ausländisches Apothekenunternehmen nicht entgegenstehen. Nach der geltenden Normenhierarchie bricht Europarecht nationales Recht. Das Mehr- und Fremdbesitzverbot ist mit der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar. Das Gesundheitsministerium war deshalb verpflichtet, die entsprechenden Normen des nationalen Rechts außer Anwendung zu setzen.
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Am 17. Juli 2006 ist in der Zeitschrift Mulitmedia- und Recht (MMR) ein Aufsatz von Rechtsanwalt Christian Solmecke zu den straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen des Filesharings erschienen. Die Veröffentlichung des Aufsatzes auf dieser Seite erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Beck-Verlages:
Solmecke: Filesharing - Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen MMR 2006 Heft 7 XXIII
RA Christian Solmecke, LL.M,RAe Michael, Gevelsberg.
Mit dem Appell „Hör auf, bevor es Dich erwischt“ wandte sich John Kennedy am 23.5.2006 in einem SPIEGEL-Online-Interview an die Internet-Tauschbörsennutzer in Deutschland. Zugleich verkündete der Vorsitzende der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) den größten Schlag gegen illegale Angebote in Internet-Tauschbörsen in Deutschland. Wie wichtig dem 53-jährigen Juristen diese Botschaft war, zeigte sich schon daran, dass er aus London einflog, um an einer Pressekonferenz der StA Köln teilzunehmen.
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Premiere wird ab August nur in einem Teilbereich Deutschlands die Fußball Bundesliga übertragen können. Unseres Erachtens steht Premiere-Kunden mit Fußball Live Paket daher ein Sonderkündigungsrecht zu. Anbei einige Informationen zum aktuellen Premiere-Wirrwar:
Nach der überraschenden Wende im Fußballrechtepoker herrscht bei Premierekunden die totale Verwirrung. Einige können weiter die Fußballbundesliga empfangen, andere, wie z.B. in NRW, Hessen oder Baden-Würtemberg nicht. Abhängig ist dies davon, welcher Kabelnetzanbieter für den hauseigenen Kabelanschluss zuständig ist. Überall dort, wo der Kabelanschluss von Kabel Deutschland bereitgestellt wird, ändert sich für Premiere-Kunden vom Grundsatz her nichts. Anders aber beispielsweise in NRW. Hier wird der Kabelanschluss von der Firma ish angeboten. Mit dieser hat der neue Bundesligasender Arena einen Vertrag zur Einspeisung in das Kabelnetz geschlossen. Daher ist die Fußballbundesliga in NRW nur über Arena und nicht über Premiere empfangbar.
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Anfang 2006 hat das LG Hamburg: Beschluss vom 25.01.2006 Az: 308 O 58/06 entschieden, dass bei der Nutzung von Musiktauschbörsen im Internet nicht nur der eigentliche Verletzer auf Unterlassung haftet, sondern auch der Inhaber des Internet- bzw. Telefonanschlusses. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass auch der Inhaber des Internetanschlusses Störer sei und Einfluss darauf nehmen könne, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Praktisch bedeutet dies, dass auch Eltern, deren Kinder Musik im Internet getauscht haben, die von der Musikindustrie geforderte Unterlassungserklärung abgeben müssen. Diese ist jedoch nicht vorbehaltlos abzugeben sondern entsprechend zu modifizieren. In der Kanzlei MICHAEL berät Sie dazu Rechtsanwalt Christian Solmecke.
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Bundesjustizministerin Zypries sieht in der Nachahmung und Fälschung von Produkten eine Gefahr für die Weltwirtschaft und damit auch für Deutschland. Bereits fünf bis neun Prozent des Welthandels entfielen auf gefälschte Produkte. Der weltweite illegale Umsatz liege bei etwa 350 Milliarden EURO.
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Zum Beschluss vom 23. Mai 2006 – 1 BvR 2530/04 –
Die Verfassungsbeschwerde eines als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts, der sich gegen die Versagung von Rechtsschutz gegen eine ihn nicht berücksichtigende Entscheidung über die Bestellung zum Insolvenzverwalter richtet, war erfolglos. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass es mit dem grundgesetzlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist, eine Anfechtung der Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Mitbewerber und einen vorläufigen Rechtsschutz zur Verhinderung der Bestellung zu versagen. Den Interessen der Gläubiger und des Schuldners an einem zügigen und komplikationslosen Ablauf des Insolvenzverfahrens komme Vorrang gegenüber den Interessen der Prätendenten an beruflicher Betätigung zu.
