Übersicht > Filesharing-Recht, IT-Recht

eDonkey: Massive Aktion gegen P2P-Nutzer zeigt nahezu keine Auswirkungen
22. Juni 2006

Am 23. Mai wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Köln gegen 3.500 Personen ermittelt, die über eDonkey urheberrechtlich geschützte Daten im Internet getauscht hatten. Diese Aktion wurde von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) unterstützt. Laut einer Studie der iqoque GmbH hatte die von der Musikindustrie als großer Schlag gegen die Raubkopiererszene propagierte Aktion jedoch nur kurzfristige Auswirkungen und verursachte nahezu keine Veränderung im Downloadverhalten der User. ipoque ist ein auf professionelle Lösungen für Internet-Traffic-Management und -Analyse mit integrierter Applikations- und Nutzerkontrolle spezialisiertes Unternehmen.
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Vorratsdatenspeicherung: GI fordert Nutzung der Spielräume bei Umsetzung der EU-Richtlinie
21. Juni 2006

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) fordert die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht Augenmaß zu bewahren und Bürgerrechte zu schützen. Dazu sei es nötig, einen angemessenen Ausgleich zwischen Strafverfolgungsinteressen und Grundrechtsschutz zu gewährleisten.

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Bearshare: Staatsanwalt stellt Verfahren wegen geringer Schuld ein
19. Juni 2006

In dem aktuellen Filesharing-Verfahren hat nun die StA Düsseldorf das Verfahren gegen einen Beschuldigten wegen geringer Schuld (§ 153 I StPO) eingestellt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, 1042 Musikfiles über die P2P-Plattform Bearshare angeboten zu haben. Damit zeigt sich, dass die verschiedenen Staatsanwaltschaften in Deutschland illegalen Tausch von Musik sehr unterschiedlich handhaben. Noch vor wenigen Wochen hatte die StA Augsburg die Verurteilung eines Filesharers gefordert und eine Strafe von 10 Tagessätzen pro (!) Song als angemessen angesehen. Trotz der strafrechtlichen Verfahrenseinstellung fordert die Musikindustrie im Zivilverfahren weiterhin 6000 € Schadensersatz.

StA Augsburg: Staatsanwalt fordert hohe Strafe für Filesharer
12. Juni 2006

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beim AG Augsburg Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen Filesharer gestellt. Auf dem Rechner des Mannes wurden 46 Musikstücke sichergestellt. Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen. Insgesamt also 460 Tagessätze. “Diese Forderung ist viel zu hoch”, erläutert der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. “Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht Cottbus einen Filesharer, der 272 Lieder angeboten hat, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Selbst dieses Urteil war schon überzogen.”

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Statistik: P2P-Nutzung weiterhin beliebt
11. Juni 2006

Das Portal Musikwoche.de berichtet exklusiv über eine aktuelle Studie zum P2P-Datenverkehr. Danach ist die Beliebtheit der Tauschbörsen weiterhin ungebremst. Im Mai Nutzen durchschnittlich 9,736 Mio. Menschen die Filesharing-Netzwerke (12,4 Prozent mehr als im Mai 2005). Bislang tummelten sich nur im März 2006 mehr Nutzer in den Tauschbörsen (9,992 Mio). Das ebenfalls extrem beliebte BitTorrent-Netwerk ist in dieser Studie nicht enthalten.

Filesharing: Die beliebtesten Artikel auf dieser Seite
7. Juni 2006

Nicht erst seit der Razzia gegen eDonkey-Nutzer stellt die Kanzlei MICHAEL rechtliche Informationen zum Thema Filesharing bereit. Nachfolgend sind die beliebtesten Artikel aufgeführt. Alle Artikel finden sich in der Rubrik Filesharing-Recht:

Den meisten Zustprucht hat der eingesacannte Durchsuchungsbeschluss des AG Köln bekommen. Daraus ist ersichtlich, dass die Überwachungsaktion von Dezember 2005 bis Februar 2006 lief. Wie uns jetzt bekannt wurde, wurde im April auch das Gnutella-Netzwerk (BearShare) überwacht.

Großen Anklang hat auch ein Leserbrief zu den technischen Aspekten bei der Schadensberechnung gefunden, gefolgt von dem strafrechtlichen Urteil des AG Cottbus gegen einen Filesharer aus dem Jahr 2004.

