Übersicht > Aktuelle Kanzleiinfos, Verbraucherrecht

EuGH: Verbraucher müssen keinen Wertersatz bei der Rückgabe mangelhafter Ware zahlen
2. Mai 2008

Wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine mangelhafte Ware geliefert bekommt, kann er von dem Unternehmer die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB). Dabei ist der  Verbaucher nach deutschem Recht nicht nur zur Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Gemäß §§ 439 Abs. 4, 346 Abs. 2 BGB muss er in diesem Fall außerdem Wertersatz für die Abnutzung der mangelhaften Ware bezahlen. Der BGH hatte Zweifel, ob diese deutsche Regelung mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, und legte den Rechtsstreit deshalb dem EuGH vor. Der EuGH hat nun mit Urteil vom 17.04.2008 (Az. C-404/06) entschieden, dass eine Wertersatzpflicht der Verbraucher mit der EU-Richtlinie über Verbauchsgüter unvereinbar sei.  Nach europäischem Gemeinschaftsrecht seien Verbraucher nicht verpflichtet, bei der Rückgabe mangelhafter Ware an den Unternehmer Wertersatz zu leisten. Der EuGH gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Versandhändler Quelle statt.

[Anwalt News weiter…]

Internetabos: Münchener Anwältin verschickt massenhaft Mahnungen
16. April 2008

Internet-”Dienstleister” wie Net Content Ltd. oder Online Content Ltd. (die Websites wie genealogie.de, o.ä., betreiben) lassen massenhaft Mahnungen durch die in München ansässige Anwältin Katja Günther verschicken.

Filesharing: Staatsanwaltschaft Wuppertal bearbeitet keine Anfragen der Rechteinhaber mehr
27. März 2008

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft lehnt seit kurzem die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Tauschbörsennutzer kategorisch ab, berichtet der Online-Informationsdienst heise in einer aktuellen Mitteilung vom 26.03.2008. [Anwalt News weiter…]

Filesharing - Wenn die Kriminalpolizei vor der Türe steht
25. Februar 2008

Die Abmahnwelle durch die Kanzlei Rasch, die verschiedene Urheber aus der Musikbranche vertritt, nimmt kein Ende. Die (insbesondere finanziellen) Auswirkungen, die wirtschaftlich letztlich der Abmahnkanzlei zugute kommen (in Form von Abmahnkosten) sind zum Teil existenzbedrohend. [Anwalt News weiter…]

eBay: Geplante Änderungen des eBay-Systems
12. Februar 2008

Auf Käufer und Verkäufer, die sich der Internetplattform eBay bedienen, kommen in den nächsten Wochen und Monaten umfassende Änderungen zu. [Anwalt News weiter…]

Bundesrat berät über Kontopfändungsschutz (Einführung des sog. “P-Kontos”)
6. Februar 2008

Gläubigern ist es nach geltendem Recht möglich, in unbegrenzter Höhe in das Bankkonto ihrer Schuldner zu pfänden. Um Pfändungsschutz (in Höhe des Pfändungsfreibetrags)  zu erhalten, muss in der Regel eine Gerichtentscheidung herbeigeführt werden. 

Neben Kosten (Gericht und Kreditinstitut) treten zum Teil erhebliche praktische Schwierigkeiten ein, da die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie die Zahlung von Miete, Energieversorgung oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um diese Situation zu “entschärfen”, berät der Deutsche Bundestag derzeit über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes. [Anwalt News weiter…]

Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht
7. Januar 2008

Die Bundesjustizministerin Zypries hat am 07.01.2008 einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht. Der Entwurf ergänzt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) um Vorschriften zum Recht für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen. [Anwalt News weiter…]

AG Hamburg-Altona: Urteil gegen “Abmahnanwalt” Rasch
20. Dezember 2007

Wie der Online-Dienst Heise (www.heise.de) berichtet, hat das Amtsgericht Hamburg-Altona mit Urteil vom 11.12.2007 (316 C 127/07) einer Klage gegen die Kanzlei Rasch stattgegeben und diese zur Zahlung von Rechtsverfolgungskosten eines von der Musikindustrie und Kanzlei Rasch zu Unrecht beschuldigten Bürgers verurteilt. [Anwalt News weiter…]

