BGH: Betriebskostenumlage nach Personen - Rückgriff auf Einwohnermelderegister regelmä
6. Februar 2008
Mit Urteil vom 23.01.2008 (VIII ZR 82/07) hat der BGH entschieden, dass der Vermieter bei der Ermittlung der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliches Einwohnermelderegister zurückgreifen darf - dies sei keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietobjekt mit einer Vielzahl von Wohnungen. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Neuigkeiten |
| Stichwörter: | Abrechnungsschlüssel, Betriebskostenabrechnung, BGB § 556, BGH, Kopfzahl, Personenzahl |