Interesse bestand ebenfalls an der Aussage unserer Bundesjustizministerin zur Abmahnpraxis der Anwälte und einer Harvard Studie, aus der ersichtlich wird, dass Filesharer bislang kaum Schaden angerichtet haben…

Last but not least, hier ein Netzwelt-Podcast mit RA Christian Solmecke zum Thema Filesharing.

Alle hier ins Netz gestellten Informationen dürfen kopiert und weiter verbreitet werden, sofern auf diese Seite verlinkt wird. Der Link zum RSS-Feed dieser News ist hier zu finden.

Qtrax: EMI plant werbefinanzierte P2P Tauschbörse
6. Juni 2006

Das Musiklabel EMI will mit dem Service “Qtrax” künftig eine werbefinanzierte Tauschbörse einrichten. Geplant ist, dass die Musik in dieser Tauschbörse zunächst frei erhältlich ist. Ein herunter geladener Song kann aber nicht beliebig oft abgespielt werden (die Rede ist von 5 Abspielvorgängen). Sind diese Abspielvorgänge aufgebraucht, kann der User den Song kaufen oder sich für eine Musikflatrate registrieren, bei der alle Songs beliebig - und legal - herunter geladen werden können. In den USA soll die Testphase für dieses System noch in diesem Jahr beginnen.

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Filesharing: ThePirateBay.org ist wieder online
6. Juni 2006

Nur wenige Tage nachdem der weltweit größte BitTorrent-Tracker von der schwedischen Polizei beschlagnahmt worden ist, ist die Webseite seit heute wieder erreichbar. ThePirateBay.org wird nunmehr offenbar auf einem niederländischen Server gehostet.

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Kanada: Erstaunlich viele Musiker gegen Verurteilung von Filesharing
3. Juni 2006

Zahlreiche kanadische Musiker sind gegen das harte Vorgehen der Musikindustrie. Sie sehen sich von den Plattenfirmen nicht mehr richtig vertreten. Klagen gegen ihre Fans lehnen Sie ab. Stattdessen forden die Musiker ein liberaleres Urheberrecht. Im Rahmen der Initiative “Canadian Music Creators Coalition” (CMCC) haben sich diese Musiker nun erstmals zusammengeschlossen. Werden Filesharer wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht bezogen auf die folgenden Musiker angeklagt, sollten sie gegebenenfalls einmal direkt mit den Musikern in Kontakt treten:

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Filmindustrie: Neuer Spot gegen Raubkopien
3. Juni 2006

Die Filmindusrie hat einen neuen Spot vorgestellt, der künftig vor unerlaubten Raubkopien warnen soll. Der Spot ist über die Webseite www.hartabergerecht.de abzurufen.

Dazu die Filmindustrie in ihrer Pressemitteilung:

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EuGH: Irland und Slowakei klagen gegen Vorratsdatenspeicherung
2. Juni 2006

Im Rahmen der aktuellen Filesharing-Debatte ist auch das Thema Vorratsdatenspeicherung wieder in das öffentliche Interesse geraten. Derzeit sind die Provider verpflichtet, die Verbindungsdaten von Flatrate-Nutzern unverzüglich zu löschen. Im Rahmen der Terrorbekämpfung hat die Europäische Union eine Richtlinie erlassen, die eine Speicherung dieser Daten für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten zulässt. Gegen diese Richtlinie haben nun Irland und die Slowakei geklagt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung möchte erreichen, dass auch die Bundesrepublik Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgeht. Es folgen zwei aktuelle Pressemitteilungen des Arbeitskreises:
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BGH: 3 Jahre Haft für gewerblichen Handel mit Raubkopien
1. Juni 2006

Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil des LG Frakfurt (a.M.) aus dem Jahr 2005 bestätigt: Wegen versuchten Betruges (§§ 22, 263 StGB) in Tateinheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§§ 106, 108a Urhebergesetz) in einer Vielzahl von Fällen hat das Landgericht am 20.06.2005 einen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.