MR Branchen und Telefon verschickt weiterhin Mahnungen
19. Dezember 2007

Wir haben auf unserer Website bereits darüber informiert, dass MR sämtliche Prozesse am Amtsgericht Rostock verloren hat und überdies der Geschäftsführer von MR zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt worden ist (Beitrag). Davon unbeeindruckt verschickt MR weiterhin munter Rechnungen und Mahnungen. Adressaten sind vor allem diejenigen, die auf Druck von MR den ersten Jahresbeitrag in Höhe von 1.249 € bereits bezahlt haben. Von ihnen verlangt MR nun die Zahlung des zweiten Jahresbeitrages, da schließlich ein Vertrag über 24 Monate geschlossen worden sei. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung werden gerichtliche Schritte angedroht.

Da das Amtsgericht Rostock sämtliche mit MR geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung als nichtig erachtet hat, raten wir dringend davon ab, ohne Einholung eines Rechtsrates weitere Zahlungen an MR zu leisten. Auf Grund der Nichtigkeit der Verträge können Sie  von MR vielmehr verlangen, dass die bereits gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Wenn Sie bereits an MR gezahlt haben und nun zu weiteren Zahlungen aufgefordert worden sind, können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden Sie dann im Einzelfall beraten, welche Vorgehensweise sinnvoll erscheint.

Verbraucherzentrale Bundesverband erzielt Urteile gegen Internetdienstleister genealogie.de und alphaload.de
18. Dezember 2007

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) im Rahmen seiner Pressemitteilung vom 29.11.07 berichtet, konnte dieser im Rahmen zweier Verfahren Entscheidungen gegen die Online-Portale alphaload.de (LG Berlin - 96 O 175/07) und genealogie.de (LG Frankfurt a.M. -2/03 O 856/06), herbeiführen. [Anwalt News weiter…]

Preisklauseln in Verträgen - Neue gesetzliche Regelung
30. Oktober 2007

Seit dem 14.09.2007 ist bei der Abfassung von Preisklauseln in Verträgen zwingend das Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (PreisklauselG) zu berücksichtigen.

Das Gesetz sieht für Wertsicherungsklauseln ein generelles Indexierungsverbot mit konkreten Ausnahmetatbeständen vor. Das - bislang erforderliche - Genehmigungverfahren unter Beteiligung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) entfällt.

Auf “Alt”-Klauseln, die bis zum 13.09.2007 vereinbart wurden, sind weiterhin - vorbehaltlich einer nachträglichen vertraglichen Änderung - das Preisangaben- und Preisklauselgesetz und die Preisklauselverordnung anzuwenden. 

  

Linkhinweis:

Der Text des PreisklauselG kann über die Internetpräsenz des Bundesministeriums der Justiz (www.gesetze-im-internet.de) abgerufen werden.

Bundesrat verabschiedet Urheberrechtsnovelle (”Zweiter Korb”)
23. September 2007

Der Bundesrat hat am 21. September 2007 dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zugestimmt. Das (auch als „Zweiter Korb” der Urheberrechtsnovelle titulierte) Änderungsgesetz wird voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. [Anwalt News weiter…]

Erfolg in Sachen MR Branchen und Telefon
7. August 2007

MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare war für einen seiner Klienten in einem sogenannten „Pilotverfahren” vor dem Amtsgericht Rostock erfolgreich.

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verlangte von einem „Kunden” die Zahlung einer „Vergütung”. Das Gericht hat entschieden: Ein Vertrag zwischen MR und dem „Kunden” besteht nicht. Ein solcher ist auf jeden Fall wirksam angefochten worden und deshalb nichtig. MR hat „arglistig getäuscht” und bekommt deshalb auch kein Geld.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird. MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare wird Sie weiter informieren.

