Übersicht > Aktuelle Kanzleiinfos, Arbeitsrecht

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II sind Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich zu berücksichtigendes Einkommen
24. April 2009

Das Bundessozialgerichts (Aktenzeichen: 4 AS 47/08 R) hat am 03. März 2009 entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
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LAG Köln: Zur insolvenzfesten Gestaltung eines Abfindungsvergleichs
8. Februar 2008

In seinem Urteil vom 19.03.2007 (2 Sa 1258/06) hat sich das LAG Köln mit der Frage befasst, ob ein Abfindungsvergleich auch dann Bestand hat, wenn die darin vereinbarte Abfindung i.S.d. §§ 9,10 KSchG aufgrund eines nach Vergleichsabschluss eingetretenen Insolvenzfalles nicht mehr zur Auszahlung gelangt. [Anwalt News weiter…]

BSG: Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzprozess löst grundsätzlich keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aus
6. November 2007

Am 17.10.2007 (B 11a AL 51/06 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der Abschluss eines Vergleichs im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, wonach der Kläger (mithin der gekündigte Mitarbeiter) für den den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält, nicht automatisch zu einer Sperrzeit führt. [Anwalt News weiter…]

BAG: Sozialplan-Tarifvertrag darf Abfindung bei Kündigungsschutzklage ausschlie
12. Dezember 2006

Tarifvertragsparteien sind frei, im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der die sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsteilschließung für die davon betroffenen Arbeitnehmer ausgleicht oder mildert. Hieran sind sie durch die etwa von Rechts wegen eröffnete Möglichkeit des Betriebsrats oder Personalrats und des Arbeitgebers, einen Sozialplan abzuschließen, nicht gehindert. In einem solchen Tarifvertrag, der seinerseits den Abschluss eines Sozialplans nicht hindert, ist eine Regelung zulässig, welche die Zahlung einer Abfindung an betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer davon abhängig macht, dass diese gegen die Kündigung keine Kündigungsschutzklage erheben, wenn die schriftliche Kündigung einen entsprechenden Hinweis des Arbeitgebers enthält. Eine solche Regelung verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB).

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Insolvenzrechtliche Einordnung eines tarifvertraglichen Abfindungsanspruchs
28. April 2006

Das Bundesarbeitsgericht hatte über Abfindungsansprüche zu entscheiden, die erst bei einer Kündigung nach Insolvenzeröffnung entstanden sind.

Sieht ein Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen die Zahlung einer Abfindung vor, ist der Abfindungsanspruch auch dann bloße Insolvenzforderung iSv. § 38 InsO, wenn die Kündigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird.

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