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Zentrales Testamentsregister (ZTR)
13. Januar 2012

Das Zentrale Testamentsregister

Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.

Auch unser Notariat ist seit dem 01.01.2012 an das ZTR angeschlossen, so dass alle bei uns beurkundeten Testamente im ZTR erfasst werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.testamentsregister.de

Erfolg für RA Wolfgang Hermes beim OLG Hamm
3. März 2011

OLG Hamm zur Maklerprovision 

Erfolgreich konnte Rechtsanwalt Wolfgang Hermes einen Fall zur Maklerprovision in der Berufungsinstanz für sich entscheiden. Die von der Kanzlei MICHAEL vertretene Beklagte kaufte ein Grundstück im Wert von 200.000,00 € beim Makler B; dessen Provision in Höhe von 7.140,00 € bezahlte sie. Zuvor (ca. acht Monate eher) hatte sich die Beklagte das Objekt von einem Makler A zeigen lassen. Dieser bot das Haus zu einem Verkaufspreis von 239.000,00 € an. Am 11.03.2008 zeigte Makler A der Beklagten das zum Verkauf stehende Objekt. Bei dieser Gelegenheit unterschrieb die Beklagte dem Makler A einen Nachweis, durch welchen bei erfolgten Vertragsabschluss eine Provision fällig sein sollte. Zudem sagte die Beklagte zu Makler A, dass das Grundstück zu diesem Preis nicht finanzierbar sei, da sie sich als Limit einen Kaufpreis von ca. 200.000,00 € setze. Als nun der Vertrag im November 2008 mit Makler B unterschrieben wurde, forderte Makler A seine, in dem Nachweis festgelegte, Provision.  

Der zunächst eingeschaltete Makler A klagte nun erstinstanzlich vor dem Landgericht Hagen seinen vermeintlichen Provisionsanspruch ein.In erster Instanz gab das Landgericht Hagen der Klage statt. Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Dadurch, dass das Zustandekommen des Vertrages nur acht Monate nach der Besichtigung durch den Makler A erfolgte, habe noch kein angemessener Zeitabstand vorgelegen, der die Kausalität zwischen der Arbeit des Maklers A und dem Vertrag von Makler B entfallen lassen könnte. Binnen Jahresfrist spreche zumindest die Vermutung „nicht für eine endgültige Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen Maklerleistung und Vertragsschluss, sondern eher für einen vorübergehenden Sinneswandel“. Hier könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagte ihre Kaufabsicht aufgegeben hatte. Das Objekt sei allein wegen der nicht möglichen Finanzierung von der Beklagten nicht gekauft worden. Somit hielt das Landgericht die Tätigkeit von Makler A für mitursächlich für den durch Makler B vermittelten Vertrag, woran auch die schon gezahlte Provision nichts ändern könne. Nach Ansicht des Gerichts sei dies ein übliches Risiko bei der Einschaltung mehrerer Makler. Auch Makler A habe eine zu vergütende Arbeit geleistet. 

Dies sah das OLG Hamm gänzlich anders. Auf die Berufung der Beklagten vor dem OLG Hamm wurde die Klage abgewiesen. Nach Ansicht des OLG werde der Makler nicht für den Erfolg schlechthin, sondern nur für einen Arbeitserfolg bezahlt. Voraussetzung für die Entstehung der Provisionspflicht sei demnach, dass der Vertragsschluss sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstelle, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluss anzusehen sei. In diesem Fall habe sich die nachgewiesene Gelegenheit des Maklers A durch den nicht finanzierbaren Kaufpreis zerschlagen. Denn als die Beklagte dem zunächst tätigen Makler A mitteilte, dass das Grundstück nicht finanzierbar sei, wurden keine weiteren Bemühungen durch Makler A getätigt, um einen Vertragsabschluss näher zu kommen. Selbst eine Kaufpreissenkung um 10.000,00 € wurde der Beklagten nicht mehr mitgeteilt. Erst durch den „neuen“ Makler B sei die Beklagte wieder auf eine Vertragsgelegenheit hingewiesen worden. Dadurch, dass die Beklagte nicht mehr als 200.000,00 € für ein Grundstück ausgeben wollte, könne man selbst bei dieser recht geringen preislichen Abweichung von nur 16,6% von einem deutlichen Unterschied der beiden Angebote der Makler ausgehen. Somit sei der letztlich abgeschlossene Kaufvertrag nur als Arbeitserfolg des Maklers B anzusehen. Dieser reine Erfolg des Vertrages führe nicht dazu, dass die Beklagte auch eine zweite Provision an Makler A zahlen müsse.   

