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EuGH: Banküberweisung - Rechtzeitigkeit knüpft an Eingang bei Gläubiger an
23. Dezember 2008

Der EuGH hat am 03.04.2008 entschieden (C-306/06), dass es für die Rechtzeitigkeit einer per Banküberweisung getätigten Zahlung nicht auf die Anweisung durch den Schuldner, sondern vielmehr auf den Zahlungseingang und die Verfügbarkeit auf dem Konto des Gläubigers ankommt. [Anwalt News weiter…]

OLG Düsseldorf: Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe zu persönlich haftendem Gesellschafter im Impressum
16. Dezember 2008

Mit Urteil vom 04.11.2008 (I-20 U 125/08) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass das - auch nur zeitweise - Fehlen der Angaben zu dem persönlich haftenden Gesellschafter einen Verstoß gegen §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG darstellt. Ein solcher Verstoß gegen eine gesetzlich ausdrücklich zum Zwecke des Verbraucherschutzes bestehende Informationspflicht sei auch stets erheblich i.S.d. § 3 UWG.

Dies gelte jedoch dann nicht, wenn die Impressumseite wegen deren Überarbeitung technisch bedingt kurzfristig unerreichbar sei. [Anwalt News weiter…]

DAD macht Ansprüche aus “Formular 2008″ gerichtlich geltend
22. August 2008

Die in Hamburg ansässige DAD - Deutscher Adressdienst GmbH hat erste Klagen wegen vermeintlicher Forderungen aus dem aktuellen Datenaktualisierungs-Formular (Frühjahr 2008) eingereicht. [Anwalt News weiter…]

DAD verschickt neue “Auftragsformulare” und Rechnungen - UPDATE2
24. Juni 2008

Bei dem dem DAD (Deutscher Adressdienst GmbH), Hamburg, GF Inga Kruskop, besteht nach der neuen Auftrags- und Rechnungswelle der letzten Wochen offenbar Eile - die ersten Mahnungen wurden bereits verschickt.

In einschlägigen Internetforen finden sich mittlerweile massenhaft Beiträge unter der Rubrik “Abzocke im Internet”. Auch uns erreicht eine Vielzahl von Anfragen zu der Thematik. Damit wir Ihre Anfrage überprüfen können, senden Sie uns eine eMail an ferber@rae-michael.de und nehmen Sie dabei bitte kurz zu den folgenden Fragen Stellung und übermitteln die folgenden Unterlagen:

  1. Ablichtung des (ausgefüllten) Formulars
  2. Wie hat sich der DAD an Sie gewandt (Post oder Fax) ?
  3. Welche Unterlagen hat Ihnen der DAD geschickt (Adressformular, separates Anschreiben [s.u. Linkhinweis], AGB) ?
  4. Bei vorgedruckten Adressdaten im Formular: inwieweit waren diese (zu irgendeinem Zeitpunkt) korrekt ?
  5. Wer hat das Formular unterzeichnet ? War diese(r) zeichnungsberechtigt/bevollmächtigt ?
  6. Ablichtung der geführten Korrespondenz
  7. Ihre eMail-Adresse

   

Wir werden zeitnah zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen.

    

Linkhinweis:

Die aktuellen Texte des DAD (AGB, Anschreiben, Adressformular) können Sie hier einsehen.

OLG Köln: Abweichung von eBay-AGBs begründet keinen Wettbewerbsverstoß
10. Juni 2008

Mit Urteil vom 16.05.2008 (6 U 26/08) hat das OLG Köln entschieden, dass ein (gewerblicher) Verkäufer bei Transaktionen auf der Plattform eBay nicht wettbewerbswidrig handelt, wenn er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, die von den AGB abweichen, die von dem Plattformbetreiber eBay vorgegeben werden. [Anwalt News weiter…]

DAD verschickt neue “Auftragsformulare” und Rechnungen - UPDATE
26. Mai 2008

Wie berichtet, hat die Deutscher Adressdienst GmbH, Hamburg (DAD) offensichtlich Anfang des Jahres 2008 neue Anschreiben und “Korrekturformulare” auf den Weg gebracht. Der Schock folgt auf dem Fuße - wenige Tage nach der Rücksendung der Formulare erhalten die vermeintlichen Kunden Rechnungen über jeweils rund € 1.140,- brutto (für ein Kalenderjahr).

