OLG Köln: Fehlende Kontrolle abgefahrener Reifen rechtfertigt nicht zwingend den Vorwurf groben Verschuldens
18. Oktober 2006
Auch wenn ein Autofahrer eine regelmäßige Überprüfung der Profiltiefe seiner Reifen nicht vorgenommen hat, rechtfertigt dies noch nicht zwingend den Vorwurf groben Verschuldens, wenn es später zu einem Verkehrsunfall kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln durch Urteil vom 25.04.2006 (Az.: 9 U 175/05) entschieden und damit der Klage eines Versicherungsnehmers gegen seine KFZ-Versicherung zum Erfolg verholfen.
| Autor: | Rechtsanwalt Marc Tarrach |
| Kategorie: | Neuigkeiten, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht |
| Stichwörter: | OLG Köln |