Urteil vom 17.01.2011, Az.: I-18 U 94/10    

Erfolg in Sachen MR Branchen und Telefon
7. August 2007

MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare war für einen seiner Klienten in einem sogenannten „Pilotverfahren” vor dem Amtsgericht Rostock erfolgreich.

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verlangte von einem „Kunden” die Zahlung einer „Vergütung”. Das Gericht hat entschieden: Ein Vertrag zwischen MR und dem „Kunden” besteht nicht. Ein solcher ist auf jeden Fall wirksam angefochten worden und deshalb nichtig. MR hat „arglistig getäuscht” und bekommt deshalb auch kein Geld.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird. MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare wird Sie weiter informieren.

Nachstehend finden Sie das vollständige Urteil mit Sachverhalt und Begründung:

AG Rostock, Urteil vom 04.06.07 (49 C 302/06)

MR Branchen: Kanzlei MICHAEL vertritt über 200 Betroffene
21. September 2006

Durch die Medienberichte der letzen Tage hat sich herausgestellt, dass von der Masche der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft weit mehr Menschen betroffen sind als zunächst erwartet. Die Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare vertritt nunmehr schon über 200 Mandanten in dieser Sache gegen den Telefonbuchverlag und Herbert Rossa.

Betroffene können den aktuellen Stand in dieser Sache zunächst einmal über unsere Sonderseite zum Thema MR oder per Telefon unter 02332 704166 erfragen.

Nach dem Bericht im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, werden am kommenden Donnerstag (28.09) auch SAT 1 (Sendung Akte 06, 22.15 h) und am kommenden Dienstag (26.09) Kabel 1 (Sendung Bizz, 23.15 h) über das Thema berichten. In der Sendung bizz soll dem MR Geschäftsführer Herbert Rossa das berühmte “Fass ohne Boden” verliehen werden.

eBay Widerrufsrecht: Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL zur Entscheidung des KG Berlin
10. August 2006

Gevelsberg (ots). Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem heute veröffentlichten Beschluss.

“Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch”, macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich. “Für Händler hat die Entscheidung enorme Konsequenzen. Wer seine Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen.”
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MeinBranchenbuch.de - Pressemitteilung
29. Juni 2006

Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare zu MeinBranchenbuch.de

Eine böse Überraschung könnten tausende Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland erleben, wenn sie nach dem Sommerurlaub in diesen Tagen in ihren Briefkasten schauen. Das Rostocker Unternehmen Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verschickt derzeit Rechnungen in Höhe von 1249,03 € für einen Eintrag im “Branchenbuch”. Gleichzeitig wird den Gewerbetreibenden eine Kopie des entsprechenden Auftragsformulars übersandt, mit dem dieser Eintrag bestellt worden ist.

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StA Augsburg: Staatsanwalt fordert hohe Strafe für Filesharer
12. Juni 2006

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beim AG Augsburg Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen Filesharer gestellt. Auf dem Rechner des Mannes wurden 46 Musikstücke sichergestellt. Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen. Insgesamt also 460 Tagessätze. “Diese Forderung ist viel zu hoch”, erläutert der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. “Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht Cottbus einen Filesharer, der 272 Lieder angeboten hat, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Selbst dieses Urteil war schon überzogen.”