Zur Information haben wir unter dem nachfolgenden link das Muster eines aktuellen Anschreibens des DAD nebst Formular und AGB eingestellt (pdf-Dokument).

BGH: Anforderung an Angabe von Umsatzsteuer/Versandkosten im Onlinehandel
2. November 2007

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.10.2007  (I ZR 143/04) dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss. [Anwalt News weiter…]

Preisklauseln in Verträgen - Neue gesetzliche Regelung
30. Oktober 2007

Seit dem 14.09.2007 ist bei der Abfassung von Preisklauseln in Verträgen zwingend das Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (PreisklauselG) zu berücksichtigen.

Das Gesetz sieht für Wertsicherungsklauseln ein generelles Indexierungsverbot mit konkreten Ausnahmetatbeständen vor. Das - bislang erforderliche - Genehmigungverfahren unter Beteiligung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) entfällt.

Auf “Alt”-Klauseln, die bis zum 13.09.2007 vereinbart wurden, sind weiterhin - vorbehaltlich einer nachträglichen vertraglichen Änderung - das Preisangaben- und Preisklauselgesetz und die Preisklauselverordnung anzuwenden. 

  

Linkhinweis:

Der Text des PreisklauselG kann über die Internetpräsenz des Bundesministeriums der Justiz (www.gesetze-im-internet.de) abgerufen werden.

Erfolg in Sachen MR Branchen und Telefon
7. August 2007

MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare war für einen seiner Klienten in einem sogenannten „Pilotverfahren” vor dem Amtsgericht Rostock erfolgreich.

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verlangte von einem „Kunden” die Zahlung einer „Vergütung”. Das Gericht hat entschieden: Ein Vertrag zwischen MR und dem „Kunden” besteht nicht. Ein solcher ist auf jeden Fall wirksam angefochten worden und deshalb nichtig. MR hat „arglistig getäuscht” und bekommt deshalb auch kein Geld.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird. MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare wird Sie weiter informieren.

Nachstehend finden Sie das vollständige Urteil mit Sachverhalt und Begründung:

AG Rostock, Urteil vom 04.06.07 (49 C 302/06)

OLG Brandenburg: Kein Wettbewerbsverstoss bei fehlenden Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
1. August 2007

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 10.07.2007 (6 U 12/07) entschieden, dass fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen keinen abmahnfähigen Verstoß gegen das UWG darstellen. [Anwalt News weiter…]

Gesetzesnovelle: Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen nunmehr auch bei elektronischer Korrespondenz (eMail, Fax)
13. Februar 2007

von Rechtsanwalt Christoph Wink  

I. Gegenstand der Gesetzesänderung 

In einer Vielzahl von Einzelgesetzen (AktG, GenG, GewO, GmbHG, HGB) fand sich bislang expressis verbis nur die Verpflichtung der in das Handelsregister (bzw. in das Genossenschaftsregister) eingetragenen Kaufleute und Gesellschaften, bestimmte Pflichtangaben auf ihren Geschäftsbriefen zu tätigen. Der konkrete Inhalt dieser Pflichtangaben ist von der jeweiligen Unternehmensform abhängig und ergibt sich im einzelnen aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Rechtlich umstritten war in diesem Zusammenhang die Frage, ob sich die Verpflichtung entsprechend dem Gesetzeswortlaut nur auf Geschäftskorrespondenz in “Papierform” oder darüber hinausgehend auch auf Korrespondenz auf elektronischem Wege (namentlich eMail oder auch Telefax) erstreckt. 

Der Gesetzgeber hat mit dem recht unscheinbaren Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.06 diesen juristischen Streit beendet und durch Ergänzung der Formulierung

 ”Auf allen Geschäftsbriefen … gleichviel welcher Form …”

in den jeweiligen Einzelgesetzen klargestellt, dass sich die Verpflichtung nunmehr auf jedwede Form der Geschäftskorrespondenz erstreckt. Die Gesetzesänderungen sind zum 01.01.2007 in Kraft getreten.