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Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 12. Juli 2006 die Verurteilung des ehemaligen Vorsitzenden und Geschäftsführers der SPD-Fraktion im Kölner Stadtrat wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Beihilfe zur Bestechlichkeit aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
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Der u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit der Werbeaktion eines Augenoptik-Filialisten zu entscheiden, der seine Kunden in einem im Jahre 2002 verteilten Werbefaltblatt mit dem Titel „Kunden werben Kunden“ dazu aufgefordert hatte, neue Kunden für Gleitsichtgläser zu werben. Im Erfolgsfall konnte der Werber bei einem Auftragswert von mindestens 100,– € eine von 6 Werbeprämien auswählen, bei denen es sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Wasserkocher, Fieberthermometer, Reisesets u. a. im Wert von jeweils ca. 30,– € handelte. Die Klägerin sah darin eine wettbewerbswidrige Laienwerbung und hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen.
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Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI ) ratifiziert werden soll. Das Gesetz erleichtert die grenzüberschreitende Güterbeförderung durch die Binnenschifffahrt.
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BVerfG Beschluss vom 14. Juni 2006 – 2 BvR 626/06; 2 BvR 656/06 –
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage (hier: zeitlicher Anwendungsbereich der Asylantragsfiktion nach § 14 a AsylVfG)
Zwei Verfassungsbeschwerden, die die Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe für unbemittelte Kläger betrafen, hatten vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die beiden im Jahr 2002 in Deutschland geborenen Beschwerdeführer sind Staatsangehörige von Serbien und Montenegro. Die von ihren jeweiligen Eltern durchgeführten Asylverfahren sind bestandskräftig negativ abgeschlossen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte auch
die Asylanträge der Beschwerdeführer ab und forderte unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise auf.
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Unter dem Motto „Online Kaufen – mit Verstand!“ starten die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), der weltweite Online-Marktplatz eBay und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) ab sofort eine gemeinsame Aufklärungskampagne zum sicheren Online-Handel. Das Ziel der Partner: Internet-Nutzer über die wichtigsten Grundregeln zum sicheren Einkaufen im Internet zu informieren und sie zu motivieren, vorhandene Sicherheitsangebote aktiv für sich zu nutzen. Im Mittelpunkt der Aufklärung stehen zum Start der Kampagne die von den Partnern entwickelten „7 Goldenen Regeln zum sicheren Online-Handel“, die auf der Kampagnen-Website www.kaufenmitverstand.de abrufbar sind. Die Regeln wurden von den Partnern außerdem visuell in eine Safety Card übersetzt, wie man sie aus dem Flugzeug kennt.
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Das Landgericht hat zwei frühere Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) der Stadt Wuppertal wegen mehrerer Fälle der Untreue und der Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren bzw. fünf Jahren und sechs Monaten sowie zu hohen Schadensersatzzahlungen an die GWG verurteilt. Einen Prokuristen der GWG hat es wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, von den Vorwürfen weiterer Untreuehandlungen und der Steuerhinterziehung indes freigesprochen. Den Vorstandsvorsitzenden einer privatrechtlich organisierten Stiftung hat das Landgericht wegen Bestechung in Tateinheit mit Untreue zu einer Bewährungsstrafe sowie wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Einen frühpensionierten ehemaligen Oberamtsanwalt, der ebenfalls Vorstandsmitglied dieser und einer weiteren Stiftung war, hat es wegen mehrerer Fälle der Bestechung und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie zu hohen Schadensersatzzahlungen an die GWG und an eine der Stiftungen verurteilt. Schließlich hat das Landgericht einen Wuppertaler Bauunternehmer wegen Beteiligung an den Untreuedelikten zu einer Bewährungsstrafe und wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare zu MeinBranchenbuch.de
Eine böse Überraschung könnten tausende Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland erleben, wenn sie nach dem Sommerurlaub in diesen Tagen in ihren Briefkasten schauen. Das Rostocker Unternehmen Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verschickt derzeit Rechnungen in Höhe von 1249,03 € für einen Eintrag im “Branchenbuch”. Gleichzeitig wird den Gewerbetreibenden eine Kopie des entsprechenden Auftragsformulars übersandt, mit dem dieser Eintrag bestellt worden ist.
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Die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH, die vor einiger Zeit offenbar tausende Formulare verschickt hat, die wie ein Korrekturabzug der Gelben Seiten aussahen, ist erst kürzlich im Handelsregister von Rostock eingetragen worden. Offenbar hatte die Gesellschaft ihren Sitz früher in Dresden. Bevor Herbert Rossa Geschäftsführer wurde, war auch Anja Eichler Geschäftsführerin. Es folgt der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister von Rostock:
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Die aktuellen Formulare, die die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH derzeit versendet (siehe dazu unsere entsprechende Rubrik), sind bereits von anderen Untrnehmen in früheren Zeiten einmal verwendet worden. In einem Fall wurde einem Unternehmen die Verwendung des Formulars - offenbar wegen Irreführung und zu großer Ähnlichkeit mit den Gelben Seiten - schon einmal per Einstweiliger Verfügung untersagt. Täglich rufen uns rund ein Dutzend Menschen an, die dieses Formular unterschrieben haben und sich nun von einem möglichen Vertrag lösen möchten. Das zeigt, wie breit die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH dieses Formular nun gestreut hat. In der Kanzlei MICHAEL berät Rechtsanwalt Christian Solmecke die Betroffenen. Rufen Sie am besten kurz unter 02332 7041 66 an und wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und einer möglichen weiteren Vorgehensweise.
