Übersicht > Aktuelle Kanzleiinfos

AG Düsseldorf: Hanseatische Verlagsholding hat keinen Vergütungsanspruch
15. August 2008

Die Hanseatische Verlagsholding GmbH & Co. KG aus Düsseldorf hat in der Vergangenheit zahlreiche Gewerbetreibende angerufen und um Mithilfe im Kampf gegen den Kindesmissbrauch gebeten. In dem telefonischen Verkaufsgespräch wird stets darauf hingewiesen, dass der Verlag einen Ratgeber unter dem Titel ”Sicherheit Heute - Die Polizei, Garant Ihrer Sicherheit” herausgibt, in dem die Bürger darüber informiert werden sollen, was Sie selbst tun können, um ihre Kinder vor Missbrauch zu schützen. Zur Unterstützung der Polizeiarbeit wird sodann um eine Spende in der Größenordnung von etwa 200 € gebeten und als Gegenleistung die Veröffentlichung einer Anzeige in dem Ratgeber der Hanseatischen Verlagsholding angeboten. Nur kurze Zeit später wird dem gutgläubigen Gewerbetreibenden ein schriftlicher Anzeigenauftrag zugesandt, in dem der bereits telefonisch genannte Anzeigenpreis von 180 € zzgl. Umsatzsteuer deutlich hervorgehoben ist. Im Vertrauen darauf, mit der Anzeigenschaltung einen guten Zweck zu unterstützen, haben deshalb viele Gewerbetreibende das Auftragsformular unterschrieben an die Hanseatische Verlagsholding zurückgeschickt.

[Anwalt News weiter…]

Suche

Sonstiges


Newsletter:

RSS (Anleitung)