Mit Beschluss vom 21.05.2008 (6 O 156/08) hat das LG Frankenthal (Pfalz) der gängigen Praxis der Abmahnkanzleien bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen einen Riegel vorgeschoben. Hiernach stellt die Weitergabe von Daten (hier: Information über den Anschlussinhaber bei einer dynamischen ip-Adresse) durch einen Provider an Behörden (so auch an die Staatsanwaltschaft) in der Regel einen nicht gerechtfertigten Grundrechtseingriff dar - die Verwendung der hierdurch erzielten Informationen im Zivilverfahren (insbesondere im Urheberrechtsprozess) sei damit nicht zulässig.
Mit dieser Begründung wiesen die Richter den Antrag der Inhaber der Rechte an dem PC-Spiel “The Witcher” auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Anschlussinhaber, der an der Internettauschbörse bittorrent bzw eMule (hier war wohl der Vortrag der Antragstellerin widersprüchlich) teilgenommen haben und den Upload dieses Spiels ermöglicht haben soll, zurück. [Anwalt News weiter…]
| Autor: |
Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: |
Filesharing-Recht, IT-Recht, Medien- und TK-Recht, Strafrecht |
| Stichwörter: |
Bestandsdaten, bittorrent, emule, Filesharing, LG Frankenthal, p2p, peer-to-peer, TKG § 3 Nr. 3, TKG § 3 Nr. 30, TKG § 96 Abs. 1 Nr. 1;BDSG § 3 Abs. 1;StPO § 100a Abs., Verkehrsdaten |
In einer Aufsehen erregenden Entscheidung verurteilte das AG Pforzheim am 26.06.2007 (8 Cs 84 Js 5040/07) einen eBay-Käufer wegen Hehlerei, weil dieser über eBay ein “nagelneues” (so die Produktbeschreibung) Navigationssystem (Wert: mindestens € 2.137,-) zu einem Gebot von € 672,- (bei einem Startgebot von € 1,-) erwarb.
Es stellte sich hiernach freilich die Frage, ob und inwieweit ein Käufer überhaupt noch neue Ware über eBay günstig ersteigern kann, ohne sich in die Gefahr zu begeben, strafrechtlich belangt zu werden.
Das obige Urteil hob das LG Karlsruhe mit Urteil vom 28.09.2007 (18 AK 136/07 - Ns 84 Js 5040/07) auf und sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Hehlerei frei. [Anwalt News weiter…]
Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden, mit denen sich vier Beschwerdeführer gegen die Anordnung der Fortdauer ihrer Untersuchungshaft zur Wehr gesetzt haben, stattgegeben. Im Strafverfahren gegen die Beschwerdefüher war es zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung gekommen, weil zwei Richter wegen Befangenheit abgelehnt wurden. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun durch Beschluss vom 20.10.2006 (Az.: 2 BvR 1742/06; 2 BvR 1809/06; 2 BvR 1848/06; 2 BvR 1862/06) fest, dass der Umstand der Verfahrensverzögerung sowie die näheren Hintergründe des Befangenheitsvorwurfs bei der Beschlussfassung der Haftfortdauer nicht hinreichend gewürdigt worden seien.
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Die Ermittlung von Mobilfunkdaten durch IMSI-Catcher verstößt nicht gegen Grundrechte. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 22.08.2006 (Az.: 2 BvR 1345/03). Dabei lehnte es sowohl einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis als auch gegen die informationelle Selbstbestimmung und die allgemeine Handlungsfreiheit ab.
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine ohne richterliche Anordnung erfolgte Wohnungsdurchsuchung für verfassungswidrig erklärt. Damit hob es das amtsgerichtliche Urteil auf, in dem allein deswegen von Gefahr im Verzug ausgegangen wurde, weil um 18 Uhr kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss mehr erwirkt werden konnte. Aufgrund des Richtervorbehaltes müssten die Länder bei Tage sowohl innerhalb als auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten für die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters Sorge tragen, stellte das BVerfG klar (Beschluss vom 28.09.2006, Az.: 2 BvR 876/06).
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Im Zusammenhang mit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei hat sich die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erneut zu den Darlegungsanforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss geäußert.
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Bei digitalen Medien sind Verbraucher nahezu ohne Rechte. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin veröffentlichte Studie. “Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum”, so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Zudem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern digitaler Medien mangelhaft. “Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden.”