II. Von der Gesetzesnovelle betroffene Unternehmer/n

All diejenigen Kaufleute und Gesellschaften, die in das Handelsregister (bzw. in das Genossenschaftsregister) eingetragen sind, haben die gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben im Rahmen ihrer Korrespondenz - und ab dem 01.01.07 auch bei der Versendung von eMail und Telefax - zu berücksichtigen. Betroffen sind u.a. die folgenden Unternehmensformen:

  • § 80 AktG - Aktiengesellschaft 
  • § 25a GenG - Genossenschaft
  • § 35a GmbHG - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • § 37a HGB - eingetragene(r) Kaufmann/Kauffrau (e.K. / e.Kfm. / e.Kfr.)
  • § 125a HGB - Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • § 161 i.V.m. § 125a HGB - Kommanditgesellschaft (KG)

 

Die Verpflichtung erstreckt sich über die §§ 177a, 125a HGB i.V.m. den zitierten Regelungen des GmbHG und des AktG auch auf typengemischte Gesellschaftsformen (z.B. GmbH & Co. KG, KGaA, GmbH & Co. OHG, AktG & Co. KG, AktG & Co. OHG, etc.).

Für Kleingewerbetreibende, die nicht mit einer Firma im Handelsregister eingetragen sind (hierzu zählt auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts [GbR = BGB-Gesellschaft]), sind in § 15b GewO (Gewerbeordnung) lediglich Regelungen über Pflichtangaben in Geschäftsbriefen enthalten.

§ 15b GewO wurde durch das EHUG nicht geändert. Dies könnte durchaus dafür sprechen, dass der Gesetzgeber Kleingewerbetreibende bewußt vor den verschärften Bestimmungen verschonen wollte. Eine rechtliche Sicherheit besteht hier (insbesondere vor dem Hintergrund des eingangs dargestellten Meinungsstreits) nicht. Es ist daher angeraten, dass auch Kleingewerbetreibende die für sie vorgesehenen Pflichtangaben zugeich auch in ihre geschäftlichen eMails, Telefaxe, etc. aufnehmen.

III. Praxishinweis

Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Pflichtangaben kann von den Registergerichten mit Zwangsgeld geahndet werden (im Falle der Kleingewerbetreibenden können Verstöße durch die zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden).

Darüber hinaus besteht die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Inanspruchnahme (Abmahnung / Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen) durch Wettbewerber nach Maßgabe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), so dass die betroffenen Unternehmen dringend gehalten sind, ihre Geschäftskorrespondenz der aktuellen Gesetzeslage anzupassen.

Dies bedeutet, dass insbesondere die üblichen Telefaxvordrucke (Papier und EDV) und auch die Signaturdateien für den eMail-Verkehr zu modifizieren sind (Letzteres gilt insbesondere auch für die Versendung von eMails über Mobiltelefone, so z.B. mit Blackberry - Funktion).

Die von dem Verfasser zitierten Gesetze sind kostenfrei über die Internetpräsenz des Bundesministeriums der Justiz unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar.

 

BAG: Handelsrechtliches Wettbewerbsverbot gilt auch für Auszubildende
22. September 2006

Das für Handlungsgehilfen in § 60 HGB ausdrücklich geregelte Wettbewerbsverbot beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass der Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses Wettbewerb zu Lasten seines Arbeitgebers unterlassen muss. Dies gilt auch für einen Auszubildenden während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses.

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BMJ:
5. Juli 2006

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI ) ratifiziert werden soll. Das Gesetz erleichtert die grenzüberschreitende Güterbeförderung durch die Binnenschifffahrt.

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FG RL-P: Bei der Berechnung der Rückstellung für noch ausstehenden Urlaub ist auch das anteilige 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen
31. Mai 2006

Mit Urteil zur Körperschaftsteuer 1999 vom 15. März 2006 (Az.: 1 K 2369/03) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob bei der Berechnung einer Rückstellung für ausstehenden Urlaub das (anteilige) 13. Monatsgehalt mit einzubeziehen ist. [Anwalt News weiter…]

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