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Zukunft im digitalen Zeitalter - wie geht es weiter?
31. Mai 2006

Nach der Filesharing Razzia, bei der tausende bislang unbescholtene Bürger ins Visier der Ermittler geraten sind, stellt sich nunmehr die Frage, wie in Zukunft mit digitalen Inhalten umgegangen wird. Mit dieser Frage beschäftig sich schon seit Jahren der Jura-Professor Lawrence Lessig (Stanford, USA), der vor zwei Jahren der Zeitschrift brandeins ein hervorragendes und ausgesprochen lesenswertes Interview gegeben hat, welches heute aktueller den je ist. Lessig ist übrigens einer der Erfinder der Creative Commons Lizenz, die (abgestuft) die freie Nutzung von Werken ermöglichen soll.
Einen anderen Weg geht Lessigs Kollege und Harvard Professor Terry Fisher. Er setzt sich für eine Kulturflatrate ein. Eine Art Pauschalabgabe an die Musikindustrie. Eine solche Content-Flatrate hält auch die deutsche Initiative privatkopie.net in einer aktuellen (25. April 2006) Pressemitteilung für machbar:
Content Flatrate ist machbar!
Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig

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Studie: Kaum Schaden durch Filesharing
31. Mai 2006

Eine im März 2004 erstellte englischsprachige Studie zum Thema “Auswirkungen des Filesharing auf den Verkauf von Musik” hat ermittelt, dass der Schaden, der durch Filesharing angerichtet wird, gegen Null geht. Die Studie wurde von Felix Oberholzer (Harvard Business School) und Koleman Strumpf (UNC Chapel Hill) erstellt.

Im ensprechenden Abstract heißt es dazu:

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Bittorrent: Server von ThePirateBay.org beschlagnahmt
31. Mai 2006

Die Polizei in Schweden hat heute die Server von ThePirateBay.org beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um den wohl größten Tracker der Tauschbörse Bittorrent. Zwei der Betreiber sollen verhaftet worden sein. Nachdem im Jahr 2004 die Torrent-Suchmaschine SuprNova.org geschlossen worden war, wurde ThePirateBay.org verstärkt von der Filesharing-Szene genutzt. Da auf ThePirateBay selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wurde, ist noch unklar, ob der Betrieb des Servers nach schwedischem Recht strafbar ist.

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Rechtlicher Hinweis zu den Informationen auf dieser Webseite
31. Mai 2006

Im Rahmen der Filesharing Debatte - zu der wir eine Sonderseite erstellt haben - erhalten wir derzeit vermehrt Anfragen von Besuchern, die die Informationstexte von unserer Kanzlei-Webseite übernehmen möchten (z.B. für Postings in Foren). Eine solche Übernahme ist gewünscht, so lange der jeweilige Autor genannt wird und ausdrücklich auf die Seite der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare verlinkt wird (www.rae-michael.de).

Leserbrief: Technische Aspekte bei Schadensberechnung berücksichtigen
30. Mai 2006

Heute erreichte uns eine E-Mail eines Lesers unserer Kanzlei-News. Der Leser brachte einige interessante Aspekte im Rahmen der eDonkey-Debatte zum Ausdruck. Mit der Genehmigung des Lesers möchten wir allen Anderen diese E-Mail nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr Solmecke,

ich bin glücklicherweise zwar kein Betroffener, verfolge aber die Aktivitäten der Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer mit großem Interesse. Insbesondere die Summen, die als entstandener Schaden von der MI genannt werden, fanden stets meine große Aufmerksamkeit.

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BMJ: Zypries zur Abmahnpraxis der Anwälte
29. Mai 2006

Anlässlich des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln hat sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisch zur Abmahnpraxis einiger Anwälte geäußert. Dabei kam ausdrücklich auch die Abmahnpraxis der Musikindustrie zur Sprache. Damit hat Brigitte Zypries nach den eDonkey-Abmahnungen offenbar den Nerv der Zeit getroffen.
Es folgt der entsprechenden Auszug aus der Rede der Justizministerin:

“[…] Meine Damen und Herren,

ich möchte das chinesische Sprichwort von vorhin mit einem weiteren Thema verknüpfen, das uns zur Zeit beschäftigt: Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.

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AG Cottbus: Filesharer verurteilt
28. Mai 2006

Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir nachfolgend ein Urteil des Amtsgerichts Cottbus aus dem Jahr 2004. Soweit uns dies bekannt ist, handelt es sich dabei um das bislang einzige strafrechtliche Urteil, in dem ein Filsharer, der Musik über eine Internet-Tauschbörse getauscht hat, strafrechtlich verurteilt worden ist. Die Strafe ist hier mit 80 Tagessätzen unseres Erachtens recht hoch ausgefallen. Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft (vgl. § 32 Abs. 2 Ziff. 5 a Bundeszentralregistergesetz).