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Mit Urteil vom 21. November 2005 hat das Landgericht München I einen 27jährigen irakischen Staatsangehörigen wegen Mordes und tateinheitlich begangenen Raubes mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich die besondere Schuldschwere festgestellt.
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Bundesjustizministerin Zypries sieht in der Nachahmung und Fälschung von Produkten eine Gefahr für die Weltwirtschaft und damit auch für Deutschland. Bereits fünf bis neun Prozent des Welthandels entfielen auf gefälschte Produkte. Der weltweite illegale Umsatz liege bei etwa 350 Milliarden EURO.
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Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 12. Juli 2006 die Verurteilung des ehemaligen Vorsitzenden und Geschäftsführers der SPD-Fraktion im Kölner Stadtrat wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Beihilfe zur Bestechlichkeit aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
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Das Landgericht hat zwei frühere Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) der Stadt Wuppertal wegen mehrerer Fälle der Untreue und der Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren bzw. fünf Jahren und sechs Monaten sowie zu hohen Schadensersatzzahlungen an die GWG verurteilt. Einen Prokuristen der GWG hat es wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, von den Vorwürfen weiterer Untreuehandlungen und der Steuerhinterziehung indes freigesprochen. Den Vorstandsvorsitzenden einer privatrechtlich organisierten Stiftung hat das Landgericht wegen Bestechung in Tateinheit mit Untreue zu einer Bewährungsstrafe sowie wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Einen frühpensionierten ehemaligen Oberamtsanwalt, der ebenfalls Vorstandsmitglied dieser und einer weiteren Stiftung war, hat es wegen mehrerer Fälle der Bestechung und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie zu hohen Schadensersatzzahlungen an die GWG und an eine der Stiftungen verurteilt. Schließlich hat das Landgericht einen Wuppertaler Bauunternehmer wegen Beteiligung an den Untreuedelikten zu einer Bewährungsstrafe und wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Zwei Angeklagte, die in den Jahren 2002 und 2003 mit illegalen Dialern Schäden in Millionenhöhe angerichtet haben sollen, sind zu Bewährundsstrafen von einem Jahr und neun Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das berichtet dialerschutz.de.
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Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat beim AG Augsburg Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen einen Filesharer gestellt. Auf dem Rechner des Mannes wurden 46 Musikstücke sichergestellt. Pro Song fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen. Insgesamt also 460 Tagessätze. “Diese Forderung ist viel zu hoch”, erläutert der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke. “Im Jahr 2004 hat das Amtsgericht Cottbus einen Filesharer, der 272 Lieder angeboten hat, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Selbst dieses Urteil war schon überzogen.”
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Mit Urteil vom vergangenen Freitag hat das Schwurgericht I des Landgerichts Bremen den 46-jährigen Angeklagten, einen ehemaligen Polizeibeamten, wegen Mordes an seiner etwa ein Jahr älteren Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmal hat das Gericht niedrige Beweggründe als verwirklicht angesehen.
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Zum Beschluss vom 29. Mai 2006 – 2 BvR 820/06 –
Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des
Verdachts der Förderung der Entwicklung von Atomwaffen wurde der
dingliche Arrest in das Vermögen des Beschwerdeführers angeordnet.
Nachdem der Bundesgerichtshof zunächst den dinglichen Arrest in Höhe von
rund 2,6 Mio € angeordnet hatte, erhöhte das Amtsgericht den
Arrestbetrag auf rund 28 Mio € Die Gerichte stützten die Anordnung
allein auf das Protokoll der Aussage eines in Malaysia vernommenen
Zeugen. Dieser habe bekundet, dass der Beschwerdeführer eine
Vergütungsvereinbarung über den Arrestbetrag geschlossen habe. Das Geld
sei an eine Reihe von Firmen geflossen, die dem Beschwerdeführer und
dessen Zulieferern gehörten.
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In Brandenburg sollen strafrechtliche Vorfälle mit „WM-Bezug“ - in Absprache mit der Polizei - vorrangig bearbeitet und nach Möglichkeit im beschleunigten Verfahren oder im vereinfachten Jugendverfahren verhandelt werden. Polizei, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte sind hierauf vorbereitet. Zu diesem Zweck werden Staatsanwälte rund um die Uhr - auch an den Wochenenden - im Dienst sein. In jeder Staatsanwaltschaft ist der Bereitschaftsdienst wenigstens verdoppelt worden.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 31. Mai 2006 über die Klage eines im Jugendstrafvollzug einsitzenden Strafgefangenen entschieden und festgestellt, dass es aus Verfassungsgründen einer spezifischen Rechtsgrundlage für den Jugendstrafvollzug bedarf. Zugleich hat das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2007 gesetzt, um ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Bereits in der Vergangenheit hatte es mehrfach Anläufe des Bundes gegeben, den Jugendstrafvollzug gesetzlich zu regeln.
