Von Rechtsanwalt Henrik Thiel - Fachanwalt für Arbeitsrecht
In der Vergangenheit mussten sich die Arbeitsgerichte immer wieder mit Fragen der privaten Nutzung des Telefons des Arbeitgebers am Arbeitsplatz beschäftigen. Durch die zunehmende Verbreitung der neuen Medien in den Büros konzentrieren sich die Probleme nunmehr auf Fragen der Internetnutzung.
Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber freigestellt, ob er eine private Nutzung seiner Betriebsmittel, so auch Telefon und Computer, gestattet. Es ist ihm also möglich, generell jede private Nutzung zu untersagen. Ausgenommen sind dann nur private Mitteilungen, die dienstlich veranlasst sind. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer per e-mail dem Ehegatten mitteilt, er werde wegen eines dienstlichen Termins später nach Hause kommen o.ä. Dann hat die Nutzung eine betriebliche Ursache und steht einer dienstlichen Nutzung gleich. [Anwalt News weiter…]