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RA Christian Solmecke im Podcast-Interview zum Thema Filesharing
26. Mai 2006

Im Rahmen der aktuellen Filesharing Debatte hat Rechtsanwallt Christian Solmecke dem Internetmagazin netzwelt.de heute ein Podcast-Interview gegeben. Das entsprechende mp3-File kann hier heruntergeladen werden.
Live ist der Bericht auf der netzwelt.de Seite zu hören. Als Phonecast kann der Bericht über die Telefonnummer 0931 663927 171 abgerufen werden.

Hier noch ein Screenshot des ZDF heute nacht Interviews mit Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema Filesharing und Recht:RA Solmecke

 

Musikindustrie will weiter gegen Filesharer vorgehen
26. Mai 2006

Während die juristische Aufarbeiteung der Durchsuchungen vom 23. Mai 2006 in den nächsten Wochen anlaufen wird, hat die Musikindustrie bereits angekündigt, die Jagd auf Filesharer weiter auszudehen.

In einem Interview mit SPIEGEL Online erklärte IFPI-Chef John Kennedy, dass das P2P-Netz BitTorrent möglicherweise schon bald ins Fadenkreuz der Ermittler geraten könnte. Die Details ließ er aber im Dunkeln: “Wir verraten niemals, wen oder was unser nächster Schlag trifft. […] BitTorrent ist nicht immun”, so Kennedy.

Eidos lässt nun auch Tauschbörsen-Nutzer abmahnen
25. Mai 2006

Nur einen Tag nach den - durch die Musikindustrie veranlassten - Hausdurchsuchungen bei zahlreichen Nutzern der Tauschbörse eDonkey lässt nunmehr auch die Spieleindustrie abmahnen. Konkret betroffen sind diejenigen, die das Spiel Conflict Global Storm getauscht haben. Im Gegensatz zur Musikindustrie, die einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 € pro Lied haben möchte, verlangt die Firma Eidos über ihre Rechtsanwälte Schutt & Waetke (Karlsruhe) lediglich Schadensersatz in Höhe von 50 € (der Orginalpreis des Spiels liegt bei etwa 20 €). [Anwalt News weiter…]

Durchsuchungsbeschluss des AG Köln
25. Mai 2006

Gestern haben wir die ersten Durchsuchungsbeschlüsse zur Kenntnis erhalten, die im Rahmen der eDonkey Massenrazzia erlassen worden sind. In früheren Verfahren hatten wir öfter beobachtet, dass Gerichte Durchsuchungsbeschlüsse erlassen haben, da der dringe Verdacht bestand, “illegale Tauschsoftware aufzufinden“.

Ein solcher Verdacht trägt allerdings keinen Durchsuchungsbeschluss, da die Tausch-Software (z.B. eDonkey) an sich nicht illegal ist. In den uns vorliegenden Beschlüssen heißt es nun korrekterweise “Verdacht der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“. Einer der aktuellen Durchsuchungsbeschlüsse kann hier heruntergeladen werden.

(P.S.: Bitte nie direkt auf das pdf-File verlinken, sondern immer nur auf diese News).

Filesharing: Haftung von Kindern und Jugendlichen
23. Mai 2006

Von Rechtsanwalt Christian Solmecke

Wenn die Musikindustrie mit Hausdurchsuchungen gegen die Nutzer von Internet Tauschbörsen vorgeht, dann wird oft von einer Kriminalisierung der Schulhöfe gesprochen. In der Tat lässt sich feststellen, dass die Betroffenen oft zwischen 13 und 25 Jahre alt sind. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage der Haftung von Minderjährigen und Jugendlichen.

Zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit

Zu unterscheiden sind die zivilrechtliche und die strafrechtlicher Haftung: eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen ergibt sich aus § 106 Urhebergesetz bzw. § 108 Urhebergesetz. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, sind strafrechtlich überhaupt nicht verantwortlich. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) ist nur das Jugendstrafrecht anwendbar. Auch für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) kann gegebenenfalls das Jugendstrafrecht anwendbar sein. Hier wird auf den jeweiligen Entwicklungsstand des Beschuldigten abgestellt. [Anwalt News weiter…]

Rechtliche Situation zum Filesharing in Deutschland
23. Mai 2006

Von Rechtsanwalt Christian Solmecke

Das Anbieten von Filmen oder Musikstücken im Internet ist illegal, solange der Anbieter nicht die entsprechenden Rechte besitzt. Bei den Tauschbörsen im Internet besteht die Problematik, dass Musikstücke nicht nur heruntergeladen werden können, sondern immer auch zeitgleich zum Upload angeboten werden. Wer also über Tauschbörsen wie eDonkey oder Kazaa Musik herunterlädt, verbreitet diese auch gleichzeitig.