Nachstehend finden Sie das vollständige Urteil mit Sachverhalt und Begründung:

AG Rostock, Urteil vom 04.06.07 (49 C 302/06)

Filesharing: Staatsanwaltschaften und Gerichte lehnen Zugriff auf Provider-Daten ab
3. August 2007

von Rechtsanwalt Christoph Wink

I. Zu den aktuellen Entwicklungen 

Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing - kaum eine (IT-) rechtliche Problematik hat bislang mehr Aufsehen erregt und stellt sich mittlerweile als “Massenphänomen” dar, welches die verschiedensten Personengruppen trifft; so sehen sich Internetnutzer, die “nur einmal ein Lied herunterladen” wollten, aber auch ahnungslose Eltern oder Betreiber eines (nicht hinreichend gesicherten) W-LANs horrenden Forderungen der Musikindustrie ausgesetzt.

Die massenhafte Verfolgung derartiger Urheberrechtsverletzungen wurde durch die Kanzlei Clemens Rasch, Hamburg, die verschiedene Rechteinhaber aus der Musikindustrie vertritt, in Gang gesetzt. Auch die Kanzlei Schutt und Waedtke, Karlsruhe, die verschiedene Unternehmen der Musikindustrie und auch PC-Spielehersteller vertritt, betätigt sich rege auf diesem Gebiet.

Um allerdings zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, benötigt die Musik- (wie auch die Film- und Software-) industrie Angaben über die Identität des Tauschbörsennutzers. Der bekannte Spot der Filmindustrie: “die Täter sind im Netz nicht anonym”, trifft in der Sache zu, da der Internetnutzer - zumindest der Anschlussinhaber - über die ihm zugewiesene ip-Adresse identifiziert werden kann. Die Provider sind indessen gesetzlich nicht verpflichtet, hierüber ohne weiteres Auskunft zu erteilen.

Daher wurden massenhaft Strafanzeigen durch die beauftragten Kanzleien initiiert, um hierdurch - unter Ausnutzung der Staatsanwaltschaften, die in den angezeigten Fällen wegen Urheberrechtsverletzungen zu ermitteln haben - an die Adressen zu gelangen.

Dieser Praxis ist nunmehr das AG Offenburg mit Beschluss (link nachstehend unter III.) vom 20.07.07 (4 Gs 442/07) wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” (zumindest in einem Fall, in dem nur wenige Musikdateien betroffen waren) entgegengetreten und hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg hinsichtlich einer Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers abgelehnt. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei “der Bagatellkriminalität zuzuordnen”.

Die Entscheidung hat große Resonanz hervorgerufen, welche zeigt, dass das AG Offenburg mit seiner Ansicht nicht allein steht. So berichtet der Onlineinformationsdienst heise am 01.08.07:

Dass das badische Gericht mit seiner Ansicht keineswegs allein dasteht, belegt ein ausführliches Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 20. Februar 2007, das heise online mittlerweile vorliegt. Mit dem Brief antwortete man auf eine Beschwerde der durch Massenstrafanzeigen bekannt gewordenen Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke. Diese hatte zuvor bei der Staatsanwaltschaft Hannover eine riesige Zahl von Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer gestellt, die urheberrechtlich geschützte Musik zum Download angeboten haben sollen. Weil sich die Staatanwaltschaft weigerte, bei Providern die Personen hinter den eingereichten IP-Adressen zu ermitteln, beschwerte sich die Kanzlei Schutt-Waetke bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle als zuständige Aufsichtsbehörde.

Diese wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Sie befand die Begründung der Hannoveraner Staatsanwaltschaft, nach der ein ernstliches Strafverfolgungsinteresse der Mandantin von Schutt-Waetke fraglich sei, als zutreffend. Es liege kein zur Aufnahme von Ermittlungen notwendiges öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, denn durch die Verfehlungen der mutmaßlichen Tauschbörsennutzer “ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis Ihrer Mandantin hinaus nicht gestört”.

Überdies seien die Verfehlungen “unbedeutend”. Ein beträchtlicher Schaden sei nicht konkret nachgewiesen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt an, dass man “es bedauern mag”, dass den Urheberrechtsinhabern von Gesetzes wegen kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber den Providern eingeräumt ist. Es könne deshalb aber “nicht erwartet werden, dass Versäumnisse des Gesetzgebers in anderen Bereichen in jedem Bagatellfall durch die Strafverfolgungsbehörden mit ihren knappen Ressourcen aufgefangen werden”.

