von Christoph Wink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mit Urteil vom 08.06.2009 (II ZR 147/08) hat der BGH entschieden, dass den GmbH-Geschäftsführer, der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach der Insolvenzreife des Unternehmens leistet, eine Erstattungspflicht nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG trifft. Solche Zahlungen sind - im Gegensatz zu der Erstattung der Arbeitnehmeranteile - mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar. [Anwalt News weiter…]
Mit Urteil vom 05.06.2007 (VII R 65/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass GmbH-Geschäftsführer auch bei Insolvenz der Gesellschaft für schuldhaft nicht abgeführte Lohnsteuer gem. § 69 AO persönlich einstehen müssen - ein mögliches Anfechtungsrecht des späteren Insolvenzverwalters steht dem nicht entgegen. [Anwalt News weiter…]
In seinem Urteil vom 19.03.2007 (2 Sa 1258/06) hat sich das LAG Köln mit der Frage befasst, ob ein Abfindungsvergleich auch dann Bestand hat, wenn die darin vereinbarte Abfindung i.S.d. §§ 9,10 KSchG aufgrund eines nach Vergleichsabschluss eingetretenen Insolvenzfalles nicht mehr zur Auszahlung gelangt. [Anwalt News weiter…]
Mit Urteil vom 05.07.2007 (IX ZR 185/06) hat der BGH entschieden, dass in der Vermieterinsolvenz kein durchsetzbarer Anspruch auf Überlassung des Mietobjekts besteht, wenn dem Mieter noch kein Besitz an dem Mietobjekt eingeräumt worden ist. [Anwalt News weiter…]
Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 20.12.2007 (Az. IX ZR 132/06) entschieden, dass Mieter die von ihnen geleistete Kaution bei Insolvenz des Vermieters nur dann ungekürzt herausverlangen können (aussondern), wenn der Vermieter die Kaution - wie in § 551 Abs.3 S.3 BGB vorgeschrieben - von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Hat der Vermieter gegen diese Bestimmung verstoßen, stellt der Auszahlungsanspruch des Mieters nur eine einfache Insolvenzforderung dar.
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Der BGH hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses vom 05.02.2007 (II ZR 51/06) erkannt, dass GmbH-Geschäftsführer bei bestehender Insolvenzreife der Gesellschaft nur dann an einen Sanierungsberater ein Honorar aus dem Gesellschaftsvermögen zahlen dürfen, wenn dem Honorar eine angemessene, den Interessen der Gläubigergemeinschaft entsprechende Gegenleistung gegenüber steht. Zahlt der GmbH-Geschäftsführer das Honorar, obwohl alle Sanierungsmaßnahmen von vorneherein aussichtslos sind, muss er dieses an die Gesellschaft bzw. an deren Insolvenzverwalter zurückzahlen. [Anwalt News weiter…]
| Autor: |
Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: |
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht |
| Stichwörter: |
BGH, Geschäftsführer, Geschäftsführerhaftung, GmbH, GmbHG § 64, HBG § 130a, Honorar, Insolvenzreife, Sanierung, Sanierungsberater |
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16. 07.2007 (II ZR 3/04) seine Rechtsprechung zu dem “existenzvernichtenden Eingriff” und zur Haftung des Gesellschafters (begründet mit der Entscheidung vom 17.09.01 - II ZR 178/99 - ”Bremer Vulkan”) einer kritischen Würdigung unterzogen und das entwickelte Haftungskonzept auf eine neue Grundlage gestellt. [Anwalt News weiter…]
von Christoph Wink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Bundesgerichtshof hatte im Rahmen der Entscheidung vom 12.02.07 (II ZR 308/05) zu beurteilen, ob die „ultimative Ankündigung” eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft, einen Insolvenzantrag zu stellen, einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 2 BGB darstellt, welcher zu einer außerordentlichen Kündigung des zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied bestehenden Dienstvertrages berechtigt.
Darüber hinaus hat sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung mit der Frage befasst, ab welchem konkreten Zeitpunkt die im Rahmen des § 626 Abs.2 BGB zu berücksichtigende Zwei-Wochen-Frist beginnt. [Anwalt News weiter…]
von Christoph Wink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.05.2007 entschieden, dass der organschaftliche Vertreter (Vorstand bzw. Geschäftsführer) einer AG (eG) bzw. einer GmbH, der bei Insolvenzreife der Gesellschaft “den sozial- oder steuerrechtlichen Normbefehlen folgend Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung oder Lohnsteuer abführt”, mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters handelt und sich damit nicht nach § 92 III AktG oder § 64 II GmbHG der Gesellschaft gegenüber erstattungspflichtig macht. [Anwalt News weiter…]
| Autor: |
Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: |
Aktuelle Kanzleiinfos, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht |
| Stichwörter: |
AktG, AktG § 92, BGH, Geschäftsführer, GmbHG, GmbHG § 64, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzreife, Insolvenzverschleppung, Lohnsteuer, Masseschmälerung, Organ, Sozialversicherungsbeiträge, Vorstand |
Zum Beschluss vom 23. Mai 2006 – 1 BvR 2530/04 –
Die Verfassungsbeschwerde eines als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts, der sich gegen die Versagung von Rechtsschutz gegen eine ihn nicht berücksichtigende Entscheidung über die Bestellung zum Insolvenzverwalter richtet, war erfolglos. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass es mit dem grundgesetzlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar ist, eine Anfechtung der Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Mitbewerber und einen vorläufigen Rechtsschutz zur Verhinderung der Bestellung zu versagen. Den Interessen der Gläubiger und des Schuldners an einem zügigen und komplikationslosen Ablauf des Insolvenzverfahrens komme Vorrang gegenüber den Interessen der Prätendenten an beruflicher Betätigung zu.
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Das Bundesarbeitsgericht hatte über Abfindungsansprüche zu entscheiden, die erst bei einer Kündigung nach Insolvenzeröffnung entstanden sind.
Sieht ein Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen die Zahlung einer Abfindung vor, ist der Abfindungsanspruch auch dann bloße Insolvenzforderung iSv. § 38 InsO, wenn die Kündigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird.
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