Rechtmäßigkeit des Downloads umstritten

Umstritten ist, ob das Herunterladen von Musikstücken aus dem Internet illegal ist. Klar ist, dass durch das Herunterladen eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 Urhebergesetz hergestellt wird. Solche Vervielfältigungen waren aber bislang gemäß § 53 Urhebergesetz durch das Recht auf Privatkopie privilegiert. Nach der Reform des Urheberrechts sind private Kopien allerdings nicht mehr erlaubt, wenn zur Vervielfältigung einer offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Ob die in einer Tauschbörse angebotenen Filme und Musikstücke auf einer rechtmäßigen Vorlage - etwa einer rechtmäßig erworbenen CD - oder etwa auf einer rechtswidrigen Vorlage basieren, kann der User nur selten feststellen. Daher geht die derzeit herrschende Meinung davon aus, dass der isolierte Download nicht strafbar ist. Problematisch ist jedoch, dass  in Tauschbörsen der isolierte Download nur selten möglich ist. Vielmehr ist dieser immer auch mit einem (strafbaren) Upload verbunden. [Anwalt News weiter…]

Musikindustrie: Grö
23. Mai 2006

Mittlerweile hat auch die Musikindustrustrie auf Ihrer Webseite eine Pressemitteilung zum dem Schlag gegen Tauschbörsen veröffentlicht:

In einer von der Staatsanwaltschaft Köln und der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion hatte die Polizei am Morgen zeitgleich im gesamten Bundesgebiet 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt. Dieser konzertierten Aktion vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH. Mit einer extra dafür entwickelten und weltweit einmaligen Software sicherten die Ermittler in zwei Monaten über 800.000 Datensätze und mehr als 14 Gigabyte Log-Dateien. [Anwalt News weiter…]

Pressemitteilung: Massenrazzia gegen eDonkey-Nutzer - Musikindustrie ist in der Beweispflicht
23. Mai 2006

Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare

Der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare (www.rae-michael.de) gibt nachfolgend eine juristische Einschätzung zur Rechtslage. Im Raum Köln, Düsseldorf, Wuppertal vertritt die Kanzlei mehrere Betroffene.

Lautstark verkünden heute Musikindustrie und Staatsanwaltschaft Köln den bislang größten Schlag gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen. Die Rede ist von einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. “Damit wird der Eindruck erweckt, hier handele es sich um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer. Meist sind die Betroffenen allerdings Schüler und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren”, erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke.

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StA Köln: Grö
23. Mai 2006

Die Staatsanwaltschaft Köln verkündet heute den größten Schlag gegen Nutzer der Software eDonkey.

Offizielle Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Köln:

Verfahren gegen 3.500 eDonkey-Nutzer
In einer von der Staatsanwaltschaft Köln und der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion wurden am heutigen Tage zeitgleich im gesamten Bundesgebiet 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt. Vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums mbH. Es gelang den Ermittlern, insgesamt etwa 3.500 Nutzer des Filesharingsystems „eDonkey“ zu identifizieren, die jeweils bis zu 8.000 Dateien über diese sogenannte Tauschbörse angeboten haben. Gegen alle Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für die betroffenen Musikfirmen sind die erforderlichen Strafanträge gestellt worden.
Es handelt sich um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Angebote in Internettauschbörsen durchgeführt wurde.

LG Darmstadt: 25 S 118/2005
12. April 2006

In einem Berufungsverfahren hat das LG Darmstadt festgestellt, dass der Internetprovider T-Online nicht berechtigt ist, die IP-Adresse seiner Kunden zu speichern, sofern dies nicht für abrechnungstechnische Zwecke erforderlich ist. Geklagt hatte ein Flatrate-Nutzer.

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Umfangreiche
22. März 2006

Die Bundesregierung hat am 22. März 2006 den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. „Mit dem „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle modernisieren wir das Recht des geistigen Eigentums und passen es den Anforderungen der Informationsgesellschaft an.

Es geht um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. [Anwalt News weiter…]

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