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Filesharing: Die beliebtesten Artikel auf dieser Seite
7. Juni 2006

Nicht erst seit der Razzia gegen eDonkey-Nutzer stellt die Kanzlei MICHAEL rechtliche Informationen zum Thema Filesharing bereit. Nachfolgend sind die beliebtesten Artikel aufgeführt. Alle Artikel finden sich in der Rubrik Filesharing-Recht:

Den meisten Zustprucht hat der eingesacannte Durchsuchungsbeschluss des AG Köln bekommen. Daraus ist ersichtlich, dass die Überwachungsaktion von Dezember 2005 bis Februar 2006 lief. Wie uns jetzt bekannt wurde, wurde im April auch das Gnutella-Netzwerk (BearShare) überwacht.

Großen Anklang hat auch ein Leserbrief zu den technischen Aspekten bei der Schadensberechnung gefunden, gefolgt von dem strafrechtlichen Urteil des AG Cottbus gegen einen Filesharer aus dem Jahr 2004.

Interesse bestand ebenfalls an der Aussage unserer Bundesjustizministerin zur Abmahnpraxis der Anwälte und einer Harvard Studie, aus der ersichtlich wird, dass Filesharer bislang kaum Schaden angerichtet haben…

Last but not least, hier ein Netzwelt-Podcast mit RA Christian Solmecke zum Thema Filesharing.

Alle hier ins Netz gestellten Informationen dürfen kopiert und weiter verbreitet werden, sofern auf diese Seite verlinkt wird. Der Link zum RSS-Feed dieser News ist hier zu finden.

Rechtlicher Hinweis zu den Informationen auf dieser Webseite
31. Mai 2006

Im Rahmen der Filesharing Debatte - zu der wir eine Sonderseite erstellt haben - erhalten wir derzeit vermehrt Anfragen von Besuchern, die die Informationstexte von unserer Kanzlei-Webseite übernehmen möchten (z.B. für Postings in Foren). Eine solche Übernahme ist gewünscht, so lange der jeweilige Autor genannt wird und ausdrücklich auf die Seite der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare verlinkt wird (www.rae-michael.de).

Leserbrief: Technische Aspekte bei Schadensberechnung berücksichtigen
30. Mai 2006

Heute erreichte uns eine E-Mail eines Lesers unserer Kanzlei-News. Der Leser brachte einige interessante Aspekte im Rahmen der eDonkey-Debatte zum Ausdruck. Mit der Genehmigung des Lesers möchten wir allen Anderen diese E-Mail nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr Solmecke,

ich bin glücklicherweise zwar kein Betroffener, verfolge aber die Aktivitäten der Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer mit großem Interesse. Insbesondere die Summen, die als entstandener Schaden von der MI genannt werden, fanden stets meine große Aufmerksamkeit.

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BMJ: Zypries zur Abmahnpraxis der Anwälte
29. Mai 2006

Anlässlich des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln hat sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisch zur Abmahnpraxis einiger Anwälte geäußert. Dabei kam ausdrücklich auch die Abmahnpraxis der Musikindustrie zur Sprache. Damit hat Brigitte Zypries nach den eDonkey-Abmahnungen offenbar den Nerv der Zeit getroffen.
Es folgt der entsprechenden Auszug aus der Rede der Justizministerin:

“[…] Meine Damen und Herren,

ich möchte das chinesische Sprichwort von vorhin mit einem weiteren Thema verknüpfen, das uns zur Zeit beschäftigt: Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.

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RA Christian Solmecke im Podcast-Interview zum Thema Filesharing
26. Mai 2006

Im Rahmen der aktuellen Filesharing Debatte hat Rechtsanwallt Christian Solmecke dem Internetmagazin netzwelt.de heute ein Podcast-Interview gegeben. Das entsprechende mp3-File kann hier heruntergeladen werden.
Live ist der Bericht auf der netzwelt.de Seite zu hören. Als Phonecast kann der Bericht über die Telefonnummer 0931 663927 171 abgerufen werden.