Deutlicher noch wurde in einem ähnlich gelagerten Fall die Berliner Staatsanwaltschaft. Sie verweigerte einer Rechtsanwaltskanzlei Provider-Anfragen, als diese 9186 IP-Adressen per Strafanzeige zur Ermittlung übergab. Die Kanzlei beschwerte sich daraufhin sowohl bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft als auch bei der Justizsenatorin des Landes.

Auch die ausführliche Begründung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 18. Oktober 2006 liegt heise online anonymisiert vor. Die Staatsanwaltschaft warf den Rechteinhabern vor, “unter dem Deckmantel vorgeblicher Strafverfolgung die zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlichen Personaldaten unentgeltlich unter Einsatz beschränkter Strafverfolgungsressourcen und finanziell zu Lasten des Berliner Landeshaushaltes beschaffen” zu wollen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft erkannte kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Es handle sich ausnahmslos um Bagatellstraftaten.

Ahnlich wie das AG Offenburg setzte sich auch die Berliner Staatsanwaltschaft mit dem angegebenen Schaden durch die Tauschbörsen-Uploads auseinander. Dieser sei entgegen den Aussagen in den Strafanzeigen als “unbedeutend” anzusehen. Deshalb müsse der Gesichtspunkt der “geringen Schuld” ohne Aufnahme von Ermittlungen zur Verfahrenseinstellung führen.

Außerdem handle es sich bei der “Entschlüsselung von IP-Adressen” oder bei Durchsuchungsbeschlüssen um Grundrechtseingriffe, die dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Dieses gebiete, zu den vorgelegten Strafanzeigen keine derartigen Ermittlungen durchzuführen. Auch hier führt die Staatsanwaltschaft die Motivation der Rechteinhaber ins Feld: “Ermittlungen auf strafrechtlicher Grundlage, die Grundrechtseingriffe nach sich ziehen, dürfen nicht aus sachfremden Erwägungen - wie etwa allein zur Beschaffung von Beweismitteln für ein Zivilverfahren - geführt werden.”
 

II. Rechtlicher Hintergrund

Die rechtlichen Fragestellungen zur Problematik des Filesharings sind äußerst komplex:  

So ist bereits fraglich, wer konkret bei einer festgestellten Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung  der Verletzungshandlung in Anspruch genommen werden kann (der Anschlussinhaber oder der “eigentliche Täter”); eine einheitliche Rechtsprechung existiert hierzu nicht. 

Problematisch ist auch, ob für die vorgerichtliche Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (diese dient der Ausräumung der sog. Wiederholungsgefahr zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage) überhaupt eine Anwaltskanzlei eingeschaltet und hierfür Abmahnkosten eingefordert werden können. So liegen argumentativ gut begründete Entscheidungen vor, wonach die Musikindustrie - die in der Regel ohnehin über eigene Rechtsabteilungen verfügen dürfte - selbst Abmahnungen hätte aussprechen müssen; die Einschaltung einer Anwaltskanzlei sei hierfür nicht erforderlich. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von zehntausenden von Verfahren, die für die Musikindustrie geführt werden, durchaus tragfähig.

Letztlich stellt sich auch die Frage, wie hoch der Schaden anzusetzen ist, wenn eine Musikdatei (ggf. auch nur fragmentarisch) heruntergeladen worden ist. Die von den genannten Kanzleien genannten Schadensersatzbeträge dürften erheblich über das “Ziel hinausschiessen” und können nur als Versuch gesehen werden, möglichst hohe Drohungen aufzustellen um hierdurch auch entsprechend hohe Zahlungen durch die Betroffenen zu erzielen.

In Anbetracht der vielen offenen Fragestellungem ist den Betroffenen dringend anzuraten, vor Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung oder gar vor Zahlung der geforderten Pauschalen (die z.T. etliche tausend Euro betragen können) zunächst anwaltlichen Rat einzuholen.

