Sperrzeit - nein Danke !
19. Mai 2006
Kündigt der Arbeitgeber, ist hat sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) zu melden. Die Frist beträgt sieben Tage nachdem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat.
Bei diesem Besuch beim Arbeitsamt warnt man den Arbeitnehmer häufig davor, im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine so genannte Abwicklungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Deshalb, weil dies häufig zu einer Sperrzeit - bis zu zwölf Wochen - für das Arbeitslosengeld führt. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt und Notar Guido Fuchs |
| Kategorie: | Aktuelle Kanzleiinfos, Neuigkeiten, Publikationen |
| Stichwörter: | Abwicklungsvereinbarung, Arbeitslosengeld, Kündigung, Sperrzeit |