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Sachsen-Anhalts Justizministerium will den Nichtraucherschutz verbessern. In den öffentlichen Bereichen der Gerichtsgebäude wird darum das Rauchen künftig untersagt sein. Das kündigte Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb an. Das Ministerium erarbeite derzeit einen entsprechenden Erlass für die Gerichte des Landes. „Das ist ein Beitrag zum Nichtraucherschutz“, so Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb, die die derzeit geführte Debatte über Rauchverbote im öffentlichen Räumen ausdrücklich begrüßte.
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Die EU-Kommission veröffentlicht am kommenden Mittwoch (28.06.2006) den Entwurf für eine neue Empfehlung über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die grundsätzlich ex-ante reguliert werden können. Nach Informationen des VATM plant Brüssel, fünf Märkte aus der Regulierung zu entlassen, da hier in den meisten Ländern Europas ausreichender Wettbewerb herrsche.
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Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft kritisiert die letzte Woche bekannt gewordene Anti-Spam-Regelung, die Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs für ein Telemediengesetz werden soll. Zwar begrüßt der Verband ausdrücklich, dass die Spam-Problematik in das Bewusstsein der Bundesregierung gerückt ist. Die vorgesehene Regelung lehnt eco jedoch als nicht praxistauglich und realitätsfern ab.
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Wer zu Miete wohnt und nicht direkt Kunde des Gas- oder Stromversorgers ist, kann gegen die Rechnung direkt keinen Einwand erheben, weil er nicht Empfänger der Rechnung ist. Jedoch treiben die höheren Energiekosten die Nebenkosten nach oben. Nun gibt es ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az 12 U 216/04), wonach der Vermieter verpflichtet ist, bei Kostensteigerungen von über 10 % je Position nachvollziehbare Gründe anzugeben, sowie deren Unvermeidbarkeit im Einzelnen darzulegen.
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In einem aktuellen Rechtsstreit (I-15 U 45/06 Urteil vom 24.05.2006) hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Zusendung von werbenden E-Mails zu entscheiden (Spam). Ein Dienstleistungsunternehmen für Rechtsanwälte hatte aus Versehen einen Newsletter verschickt, bei dem mehrere hundert Rechtsanwälte im CC-Feld der E-Mail angegeben waren. Einer dieser Rechtsanwälte klagte, weil er der Zusendung von werbenden E-Mails nicht zugestimmt hatte. Das Gericht gab ihm Recht und sah in der Zusendung einen so genannten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die Besonderheit des Falles lag hier darin, dass der klagende Rechtsanwalt die werbende E-Mail nicht nur einmal sondern insgesamt 2000 Mal innerhalb von drei Tagen erhalten hat. Diese 2000 Aussendungen wurden allerdings nicht von dem Dienstleistungsunternehmen vorgenommen. Vielmehr hatten einige fehlkonfigurierte E-mail-Server der ebenfalls im CC-Feld stehenden Rechtsanwälte automatisch eine E-Mail mit dem ursprünglichen werbenden Text an den klagenden Rechtsanwalt gesendet. Hierfür machte das Gericht das Dienstleistungsunternehmen verantwortlich. Selbst wenn der Kläger der Zusendung von werbenden E-Mails zugestimmt hätte, hätten nicht alle Empfänger im CC-Feld stehen dürfen. Vielmehr hätte das BCC-Feld verwendet werden müssen.
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Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat erneut
klargestellt, dass sich die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die
Deutung mehrdeutiger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht.
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Das Unternehmen O2 darf Prepaid-Guthaben seiner Kunden nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen. Das Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 2294/06) hat heute in einem aktuellen Urteil die Entscheidung des Landgerichtes München bestätigt, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Anfang Februar in erster Instanz erstritten hatte.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein im Jahre 2002 erlassenes Verbot bestätigt, mit dem einem Wettbüro die Vermittlung von Sportwetten an in Bayern nicht erlaubte Wettunternehmen untersagt wurde. Eine vor dem 3. Oktober 1990 von einem Hoheitsträger in der damaligen DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertigt es nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.
BVerwG 6 C 19.06 – Urteil vom 21. Juni 2006
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