III. Quellenangaben 

1. AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.07 (4 Gs 442/07), MIR 2007, Dok. 283

2. heiseonline news vom 01.08.07

Bundestag verabschiedet Urheberrechtsnovelle
6. Juli 2007

Der Bundestag hat am 05.07.07 eine weitere Novelle zum UrhG verabschiedet. [Anwalt News weiter…]

BGH: Keine Organhaftung bei Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz bestehender Insolvenzreife (Rechtsprechungsänderung)
5. Juli 2007

von Christoph Wink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.05.2007 entschieden, dass der organschaftliche Vertreter (Vorstand bzw. Geschäftsführer) einer AG (eG) bzw. einer GmbH, der bei Insolvenzreife der Gesellschaft “den sozial- oder steuerrechtlichen Normbefehlen folgend Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung oder Lohnsteuer abführt”, mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters handelt und sich damit nicht nach § 92 III AktG oder § 64 II GmbHG der Gesellschaft gegenüber erstattungspflichtig macht. [Anwalt News weiter…]

Erste Erfolge in Sachen MR Branchen und Telefon
27. Juni 2007

MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare sind für Ihre Klienten gegen die MR Branchen und Te­lefon Verlagsgesellschaft mbH erfolgreich.

Das Amtsgericht Rostock hat mit Urteil vom 18. Juni 2007 mehrere Klagen der MR Branchen und Telefon Verlagsgesell­schaft mbH zurückgewiesen und erklärt, dass wirksam geschlossene Verträge nicht vorliegen. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, an die MR Branchen und Tele­fon Verlagsgesellschaft mbH  irgendwelche Zahlungen zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald dieses Urteil vollständig und mit Gründen vorliegt werden wir Sie weiter infor­mieren. 

Zu dem ebenfalls geführten Strafverfahren ist zu sagen: Gegen Herbert Rossa - Geschäftsführer der  MR Branchen und Telefon Verlagsge­sellschaft mbH - hatte die  Staatsanwaltschaft Rostock bekanntlicherweise  Anklage erhoben. Der Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Rostock fand zwi­schenzeitlich statt. Herr Rossa wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Mo­naten - auf Bewährung - verurteilt. Allerdings ist auch diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Herr Rossa gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hat.

MR Branchen: Kanzlei MICHAEL vertritt über 200 Betroffene
21. September 2006

Durch die Medienberichte der letzen Tage hat sich herausgestellt, dass von der Masche der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft weit mehr Menschen betroffen sind als zunächst erwartet. Die Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare vertritt nunmehr schon über 200 Mandanten in dieser Sache gegen den Telefonbuchverlag und Herbert Rossa.

Betroffene können den aktuellen Stand in dieser Sache zunächst einmal über unsere Sonderseite zum Thema MR oder per Telefon unter 02332 704166 erfragen.

Nach dem Bericht im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, werden am kommenden Donnerstag (28.09) auch SAT 1 (Sendung Akte 06, 22.15 h) und am kommenden Dienstag (26.09) Kabel 1 (Sendung Bizz, 23.15 h) über das Thema berichten. In der Sendung bizz soll dem MR Geschäftsführer Herbert Rossa das berühmte “Fass ohne Boden” verliehen werden.

eBay Widerrufsrecht: Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL zur Entscheidung des KG Berlin
10. August 2006

Gevelsberg (ots). Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem heute veröffentlichten Beschluss.

“Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch”, macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich. “Für Händler hat die Entscheidung enorme Konsequenzen. Wer seine Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen.”
[Anwalt News weiter…]

Sparschwein AG: Rechtsschutzversicherung speziell für Online-Verträge
28. Juli 2006

Wer seine meisten privaten Geschäfte über das Internet (z.B. eBay) abschließt, für den könnte www.auktionsversicherung.de eine günstige Rechtsschutzversicherung sein. Bereits ab 2,99 € im Monat wird dort weltweiter Rechtsschutz für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, gewährt.
[Anwalt News weiter…]

MMR-Aufsatz: Filesharing - Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen
18. Juli 2006

Am 17. Juli 2006 ist in der Zeitschrift Mulitmedia- und Recht (MMR) ein Aufsatz von Rechtsanwalt Christian Solmecke zu den straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen des Filesharings erschienen. Die Veröffentlichung des Aufsatzes auf dieser Seite erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Beck-Verlages:

Solmecke: Filesharing - Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen MMR 2006 Heft 7 XXIII 
RA Christian Solmecke, LL.M,RAe Michael, Gevelsberg.