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Heute haben die Justizministerinnen und Justizminister Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Belgiens, der Tschechischen Republik und Luxemburgs sowie der Vizepräsident der Europäischen Kommission in Bonn der Öffentlichkeit das Projekt zur europäischen Strafregistervernetzung vorgestellt.
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Das Verfahren wegen der Ermordung einer Klassenlehrerin an der Realschule in Ahrensburg muss teilweise wieder aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Realschüler A. O. aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung zurückverwiesen. Die Jugendkammer des Landgerichts Lübeck hatte ihn lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nur bei seinem älteren Bruder V. O. hat es Mord angenommen und gegen ihn eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verhängt.
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Die Filmindusrie hat einen neuen Spot vorgestellt, der künftig vor unerlaubten Raubkopien warnen soll. Der Spot ist über die Webseite www.hartabergerecht.de abzurufen.
Dazu die Filmindustrie in ihrer Pressemitteilung:
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Private Sportwettbüros müssen ihre Geschäfte vorläufig schließen. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster hat heute unter anderem den Eilantrag eines solchen Unternehmens aus Borken abgelehnt, das sich gegen die Untersagung seiner gewerblichen Betätigung wendet.
Der Betreiber dieses Wettbüros vermittelt auf der Grundlage eines Vertrages mit einem in Gibraltar ansässigen Unternehmen Sportwetten. Über die erforderliche Erlaubnis der Landesregierung verfügt er nicht, kann sie aber als Privater nach geltendem Recht auch nicht erhalten. Die Stadt Borken untersagte ihm per Ordnungsverfügung, Sportwetten anzubieten und zu vermitteln, und forderte die Schließung des Wettbüros. Der Borkener Betreiber hält dies für europarechtswidrig, legte deshalb hiergegen Widerspruch ein und beantragte beim Verwaltungsgericht, von der Schließung vorläufig - bis zu einer Entscheidung über seinen Widerspruch - verschont zu bleiben.
Der Eilantrag blieb in erster Instanz ohne Erfolg. Die 9. Kammer hält die Ordnungsverfügung für rechtmäßig und teilt damit im Ergebnis die Rechtsauffassungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das gestern zahlreiche Wettbüros im Ruhrgebiet für illegal erklärt hat. Im Unterschied dazu hatten zuvor die Verwaltungsgerichte in Arnsberg und Minden die Schließung von Wettbüros gestoppt.
In ihrer Leitentscheidung vertritt die 9. Kammer des VG Münster die Auffassung, schon der Mangel einer Sportwettenerlaubnis rechtfertige die Untersagung des Betriebs. Die illegalen Geschäftstätigkeiten erfüllten ferner den Straftatbestand des § 284 Abs. 1 StGB, der das öffentliche Veranstalten eines Glücksspiels ohne behördliche Erlaubnis unter Strafe stellt. Die Stadt Borken sei auch nicht aus verfassungs- oder europarechtlichen Gründen daran gehindert, ordnungsbehördlich gegen das Wettbüro einzuschreiten. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 28. März 2006 das staatliche Wettmonopol für eine Übergangszeit aufrechterhalten und dem Landesgesetzgeber bis Ende 2007 Zeit für verfassungs- und europarechtskonforme Neuregelungen gelassen.
Bis dahin dürften nach diesem Urteil Wetten durch private Wettbüros weiterhin ordnungsrechtlich unterbunden werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach Ansicht der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts eine durchgreifende Änderung des bisherigen staatlichen Wettmonopols in NRW eingeleitet, das nach Verfassungs- und Europarecht nur zulässig ist, wenn es wirklich dem Ziel dient, die Gelegenheit zum Spiel zu vermindern. Mit der Umsetzung, etwa der Beschränkung der Werbung, sei bereits begonnen worden. Es könne auch nicht angenommen werden, dem Europarecht seien derartige Übergangsfristen fremd. Dies zeige das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Flugdatenabkommen mit den Vereinigten Staaten.