Hier noch ein Screenshot des ZDF heute nacht Interviews mit Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema Filesharing und Recht:RA Solmecke

 

Eidos lässt nun auch Tauschbörsen-Nutzer abmahnen
25. Mai 2006

Nur einen Tag nach den - durch die Musikindustrie veranlassten - Hausdurchsuchungen bei zahlreichen Nutzern der Tauschbörse eDonkey lässt nunmehr auch die Spieleindustrie abmahnen. Konkret betroffen sind diejenigen, die das Spiel Conflict Global Storm getauscht haben. Im Gegensatz zur Musikindustrie, die einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 € pro Lied haben möchte, verlangt die Firma Eidos über ihre Rechtsanwälte Schutt & Waetke (Karlsruhe) lediglich Schadensersatz in Höhe von 50 € (der Orginalpreis des Spiels liegt bei etwa 20 €). [Anwalt News weiter…]

Durchsuchungsbeschluss des AG Köln
25. Mai 2006

Gestern haben wir die ersten Durchsuchungsbeschlüsse zur Kenntnis erhalten, die im Rahmen der eDonkey Massenrazzia erlassen worden sind. In früheren Verfahren hatten wir öfter beobachtet, dass Gerichte Durchsuchungsbeschlüsse erlassen haben, da der dringe Verdacht bestand, “illegale Tauschsoftware aufzufinden“.

Ein solcher Verdacht trägt allerdings keinen Durchsuchungsbeschluss, da die Tausch-Software (z.B. eDonkey) an sich nicht illegal ist. In den uns vorliegenden Beschlüssen heißt es nun korrekterweise “Verdacht der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“. Einer der aktuellen Durchsuchungsbeschlüsse kann hier heruntergeladen werden.

(P.S.: Bitte nie direkt auf das pdf-File verlinken, sondern immer nur auf diese News).

eDonkey Berichte sto
24. Mai 2006

Die eDonkey Berichte der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare sind auf ein großes Medienecho gestoßen. Aufgrund der großen Nachfrage haben wir alle Berichte dieser Kanzlei zum Thema Filesharing auf einer Sonderseite zusammengestellt.

Feldzug gegen Raubkopierer
Rheinische Post
Gestern ist der Kölner Staatsanwaltschaft der deutschlandweit größte Schlag gegen illegale Musik-Downloads im Internet gelungen. …

eDonkey-Razzia: Musikindustrie ist in der Beweispflicht
Golem.de
Im Zusammenhang mit der Großrazzia gegen eDonkey-Nutzer tritt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare dem Eindruck …

Sie sind hier: Home » Filesharing » Die Filesharing-Razzia aus …
netzwelt.de
von Sascha Hottes. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen eDonkey-Nutzer hat der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian …

40 Millionen von eDonkey-Nutzern gefordert
N24
Nach der Großrazzia gegen eDonkey-Nutzer sieht ein Anwalt in erster Linie die Musikfirmen in der Beweispflicht: Christian Solmecke, dessen Kanzlei einige der …

Pressemitteilung: Massenrazzia gegen eDonkey-Nutzer - Musikindustrie ist in der Beweispflicht
23. Mai 2006

Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare

Der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare (www.rae-michael.de) gibt nachfolgend eine juristische Einschätzung zur Rechtslage. Im Raum Köln, Düsseldorf, Wuppertal vertritt die Kanzlei mehrere Betroffene.

Lautstark verkünden heute Musikindustrie und Staatsanwaltschaft Köln den bislang größten Schlag gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen. Die Rede ist von einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. “Damit wird der Eindruck erweckt, hier handele es sich um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer. Meist sind die Betroffenen allerdings Schüler und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren”, erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke.

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BVerfG: Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt
18. Mai 2006

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem Bevollmächtigten eines Beschwerdeführers eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt, weil er entgegen einem entsprechenden Hinweis des Gerichts für den Beschwerdeführer eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war ein Bußgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes. Zur Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, es müsse es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert werde und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren könne.