Mit dem Appell „Hör auf, bevor es Dich erwischt“ wandte sich John Kennedy am 23.5.2006 in einem SPIEGEL-Online-Interview an die Internet-Tauschbörsennutzer in Deutschland. Zugleich verkündete der Vorsitzende der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) den größten Schlag gegen illegale Angebote in Internet-Tauschbörsen in Deutschland. Wie wichtig dem 53-jährigen Juristen diese Botschaft war, zeigte sich schon daran, dass er aus London einflog, um an einer Pressekonferenz der StA Köln teilzunehmen.

[Anwalt News weiter…]

JM Baden-Württemberg: Klare Regelung zur Patientenverfügung benötigt
12. Juli 2006

Auf einem von der baden-württembergischen Notarakademie in Kooperation mit dem Verein der Richter und Staatsanwälte e.V. veranstalteten Symposium zur Patientenverfügung forderte der baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) heute in Stuttgart eine gesetzliche Regelung, die den Patienten genauso wie den Ärzten und Juristen Klarheit und Rechtssicherheit bringe.

[Anwalt News weiter…]

MeinBranchenbuch.de - Pressemitteilung
29. Juni 2006

Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare zu MeinBranchenbuch.de

Eine böse Überraschung könnten tausende Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland erleben, wenn sie nach dem Sommerurlaub in diesen Tagen in ihren Briefkasten schauen. Das Rostocker Unternehmen Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verschickt derzeit Rechnungen in Höhe von 1249,03 € für einen Eintrag im “Branchenbuch”. Gleichzeitig wird den Gewerbetreibenden eine Kopie des entsprechenden Auftragsformulars übersandt, mit dem dieser Eintrag bestellt worden ist.

[Anwalt News weiter…]

StA Augsburg: Staatsanwalt fordert hohe Strafe für Filesharer
12. Juni 2006

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beim AG Augsburg Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen Filesharer gestellt. Auf dem Rechner des Mannes wurden 46 Musikstücke sichergestellt. Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen. Insgesamt also 460 Tagessätze. “Diese Forderung ist viel zu hoch”, erläutert der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. “Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht Cottbus einen Filesharer, der 272 Lieder angeboten hat, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Selbst dieses Urteil war schon überzogen.”

[Anwalt News weiter…]

Filesharing: Die beliebtesten Artikel auf dieser Seite
7. Juni 2006

Nicht erst seit der Razzia gegen eDonkey-Nutzer stellt die Kanzlei MICHAEL rechtliche Informationen zum Thema Filesharing bereit. Nachfolgend sind die beliebtesten Artikel aufgeführt. Alle Artikel finden sich in der Rubrik Filesharing-Recht:

Den meisten Zustprucht hat der eingesacannte Durchsuchungsbeschluss des AG Köln bekommen. Daraus ist ersichtlich, dass die Überwachungsaktion von Dezember 2005 bis Februar 2006 lief. Wie uns jetzt bekannt wurde, wurde im April auch das Gnutella-Netzwerk (BearShare) überwacht.

Großen Anklang hat auch ein Leserbrief zu den technischen Aspekten bei der Schadensberechnung gefunden, gefolgt von dem strafrechtlichen Urteil des AG Cottbus gegen einen Filesharer aus dem Jahr 2004.

Interesse bestand ebenfalls an der Aussage unserer Bundesjustizministerin zur Abmahnpraxis der Anwälte und einer Harvard Studie, aus der ersichtlich wird, dass Filesharer bislang kaum Schaden angerichtet haben…

Last but not least, hier ein Netzwelt-Podcast mit RA Christian Solmecke zum Thema Filesharing.