Az.: 9 L 379/06 (nicht rechtskräftig)
Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil des LG Frakfurt (a.M.) aus dem Jahr 2005 bestätigt: Wegen versuchten Betruges (§§ 22, 263 StGB) in Tateinheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§§ 106, 108a Urhebergesetz) in einer Vielzahl von Fällen hat das Landgericht am 20.06.2005 einen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
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Am 1. Juli 2005 wurde ein Libertad!-Aktivist wegen Nötigung vom Amtsgericht Frankfurt verurteilt. Hintergrund war die erste Online-Demo in Deutschland, die am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG stattfand. Rund 13.000 Menschen demonstrierten damals auf dem Internetportal der Lufthansa, um gegen das Deportation Business und die menschenverachtende Abschiebepraxis zu protestieren.
Dieses Urteil wurde jetzt mit Beschluss (1 Ss 319/05) vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt wegen Verletzung bestehender Gesetze kassiert und der Angeklagte freigesprochen. Das Fazit ist deutlich: Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine “Drohung mit einem empfindlichen Übel”, keine “Datenveränderung”; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht.
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Die Polizei in Schweden hat heute die Server von ThePirateBay.org beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um den wohl größten Tracker der Tauschbörse Bittorrent. Zwei der Betreiber sollen verhaftet worden sein. Nachdem im Jahr 2004 die Torrent-Suchmaschine SuprNova.org geschlossen worden war, wurde ThePirateBay.org verstärkt von der Filesharing-Szene genutzt. Da auf ThePirateBay selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wurde, ist noch unklar, ob der Betrieb des Servers nach schwedischem Recht strafbar ist.
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Für den Jugendstrafvollzug fehlen die verfassungsrechtlich erforderlichen, auf die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnittenen gesetzlichen Grundlagen. Für eine begrenzte Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der erforderlichen gesetzlichen Regelungen müssen jedoch eingreifende Maßnahmen im Jugendstrafvollzug hingenommen werden, soweit sie zur Aufrechterhaltung eines geordneten Vollzuges unerlässlich sind. Die Übergangsfrist endet mit dem Ablauf des Jahres 2007. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 31. Mai 2006. [Anwalt News weiter…]
Übernimmt eine Reparaturwerkstatt gegenüber einem Kunden, der einen Teilkasko-Schaden beheben lässt, ganz oder teilweise dessen Selbstbeteiligung, so liegt darin ein (versuchter) Betrug gegenüber der Versicherung und zugleich ein Wettbewerbsverstoß, weil der Kunde im Rahmen einer planmäßigen Vorgehensweise dazu bestimmt wird,sich gegenüber seiner Versicherung vertragswidrig zu verhalten, indem er ihr für die Regulierung des Schadensfalles wesentliche Tatsachen verschweigt. [Anwalt News weiter…]
Vor dem Landgericht Mannheim findet seit dem 9. Februar 2006 die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Zündel wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung statt. Am 31. März 2006 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe auf Vorlage des Landgerichts entschieden, dass die Verteidigern S. (eine von sechs Verteidigerin des Angeklagten) nach §§ 138 a Abs. 1 Nr. 3, 138 c Abs. 2 StPO von der weiteren Mitwirkung in dem Strafverfahren ausgeschlossen ist. [Anwalt News weiter…]
Justizministerin Heister-Neumann begrüßt, dass nunmehr auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Handlungsbedarf erkannt und einen Entwurf zur Regelung der Absprachen im Strafverfahren vorgelegt hat. [Anwalt News weiter…]
Der 2. Strafsenat des OLG Dresden hat mit Beschluss vom 12.05.2006 die auf Wiederaufnahme des Verfahrens gerichteten Anträge der im Oman zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Deutschen Dana G. zurückgewiesen. [Anwalt News weiter…]
Anlässlich des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln hat sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisch zur Abmahnpraxis einiger Anwälte geäußert. Dabei kam ausdrücklich auch die Abmahnpraxis der Musikindustrie zur Sprache. Damit hat Brigitte Zypries nach den eDonkey-Abmahnungen offenbar den Nerv der Zeit getroffen.
Es folgt der entsprechenden Auszug aus der Rede der Justizministerin:
“[…] Meine Damen und Herren,
ich möchte das chinesische Sprichwort von vorhin mit einem weiteren Thema verknüpfen, das uns zur Zeit beschäftigt: Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.
[Anwalt News weiter…]
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