Pressemitteilung Nr. 38/2006  

Aktueller Hinweis: Abmahnungen gegenüber eBay Händlern
9. Januar 2006

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare zu den aktuellen eBay-Abmahnungen.

Weitere ausführliche Tipps finden Sie auch in >>> unseren Publikationen <<< (Rubrik Computerrecht).

Pressemitteilung:

Online-Handel: Vermehrt Abmahnungen gegenüber eBay Händlern

Eine neue Abmahnwelle für gewerbliche Händler auf der Internet-Auktionsplattform eBay beobachtet derzeit Rechtsanwalt Christian Solmecke: “Je mehr Menschen eBay nutzen, desto härter wird dort offenbar der Wettbewerb. Erschreckend ist, wie viele Abmahnungen derzeit unberechtigt erfolgen.” Aus Angst vor hohen Verfahrenskosten zahlen Händler die oft überhöhten Gebühren der gegnerischen Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Gevelsberger Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare ist Spezialist für Abmahnungen im Internet. Nachfolgend gibt er Tipps zum korrekten Online-Handel.

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Information für unsere Mandanten
22. November 2005

Abschaffung der Eigenheimzulage erfordert schnelles Handeln. In den vergangenen Jahren stand die Abschaffung der Eigenheimzulage bereits mehrfach zur Diskussion. Nunmehr ist der Wegfall der staatlichen Förderung beschlossene Sache. Wer trotzdem noch in den Genuss der Zulage kommen will, muss sich beeilen. Stichtag ist der 31.12.2005.

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Referendare gesucht
28. September 2005

Die Sozietät “MICHAEL Rechtsanwälte und Notare” sucht laufend engagierte Referendare zur Ausbildung an unserem Standort Gevelsberg.

Wenn Sie bereit sind, 9 Monate bei uns mitzuarbeiten und alle Facetten des Anwaltlebens kennen zu lernen, finanzieren wir Ihnen auf Wunsch die DAV-Anwaltsausbildung, plus monatlicher Vergütung. Bei der DAV-Anwaltsausbildung handelt es sich um eine zweijährige Zusatzausbildung parallel zum Refe-rendariat, im Rahmen derer die künftigen Anwälte für den Beruf fit gemacht werden. Ausbildungs-inhalte sind u.a. auch Buchhaltung und Aktenführung. Infos unter: http://www.anwaltverein.de/anwaltausbildung/

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In den Medien: RA Christian Solmecke im Radiointerview zum Insolvenzrecht
21. April 2005

Gegenüber dem Sender Radio EN gab Rechtsanwalt Solmecke Informationen zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Das Interview stand in Zusammenhang mit einem Bericht über Liquiditätsengpässe beim Basketball-Bundesligsiten UNION Baskets Schwelm SBS.

Das Interview kann >>>hier<<< abgerufen werden.

Neue Webseite
18. Februar 2005

Am 18. Februar 2005 startet die Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare ihr neues Webangebot.
Die neue Homepage soll klar, informativ und übersichtlich sein. Neu ist die Einführung einer Online-Rechtsberatung. Damit setzten MICHAEL Rechtsanwälte und Notare konsequent auf den Trend zu neuen Kommunikationsmitteln.

Neuzugang
1. Januar 2005

Christian Solmecke ist seit dem 01.01.2005 bei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare tätig.

Der gebürtige Gevelsberger studierte zunächst in Bochum und Köln Jura; im Rahmen eines einjährigen Master-Aufbaustudienganges in Hannover und Leuven (Belgien) spezialisierte er sich auf den Bereich des Computer-, Internet- und Telekommunikationsrechts. Nach seiner Tätigkeit in einer Kölner Kanzlei kehrte der Sohn des Gevelsberger Altbürgermeisters nun zurück. Hier will er weiter auf dem Gebiet des Computerrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes arbeiten.

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