Alle hier ins Netz gestellten Informationen dürfen kopiert und weiter verbreitet werden, sofern auf diese Seite verlinkt wird. Der Link zum RSS-Feed dieser News ist hier zu finden.

Zukunft im digitalen Zeitalter - wie geht es weiter?
31. Mai 2006

Nach der Filesharing Razzia, bei der tausende bislang unbescholtene Bürger ins Visier der Ermittler geraten sind, stellt sich nunmehr die Frage, wie in Zukunft mit digitalen Inhalten umgegangen wird. Mit dieser Frage beschäftig sich schon seit Jahren der Jura-Professor Lawrence Lessig (Stanford, USA), der vor zwei Jahren der Zeitschrift brandeins ein hervorragendes und ausgesprochen lesenswertes Interview gegeben hat, welches heute aktueller den je ist. Lessig ist übrigens einer der Erfinder der Creative Commons Lizenz, die (abgestuft) die freie Nutzung von Werken ermöglichen soll.
Einen anderen Weg geht Lessigs Kollege und Harvard Professor Terry Fisher. Er setzt sich für eine Kulturflatrate ein. Eine Art Pauschalabgabe an die Musikindustrie. Eine solche Content-Flatrate hält auch die deutsche Initiative privatkopie.net in einer aktuellen (25. April 2006) Pressemitteilung für machbar:
Content Flatrate ist machbar!
Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig

[Anwalt News weiter…]

Rechtlicher Hinweis zu den Informationen auf dieser Webseite
31. Mai 2006

Im Rahmen der Filesharing Debatte - zu der wir eine Sonderseite erstellt haben - erhalten wir derzeit vermehrt Anfragen von Besuchern, die die Informationstexte von unserer Kanzlei-Webseite übernehmen möchten (z.B. für Postings in Foren). Eine solche Übernahme ist gewünscht, so lange der jeweilige Autor genannt wird und ausdrücklich auf die Seite der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare verlinkt wird (www.rae-michael.de).

Leserbrief: Technische Aspekte bei Schadensberechnung berücksichtigen
30. Mai 2006

Heute erreichte uns eine E-Mail eines Lesers unserer Kanzlei-News. Der Leser brachte einige interessante Aspekte im Rahmen der eDonkey-Debatte zum Ausdruck. Mit der Genehmigung des Lesers möchten wir allen Anderen diese E-Mail nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr Solmecke,

ich bin glücklicherweise zwar kein Betroffener, verfolge aber die Aktivitäten der Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer mit großem Interesse. Insbesondere die Summen, die als entstandener Schaden von der MI genannt werden, fanden stets meine große Aufmerksamkeit.

[Anwalt News weiter…]

BMJ: Zypries zur Abmahnpraxis der Anwälte
29. Mai 2006

Anlässlich des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln hat sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisch zur Abmahnpraxis einiger Anwälte geäußert. Dabei kam ausdrücklich auch die Abmahnpraxis der Musikindustrie zur Sprache. Damit hat Brigitte Zypries nach den eDonkey-Abmahnungen offenbar den Nerv der Zeit getroffen.
Es folgt der entsprechenden Auszug aus der Rede der Justizministerin:

“[…] Meine Damen und Herren,

ich möchte das chinesische Sprichwort von vorhin mit einem weiteren Thema verknüpfen, das uns zur Zeit beschäftigt: Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.

[Anwalt News weiter…]

RA Christian Solmecke im Podcast-Interview zum Thema Filesharing
26. Mai 2006

Im Rahmen der aktuellen Filesharing Debatte hat Rechtsanwallt Christian Solmecke dem Internetmagazin netzwelt.de heute ein Podcast-Interview gegeben. Das entsprechende mp3-File kann hier heruntergeladen werden.
Live ist der Bericht auf der netzwelt.de Seite zu hören. Als Phonecast kann der Bericht über die Telefonnummer 0931 663927 171 abgerufen werden.

Hier noch ein Screenshot des ZDF heute nacht Interviews mit Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema Filesharing und Recht:RA Solmecke

 

Suche

Sonstiges


Newsletter:

RSS (Anleitung)